DRK führt „Ärztlichen Verantwortlichen im Rettungsdienst“ ein

Stuttgart (rd.de) – Das Deutsche Rote Kreuz hat in Baden-Württemberg die Institution „Ärztlicher Verantwortlicher im Rettungsdienst“ eingeführt. Ziel sei es, dadurch die Qualität in der Notfallrettung zu sichern und zu kontrollieren, teilte das DRK mit.

Der „Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst“ wird in allen Rettungsdienstbereichen tätig werden, in denen das DRK im Rettungsdienst mitwirkt. Da das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg der größte Leistungserbringer ist, dürfte es künftig in den meisten Rettungsdienstbereichen einen solchen ärztlichen Verantwortlichen geben. Seine Aufgabe ist es, auf Ebene der DRK-Kreisverbände die Qualität der Mitarbeiter im Rettungsdienst zu kontrollieren, die Einhaltung der medizinischen Vorgaben des Landesverbandes zu überwachen und für eine gute medizinische Fortbildung des Rettungsfachpersonals zu sorgen. Er übernimmt damit Aufgaben, die in anderen Bundesländern einem „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ zufallen.

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Auch auf der Ebene des DRK-Landesverbands wurde eine neue Stelle geschaffen und mit einer Ärztin als ärztliche Koordinatorin besetzt. Ihre Aufgabe ist es, den fachlichen Kontakt zu den ärztlichen Verantwortlichen auf Kreisverbandsebene zu halten. Sie übernimmt die überregionale Koordination und bildet die Schnittstelle zur Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW).

(16.12.2014)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wow, das ist ja mal innovativ. Ist ja nicht so, als gäbe es diese wichtige Position in anderen Bundesländern seit Jahren. Besonders innovativ ist auch, dass man sich selbstverständlich einen anderen Namen ausdenken muss.

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  2. Nach wie vor geht ist im Ländle BW um Organisationsgerangel. Man hat offensichtlich aus dem Vergangenen nicht gelernt. Ein Controlling darf und kann nicht in allen Bereichen von “organisationseigenem Geklüngel”, sondern muss vielmehr “organisationsneutral” erfolgen dürfen. Das sah man schon im Umgang mit den Hilfsfristberechnungen. Hier wurde verschönigt und beschönigt. Zielführend ist das nicht. Aber alle wollten nur das Eine, Menschen in Notlagen schnell helfen.
    Ich hoffe, dass insbesondere die “Neutralen Organe” jetzt schnell aufwachen und sich zumindest die wichtigen Dinge, auf die es im Rettungsdienst ankommt (z.B. Vorgaben in Planung, Struktur, Ausbildung, Controlling etc.), nicht mehr aus der Hand nehmen lassen. Die durchführenden Organisationen können ja so bleiben wie sie sind, brauchen aber klare Vorgaben. Einen Kreisverbandsarzt als Ärztlichen Leiter braucht keiner.

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  3. Guten Tag,

    ist es nicht beschämend genug, nach mehr als 10-jährigem Bestehen so genannter “Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ” in beinahe allen anderen Bundesländern überhaupt über dieses Thema seitens des DRK Baden-Württemberg zu erwähnen.
    Die dazu neu “erfundene” Definition “Ärztliche/r Verantwortliche/r” erscheint ebenso grotesk wie überflüssig, da es sie – wie eingans bemerkt – längst schon gibt.

    Und es ist völlig falsch, diese “Funktion” beim Ausführenden/Betreiber des Rettungsdienstes anzusiedeln . Vielmehr kann ein “Ärztl.-Leiter-Rettunsgdienst” nur dann anforderungsgerecht, kritisch und !!! weisungsbefugt arbeiten, wenn er behördliche Zugehörigkeit hat und nur dann auch als tatsächliche “Dienstaufsicht” tätig werden kann. Die völlig falsch organisierte Zugehörigkeit zum DRK lässt nur wenig Spielraum zum notwendigen Handeln und dies insbesondere dann, wenn “Klartext” , Kritik oder gar dienstliche Anordnungen getroffen wwerden müssen, die g e g e n das DRK gerichtet sein könnten.
    Somit bleibt der “neue” baden-württembergische “Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst” nur eine “Marionette” oder als Farce, denn er wird sein eigenes Nest niemals “beschmutzen” ……………………… !

    Nette, kollegiale Grüße
    Alexander Becht

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