Feuerwehr-Empfehlung zur Verwendung von AEDs

(Bild: Egor_Kulinich/Shutterstock)Berlin (ots) – Aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung gibt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) eine Aktualisierung der Fachempfehlung „Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automatischen Externen Defibrillatoren bei Feuerwehren“ heraus.

Im Mittelpunkt steht neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von AEDs bei Feuerwehren die Verbesserung der Reanimationsqualität bei Herz-Kreislauf-Stillständen, die Erhöhung der Überlebensrate und die rechtliche Absicherung für die Anwender im Feuerwehrdienst.

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Die Empfehlung gibt konkrete Hinweise, welche technischen Anforderungen ein AED im Feuerwehralltag erfüllen sollte – von modernen Feedbacksystemen bis hin zu einem speziellen Kindermodus. Auch organisatorische Aspekte wie die einheitliche Verlastung in Fahrzeugen, die regelmäßige Schulung und die sichere Dokumentation gehören dazu.

Ein zentrales Anliegen ist zudem der Schutz der eigenen Einsatzkräfte. Die Empfehlung hebt hervor, dass AEDs nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für den Eigenschutz der Feuerwehr wichtig sind – etwa bei körperlich fordernden Übungen oder kameradschaftlichen Treffen. Auch die psychische Nachsorge nach Reanimationen wird thematisiert: Strukturierte Debriefings und psychosoziale Unterstützung helfen, langfristige Belastungen zu reduzieren und die Einsatzfähigkeit der Kräfte zu erhalten.

„Die Fachempfehlung unterstützt die Feuerwehren mit klaren, rechtssicheren und zukunftsorientierten Vorgaben, wie AEDs im Feuerwehrdienst sicher und wirksam eingesetzt werden können“, berichtet Axel Schuh, zuständiger DFV-Vizepräsident.

Die Erstellung des Dokuments erfolgte auf Basis zahlreicher nationaler und internationaler Studien, wissenschaftlicher Veröffentlichungen und aktueller Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften wie dem German Resuscitation Council (GRC), dem European Resuscitation Council (ERC) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Auch die aktuellen gesetzlichen Grundlagen wie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz wurden umfassend berücksichtigt.

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