Feuerwehr-Führerschein ist da

Berlin (ots) – Der so genannte “Feuerwehr-Führerschein” ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.

“Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war”, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Für mich ist jetzt unklar, ob der Katastrophenschutz unter die „anerkannten Rettungsdienste” fällt oder vergessen wurde.

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  2. Hi, weiß jemand ob dieser “Feuerwehr- Führerschein” jetzt auch für den Rettungsdienst gilt? und wenn ja, darf ich jetzt also ganz sicher bis 4,75 Tonnen mit meinem Führerschein Klasse B fahren?

    Warum wissen so viele Rettungswachen noch nichts von dem Gesetz?

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  3. Er gilt für Feuerwehr, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen, sowie den Katastrophenschutz.
    Du kannst mit dem Führerschein der Klasse B nach einer praktischen Ausbildung und Einweisung in die Fahrzeuge (die Intern durchgeführt wird) Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen fahren.
    Diese wurde bereits im Bundesgesetz verabschiedet.
    Jedoch müssen die Länder jetzt entscheiden, wie diese Ausbildung an den Fahrzeugen auszusehen hat.
    Desweiteren gibt es noch eine vereinfachte C1-Ausbildung,

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  4. Hallo Zusammen,
    würde gerne wissen ob es dies bezüglich weitere Informationen gibt???

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  5. Hi
    Also mich würde auch mal sehr interessieren wie weit das jetzt ist un vorallem wo ich anklopfen muss um den zu machen, denn ich bräuchte auch das ganze mit E weil unser KTW ist kein Problem wohl aber der Hänger mit 1,3t der eigentlich immer per Nachalarmierung nach kommt.

    würde mich freuen wenn mir jemand Infos geben kann

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  6. Hallo Do,

    Der Bundesrat wird am 27.5. über den Führerschein entscheiden.
    Quelle: http://lfv-bayern.de/cms/news/2011/04/08/Bundestag_FwFuehrerschein.html

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