Kreis Goslar legt Rettungsdienst an die Leine

goslar-blaulichtGoslar (rd_de) – Die Kommunalisierung des Rettungsdienstes wird derzeit in vielen Regionen Deutschlands heftig diskutiert. Der Kreistag in Goslar (Niedersachsen) geht genau den entgegengesetzten Weg und beschloss jetzt eine weitreichende Änderung.

Bislang agiert der Kreiswirtschaftsbetrieb Rettungsdienst weitgehend eigenständig. In der vergangenen Zeit erwies sich das nicht immer als optimal, denn diese Eigenständigkeit für wirtschaftliche und planerische Fragen ging mit einer mangelhaften Kontrollmöglichkeit der Kreisverwaltung einher. So wurde die Kreisverwaltung zu spät über einen drohenden Notarztmangel unterrichtet. Der Vorfall belastete das Verhältnis zum Vorstand des kreiseigenen Betriebs nachhaltig.

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Der Kreis hat sich in einer Arbeitsgruppe mit der Frage befasst, wie die Verantwortlichkeiten im Rettungsdienst aus dem Kreiswirtschaftsbetrieb wieder in die Kreisverwaltung zurückgeführt werden können.

Gemäß der Beschlussvorlage, die www.rettungsdienst.de vorliegt, soll der Kreiswirtschaftsbetrieb Rettungsdienst als Anstalt öffentlichen Rechts nicht länger Träger des Rettungsdienstes sein. Seine Aufgabe wird auf die Durchführung des Krankentransportes und der Notfallrettung reduziert.

Wenngleich der Kreiswirtschaftsbetrieb Rettungsdienst erhalten bleibt, entspricht die rechtliche Stellung der kreiseigenen Rettung dann der einer beauftragten Hilfsorganisation. Dem Kreis ist das bewusst: „Daneben könnten aber auch gemeinnützige und/oder privatwirtschaftliche Unternehmen beauftragt werden. Hier wäre der Kreis nach der neuen Satzung frei“, heißt es in der Erläuterung der geplanten Neufassung der Anstaltssatzung.

Die neue Satzung könnte damit der Anfang vom Ende des kommunalen Rettungsdienstbetriebes im Kreis Goslar sein.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hallo,

    dieser Satz ist irreführend:

    wenngleich der Kreiswirtschaftsbetrieb Rettungsdienst erhalten bleibt, entspricht die rechtliche Stellung der kreiseigenen Rettung dann der einer beauftragten Hilfsorganisation.

    Sofern die KWB zu 100% eine Einrichtung des Kreises ist, ist und bleibt es eine Inhouse-Vergabe. Es liegen genügend EuGH Entscheidungen zur Inhouse-Organisation vor. Der neue Status eines Durchführers mag dann noch stimmen. Gleichwohl ist ein Eigenbetrieb eben nicht ein externer Dritter! Dabei ist das dann unerheblich, ob dieser Dritte eine Hilfsorganisation oder ein sog. PRIVATER. Es ist nur in Ordnung, wenn die Politik die Rahmen bestimmt und vorgibt.

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  2. Hallo,
    dass die Kreisverwaltung keine Kontrollmöglichkeit mehr hat und zusätzlich das Vertrauen zum Kreiseigenen Betrieb nichtmehr vorhanden ist,, lässt sich allein auf den Vorstand der KWB Abt. Rettungsdienst schließen! Vielleicht sollte man drüber nachdenken, die KWB komplett aus Krankentransport und Notfallrettung rauszuhalten oder ggf. neue Vorstandsmitglieder einsetzen.
    Was ist denn z.B. mit dem im Landkreis Goslar etablierten Deutschem Roten Kreuz? Dieses trägt ebenfalls zur Notfallrettung und Krankentransport bei! Die KWB schaffen dieses schon lange nichtmehr alleine!

    Gruß

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