Neuer Indikationskatalog für den Notarzteinsatz

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Mainz (pm) – Der 1999 in Rheinland-Pfalz erstmals eingeführte Indikationskatalog für den Notarzteinsatz (Notarztindikations-katalog (NAIK)) hat sich zu einer wesentlichen Orientierungshilfe für die Leitstellen entwickelt, um zu einer sachgerechten Entscheidung zur Entsendung des Notarztes zu kommen. Bundesweit war der NAIK der erste für alle Leitstellen verbindlich eingeführte Katalog für den Notarzteinsatz. Jetzt liegt er inhaltlich überarbeitet und dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst in neuer Fassung vor.

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„Der neue Katalog ist auf der Höhe der Zeit. Es ist wichtig, dass er an die sich rasant entwickelnden Herausforderungen der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung angepasst wurde“, sagte Innenstaatssekretärin Heike Raab. Der NAIK solle in erster Linie den Disponentinnen und Disponenten in Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen als Leitlinie für die Entsendung eines notarztbesetzten Rettungsmittels dienen. Darüber hinaus stelle er aber auch für alle anderen Beteiligten im Rettungsdienst eine Orientierungshilfe dar, was auch die Nachforderung notarztbesetzter Rettungsmittel am Einsatzort einbezieht, so die Staatssekretärin.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Kaiserslautern, Dr. med. Marc Kumpch, Staatssekretärin Heike Raab und Ministerialdirigent Peter Grüßner bei der Übergabe des NAIK 2011.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Kaiserslautern, Dr. med. Marc Kumpch, Staatssekretärin Heike Raab und Ministerialdirigent Peter Grüßner bei der Übergabe des NAIK 2011.

Den Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen kommt für die Entsendung notarztbesetzter Rettungsmittel die zentrale koordinierende Rolle zu. Die Disponenten müssen am Telefon entscheiden, ob ein unmittelbarer oder zu erwartender lebensbedrohlicher Zustand besteht oder schwere gesundheitliche Schäden drohen. Durch die Nachforderung eines Notarztes erst durch den am Einsatzort eingetroffenen Rettungswagen kann bei vielen Erkrankungen oder Verletzungen wertvolle Zeit verloren gehen. Gleichzeitig muss allerdings auch vermieden werden, dass der Notarzt nicht zu Situationen entsendet wird, in denen er gar nicht notwendig ist und dann für andere Notfälle nicht mehr zur Verfügung steht. Bereits in der ersten Version des NAIK wurden hierzu zwischen patientenbezogenen und notfallbezogenen Indikationen unterschieden.

Zur Ermittlung des Zustandes des Patienten am Telefon besteht die Notwendigkeit der Erfassung von tatsächlichen oder potentiellen Störungen von lebenswichtigen Körperfunktionen (Vitalfunktionen: Bewusstsein, Atmung, Herz-Kreislauf, Schmerz) anhand einer strukturierten Abfrage. Mit der Novellierung des NAIK werden auf die sich hieraus ergebenden patientenzustandsbezogenen Indikationen ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Zusätzlich werden Situationen angeführt, die zwar häufig zu Hilfeersuchen in einer Leitstelle führen, die aber von tatsächlichen Vitalfunktionsstörungen anhand der strukturierten Abfrage unterschieden werden müssen und keine Notarztindikation darstellen. Damit werden häufig auftretende Interpretationslücken geschlossen.

Neben der Erfassung des Patientenzustandes existieren Notfallsituationen, bei deren Vorliegen per se bereits von der akuten Vitalgefährdung eines oder mehrerer Patienten auszugehen ist. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsunfälle mit hoher Geschwindigkeit. Als notfallbezogene Indikatoren für einen Notarzteinsatz gelten in Rheinland-Pfalz zum Beispiel Stürze aus mehr als drei Metern Höhe, Penetrationsverletzungen, Verbrennungen und Stromunfälle. Bei Schlaganfall, Krampfanfällen oder Hypoglykämie entscheiden hingegen die patientenzustandsbezogenen Indikatoren über eine Entsendung des Notarztes.

Die patientenbezogene Indikationen und die notfallbezogenen Indikationen werden in den in Rheinland-Pfalz eingeführten landeseinheitlichen Einsatzcodes der Leitstellen abgebildet. Ihre strukturierte Ermittlung auf der Basis einheitlicher Kriterien für den Einsatz notarzt- und nicht notarztbesetzter Rettungsmittel stellt die Grundlage für ein umfassendes rettungsdienstliches Qualitätsmanagement dar.
Der Notarztindikationskatalog ist damit Grundvoraussetzung für ein notfallmedizinisch effektives, wirtschaftlich effizientes und damit zukunftsfähiges Arbeiten des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn man sich die Situation im RD in RPL anschaut, funktioniert NICHTS, in Pirmasens wird mit KTW Notfalleinsätze gefahren, die Hilfsfrist läßt zu wünschen übrig, aber die Politik behauptet, ALLES in BESTER Ordnung. Der deutsche Michel wird es bald merken was die Stunde geschlagen hat in unserem Lande, aber dann ist es zu spät.

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  2. Was ist daran neu? Über Dekaden kennt man die Probleme. Standesgetue,Kompetenzgerangel, “nicht Zuständig sein” und Realitätsferne verplämpern die Zeit bis es kracht. Dann war es wie immer niemand und aus den Scherben werden dann die notwendigen Schritte endlich(zu spät) umgesetzt.

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