Rettungsgasse: Bundesrat beschließt härtere Strafen

Berlin (rd_de) – Der Bundesrat hat in seiner letzten Freitagssitzung vor der Sommerpause (07.07.2017) neue Gesetze der Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet. Die Änderungen beinhalten schärfere Strafen für das Nichteinhalten der Rettungsgasse.

Die Abgeordneten stimmten zuletzt am 12.05.2017 dafür, das Blockieren der Rettungsgasse grundsätzlich unter Strafe zu stellen (wir berichteten). Nun hob der Bundesrat das Mindeststrafmaß auf 200 € an. Damit bewegt sich die Strafe im selben Rahmen wie Rotlichtverstöße.

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CDU-Politiker Norbert Barthle sagte im Ausschuss: “Wir hoffen, dass die Autofahrer zukünftig auf die Rettungsgassen-Bildung achten werden”. Er forderte auch, die Fahrer durch Plakate und andere Maßnahmen darauf aufmerksam zu machen. Zudem müssten Einsatzkräfte grundsätzlich mit mobilen Sichtschutzwänden ausgestattet werden, um Gaffern keinen Spielraum mehr zu bieten.

 (07.07.2017; Symbolfoto: LoboStudioHamburg/pixabay.com)

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. Lächerliches Strafmaß.
    Die 200 € werden niemanden weh tun.
    Der Bundesrat sollte sich mal an Österreich orientieren

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