Führerschein: Einsatz- und Übungsfahrten mit Klasse C ab 18 Jahren

Berlin (DFV) – Angehörige der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie sonstiger Katastrophenschutz-Einheiten dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben. Dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Somit sind sie sowie Angehörige der Polizei und des Technischen Hilfswerks von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen. Die neue Regelung gilt für Einsatzfahrten und Übungsfahrten, die vom Vorgesetzten angeordneten werden.

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„Wenn die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Einheiten des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei Freiwilligen Feuerwehren“, erläutert Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

(15.04.2014)

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Ist dies immer noch so möglich? Und kann man auch den CE mit 18 erwerben? Bin im KatSchutz beim DRK tätig

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