Rettungsdienst muss Hilfe durch Feuerwehr zahlen

(Bild: (Symbol) Feuerwehr Stockach)Koblenz (OVG RP) – Gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, wonach die Sanitätsorganisationen zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden können, wenn sie die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Aktenzeichen: 7 A 10018/21.OVG).

Im Juli 2016 nahmen Rettungskräfte der Klägerin – eine Sanitätsorganisation – und die Freiwillige Feuerwehr der Beklagten eine Personenrettung aufgrund eines Schlaganfallsverdachts vor. Dabei kamen drei Feuerwehrleute sowie eine Drehleiter mit (Rettungs-)Korb zum Einsatz. Ausweislich des Einsatzberichts war die Rettung einer Person aus dem ersten Obergeschoss durch Einsatzmittel der Klägerin nicht möglich, sodass diese mittels Drehleiter unterstützt wurde. Der Patient wurde vom ersten Obergeschoss auf den Boden gefahren und an Mitarbeiter der Klägerin übergeben. Für den Feuerwehreinsatz machte die Beklagte gegenüber der Klägerin Kosten in Höhe von insgesamt 547,50 Euro geltend. Die von dieser nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Klage lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Ergebnis und wies die Berufung der Klägerin zurück.

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Der Kostenbescheid sei rechtmäßig. Die im Jahr 2016 eingeführte Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG), wonach die Sanitätsorganisationen zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden können, wenn sie die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere bestünden keine Zweifel an der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Jetzt müssen sich die Hilfsorganisationen eigene Drehleitern in RP anschaffen, oder wie soll das funktionieren?. Es ist wirklich unglaublich, zu was der Gesetzgeber fähig ist!

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  2. Bravo ! Jetzt war man endlich bundesweit so weit, dass die Kooperation RD/FW immer besser wurde, jetzt sowas. Ein Verdacht auf Schlaganfall ist ein Notfall, somit ist die Hilfe der Feuerwehr ( techn. Hilfe in Notlage oder ähnlich ) kostenfrei ! Eine Gebühr ist nachvollziehbar bei KTP, hier könnte man evtl. auf Tragehilfe warten. Aber hier hat auch die FW bestätigt, dass der RD die Rettung nicht aus eigenen Kräften / Mitteln hätte bewerkstelligen können. Demnächst kommt sicher eine Dienstanweisung des RD: lieber die Patienten menschenunwürdig und gefährdend nach unten zu schleifen und zu zerren, sonst kostet es ja Geld ! Und, die FW hat bei Brandeinsätzen dann keine Übung bei der Rettung von liegenden Personen mittels DLK und benötigt dort dann halt wesentlich länger…. Liebe Stadtverwaltung: erst mit den Leuten reden vor Erstellung des Gebührenbescheides. Liebe Richter: Hirn einschalten vor Urteilsfindung ! Umgekehrt geht es nämlich auch: der RD stellt Rechnungen für alle Einsätze bei Bränden wo es um die Absicherung der AGT geht.

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  3. Sehr gute Anmerkung, das sollte der Rettungsdienst bei AGT-Absicherung mal flächendeckend einführen! In den wenigsten Fällen ist die Feuerwehr Träger des Rettungsdienstes!

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  4. Hilfsorganisationen sollten sich nicht gegenseitig Hilfeleistungen in Rechnung stellen und sich erst recht nicht gegenseitig verklagen. Wo bleibt da die Solidarität? Wo bleibt das Wohl des Patienten? Wie weit sind wir gekommen, dass immer nur noch Geld zählt?

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  5. Leider fehlen Mir hier ein paar Details. Wer selbst im RD oder ähnlichem fährt weiß dass sich in der Blaulichtszene überdurchschnittlich viele Vollpfosten rumtreiben. Was war das für ein Sanitäter ? Wie viele Drehleiter Einsätze hat er/sie/es in letzter Zeit schon auf eigene Faust generiert ? Hat die FFW den Typen*innen schon satt ? Wurde ein Notarzt ebenfalls nachgefordert ? Wer hat das Drehleiter Protokoll ausgefüllt und unterschrieben ? Ist das ein Rettungsrambo welcher zufällig auch die meisten Hubschrauber Einsätze hat ? Ich kann dass alles nicht ganz nachvollziehen, man sollte immer beide Seiten hören… P.S. Ich frag für einen Freund ;-[)

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  6. Ich als Bürger würde dagegen klagen, wenn eine 300kg-Person nicht mehr durch ihr Treppenhaus getragen kann und die Feuerwehr sie dann mit Steuergeldern holen muss. Das soll mal schön die Krankenkasse des Patienten bezahlen und nicht die Allgemeinheit.

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