Zukunftsperspektiven für Rettungsassistenten

Foto: GongolskyBerlin (rd.de) – Der Sprecher für Rettungsdienste der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Ackermann, spricht sich für eine Stärkung des Berufsbildes der Rettungsassistenten aus. Hintergrund ist ein gemeinsames Eckpunktepapier von CDU und FDP, in dem die Erwartungen an die bevorstehende Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zusammengefasst wurden.

Ausbildung verstärken, Kompetenzen zuweisen. Auf diese kurze Formel lässt sich das gemeinsame Eckpunktepapier zur Novellierung des Rettungsassistentengesetz von Jens Ackermann (FDP) und Lothar Riebsamen (CDU) bringen.

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Nach ihren Vorstellungen muss das Berufsbild des Rettungsassistenten künftig klarer definiert werden. Bereits in der Ausbildung werden die angehenden Rettungsassistenten heute durch eine Vielzahl von Einschränkungen verunsichert. Die Ausbildungsinhalte seien zudem wenig handlungsorientiert. Ackermann und Riebsamen merken weiterhin an, dass der Rettungsassistentenberuf heute nicht als Heilberuf anerkannt sei, trotz theoretischer sowie praktischer Überschneidungen zu anderen Heil- und Pflegeberufen.

Die dreijährige Berufsausbildung sollte mindestens zur Hälfte praktisch und wenigstens zu einem Drittel theoretisch sein. Die Ausbildung müsste entsprechend vergleichbarer Berufsausbildungen angemessen vergütet werden, um das Berufsbild für junge Menschen attraktiv zu machen.

Auch das umstrittene Thema der Notkompetenz klammert das Eckpunktepapier nicht aus: Angesichts der Abnahme der Krankenhausdichte, vor allem im ländlichen Raum, steige die Notwendigkeit für Rettungsassistenten, eine längere Anfahrtszeit der Notärzte zu überbrücken. Hierfür müsse aus der Grauzone der Notkompetenz eine verlässliche Regelkompetenz werden, bei der vor allem die Frage nach Maßnahmen einer patientenorientierten Notfallversorgung im Vordergrund stehen sollten, fordern die beiden Politiker.

Mit dem Eckpunktepapier zur Neufassung des Rettungsassistentengesetz wird ein politisches Signal gesetzt, um die Erwartungen an die Novelle zu definieren und die Dringlichkeit des Gesetzgebungsvorhabens zu unterstreichen.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. “Im Westen nichts Neues…” – Unter diesem Motto könnte man das Ganze auch übertiteln. Wie oft hat sich Herr Ackermann für eine Stärkung des Berufsbildes ausgesprochen? Wie oft wurde die Forderung nach einer Verbesserung in Ausbildung und Attraktivität laut? Wie viele Eckpunkte-Papiere gibt es nun schon, die allesamt das Gleiche besagen? Wer ausser Herr Ackermann äussert sich denn überhaupt in der Richtung, und wenn dann nur auf gezielte Nachfrage mit denselben nichtssagenden Aussagen?
    Anstatt immer wieder mit denselben “Forderungen” und regelmäßigen
    “Eckpunkte-Papieren”, die mittlerweile aufgrund ihrer Vielzahl kaum noch was wert sind, auf den Tisch zu kommen, sollte sich die FDP, deren Vertreter Herr Ackerman ja ist, endlich mal darüber im Klaren werden dass sie nunmehr Regierungsmitglied ist und sogar den Gesundheitsminister stellt! Das heisst, es wäre jetzt endlich, nach beinahe 5 Jahren an der Regierung endlich mal mehr als Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen!
    Wenn man sich allerding das Interesse oder besser gesagt, Desinteresse des Gesundheitsministeriums an der Gesamtkasuistik “Patient Deutschland” und speziell dem Bereich Rettungsdienst und Krankentransport ansieht, bezweifle ich mittlerweile, dass in der Angelegenheit jemals mehr kommen wird als heisse Luft… Und wenn doch, wird es wohl ohnehin wieder nur ein hoffnungsloses Flickwerk auf niedrigstem Niveau sein, dass uns dann als der “große Wurf” und “Meilenstein in der Entwicklung des Berufsbildes und -standes” verkauft werden wird.
    Anmerkung: Eine einjährige Schulzeit, gemessen an der Gesamtausbildungsdauer von drei Jahren, sollte ohnehin in einem medizinischen Fachberuf dass Mindeste sein.

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