ADAC droht „Christoph Westfalen“ zu verlieren

Greven (rd.de) – Die ADAC-Luftrettung läuft Gefahr, den am Flughafen Münster/Osnabrück stationierten Intensivtransporthubschrauber „Christoph Westfalen“ zu verlieren. Das Verwaltungsgericht Münster (NRW) erklärte den laufenden Zehn-Jahres-Vertrag für nichtig.

Den Stein ins Rollen brachte nach Informationen der „Münsterschen Zeitung“ eine Klage der DRF Luftrettung. Diese war juristisch gegen den Kreis Steinfurt vorgegangen. Angeblich sei im Jahre 2008 bei der damaligen Vergabe nicht alles ordnungsgemäß verlaufen.

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Dass die DRF Luftrettung jetzt wieder auf den Standort Greven hoffen kann, liegt aber an einem anderen Punkt: Nach Ansicht der Richter verstoße der zwischen dem ADAC und dem Kreis geschlossene Vertrag grundsätzlich gegen gesetzliche Vorgaben.

Warum? Der Betrieb des ITH „Christoph Westfalen“ scheint nicht kostendeckend möglich zu sein. Doch statt die Kosten zum Beispiel durch Gebühren auszugleichen, soll der Kreis Steinfurt die Kostenfrage dem ADAC überlassen haben. Für den Kreis ein gutes Geschäft und für die Luftrettungsgesellschaft offenbar eine Prestigefrage.

Solange der Fall rechtlich nicht abschließend geklärt ist, betreibt die ADAC Luftrettung die Station weiter. Möglich, dass es zu einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht kommt. Je nach Ausgang wäre dann ein neues Ausschreibungsverfahren notwendig.

Auswirkungen auf andere Luftrettungsstationen in Deutschland sieht die ADAC-Luftrettung durch den Fall nicht. „Da ist kein Dominoeffekt zu erwarten“, zeigt sich Alka Celic gegenüber rettungsdienst.de überzeugt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich um einen Einzelfall, der so auf andere Standorte nicht übertragbar sei.

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