Gewalt gegen Retter: Bundesrat verabschiedet Gesetz

Berlin (rd_de) – Der Bundesrat hat am Freitag (12.05.2017) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Einsatzkräften verabschiedet. Künftig müssen Personen, die Rettungskräfte oder Feuerwehrleute angreifen, mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

Außerdem stellt das Gesetz das Gaffen an der Unfallstelle oder Blockieren eine Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. Der Bundesrat hatte sich im Mai auf Initiative Niedersachsens für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

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Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hält die Neuregelung für unerlässlich, „weil schließlich die Behinderung der Helferinnen und Helfer an den Unfallorten nicht selten dazu führt, dass wertvolle Sekunden verstreichen und eine Hilfe für die Opfer möglicherweise zu spät kommt.“

“Gesetze verändern aber noch nicht den Respekt gegenüber Einsatzkräften. Erst durch gemeinsam getragene Bündnisaktionen in der Bevölkerung wird uns dies gelingen”, sagte der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, zu der Gesetzesänderung.

Der Gesetzesbeschluss kann hier eingesehen werden.

(12.05.2017)

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Müsste es nicht heute schon möglich sein Gaffern und Rettungsgasse-Blockierern den Führerschein zu entziehen (ohne das neue Gesetz) ?

    Ich würde als Grundlage dabei das Straßenverkehrsgesetz (StVG), §3 “Entziehung der Fahrerlaubnis” sehen:
    “Erweist sich jemand als ungeeignet […] zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.” (Absatz 1, Satz 1

    Ok, die bis zu 5 Jahre Haft die mit dem neuen Gesetz angedroht werden sind härter, aber sicherlich nicht für Rettungsgasse blockieren oder gaffen vorgesehen.

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