Bayern bekommt Telenotarzt-System und Notfallregister
(Bild: Markus Brändli)München (IM BY) – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat vergangenen Donnerstag (06.05.2021) den Gesetzentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstes vorgestellt.
„Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg“, sagte Herrmann. „Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen.“
Das Notfallregister erfasst über die gesamte Rettungskette hinweg Patientendaten und führt sie unter Beachtung des Datenschutzes zusammen.
Die Telemedizin ermögliche dem Rettungsdienstpersonal, vor Ort schnell auf das Expertenwissen eines Notarztes zuzugreifen, auch wenn dieser nicht persönlich am Einsatzort sei. Die Vorbereitungen für die Einführung des Telenotarzt-Systems laufen auf Hochtouren. „Gerade bei stetig steigenden Einsatzzahlen und gleichzeitig angespannten Ressourcen im Rettungsdienst stellen telemedizinische Systeme eine wichtige Unterstützung dar“, betonte der Minister.
Die vorliegende Gesetzesänderung setzt darüber hinaus eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen um. Dieser hatte entschieden, dass eine europaweite Ausschreibung für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden (Bereichsausnahme).
„Alle unsere freiwilligen Hilfsorganisationen in Bayern erfüllen diese Anforderungen. Aber auch private Rettungsdienstunternehmen können zum genannten Kreis zählen, wenn die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen“, erklärte Herrmann. „Auswahlverfahren in Bayern können daher künftig schneller, einfacher und ohne europaweite Ausschreibung durchgeführt werden.“
Der Ministerrat hat am 4. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstes gebilligt. Der Entwurf wird den betroffenen Verbänden zur Anhörung zugeleitet.
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