Hamburg und Schleswig-Holstein vertiefen Zusammenarbeit
(Bild: Bjoern Wylezich/Shutterstock)Hamburg/Kiel (HH/KI) – Zur weiteren Verbesserung der flächendeckenden Notfallversorgung sowie des Intensivtransports im Bereich der Luftrettung haben Hamburg und Schleswig-Holstein einen gemeinsamen Staatsvertrag abgeschlossen.
Bereits seit längerem kooperieren Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Luftrettung. Für eine flächendeckende Notfallversorgung wird insbesondere im südöstlichen Teil Schleswig-Holsteins auf in Hamburg stationierte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber zurückgegriffen.
Diese grenzüberschreitenden Einsätze waren bislang jedoch nur im Rahmen von Amtshilfe in Einzelfällen möglich. Mit dem neuen Staatsvertrag können beide Länder bei Bedarf nun regelhaft, flexibel und unbürokratisch die Luftrettungsmittel des Nachbarlandes nutzen. Diese Rückgriffsmöglichkeiten werden beide Länder künftig auch im Rahmen ihrer Bedarfsplanungen berücksichtigen.
Im Detail ist im Staatsvertrag geregelt, dass bei grenzüberschreitenden Einsätzen grundsätzlich das jeweilige Landesrecht des Luftrettungsmittels gilt, das den Einsatz durchführt. Dies schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten, teilten die beiden Länder mit. Die Disposition der Luftrettungsmittel erfolgt ausschließlich über das Land, das das Rettungsmittel stellt. Ein grenzüberschreitender Einsatz setzt somit immer eine Anfrage bei der zuständigen Rettungsleitstelle voraus. Dies soll den Überblick über die verfügbaren Luftrettungsmittel gewährleisten.
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