DBRD begrüßt Initiative aus Bayern

(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Lübeck (DBRD) – Das Rettungsfachpersonal begeht bei invasiven, so genannten ärztlichen Maßnahmen, täglich tausende Male einen Rechtsbruch. Schuld daran sei die fehlende Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber, teilte der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) mit. Es fehle eine entsprechende Novellierung des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Selbst das im Jahre 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz , mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren, habe keine Rechtssicherheit geschaffen. Zu Recht hätte der Bundesgesetzgeber einen neuen Ausbildungsberuf für den Rettungsdienst geschaffen, welches sich z. B. im Ausbildungsziel deutlich vom bis dahin geltendem Rettungsassistentengesetz unterscheide. Aber obwohl vom Notfallsanitäter in seinem Ausbildungsgesetz verlangt werde, dass er auch mit invasiven Maßnahmen das Leben des Patienten retten und Folgeschäden vermeiden sollte, verstoße er damit gegen das Heilpraktikergesetz und bei einer Schmerzlinderung auch ggf. gegen das Betäubungsmittelgesetz. Führe er diese Maßnahmen bei entsprechender Indikation nicht durch, mache sich der Retter der unterlassenen Hilfeleistung und ggf. der Aussetzung gemäß Strafgesetzbuch schuldig, so der DBRD.

Anzeige

Dienstag (09.07.2019) hat das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg zu bringen und dadurch mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter soll im Notfall zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.

„Es freut uns, dass die Initiative aus Bayern kommt, da es in der Vergangenheit besonders in diesem Bundesland zu mehreren arbeitsrechtlichen Konsequenzen für das Rettungsfachpersonal kam, die Patienten in Not geholfen haben“, so der 1. Vorsitzende des DBRD, Marco K. König. „Wir wissen, dass andere Bundesländer wie z. B. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sich ebenfalls für eine Rechtssicherheit einsetzen, und hoffen, dass möglichst viele Bundesländer das Vorhaben unterstützen. Die Bundesregierung hat die Sorgen der Notfallsanitäter bisher leider nicht ernst genommen.“

Der DBRD fordert allerdings nicht nur Rechtssicherheit für lebensrettende Maßnahmen, sondern auch, wie im Notfallsanitätergesetz gefordert, für Maßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden. Zudem müsse das Betäubungsmittelgesetz zu Gunsten der Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter dringend novelliert werden, teilte der Berufsverband mit.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. “Rettungsfachpersonal begeht bei invasiven, so genannten ärztlichen Maßnahmen, täglich tausende Male einen Rechtsbruch”

    Zu wie vielen Anzeigen und Gerichtsverfahren ist es in den letzten Jahren gekommen?! Seit 20 Jahren scheint es kein dringenderes Problem zu geben…

    Ich habe mit einem vernünftigen Rechtsverständnis meinen Beruf immer gut ausführen können. Notwendig sind jedoch halt immer auch geschickte Kommunikation, Fachwissen und gesunder Menschenverstand. Schön, dass der Rettungsdienst endlich eine gewisse Präsenz in der Politik einnimmt, aber man versucht komplexe rechtliche Situationen zu regeln, die eigentlich nur schwer regelbar sind.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. M.W.n. ist in den fruehen 1990er Jahren gerichtlich bereits erschöpfend entschieden worden, das die Tätigkeit des RettAss im Falle eines Falles nicht im Konflikt mit dem Heipraktikergesetz steht. Nun wurde aus dem RettAss der NotSan. Ich bitte um Darlegung , warum nun wieder gegen das Heilpraktikergesetz verstößen würde, wenn der vermeintlich besser qualifizierte NotSan die Tätigkeit entsprechend seiner Ausbildung leistet. Besten Dank im Voraus!

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Natürlich sind die konkret eingeleiteten Anzeigen/Gerichtsverfahren in solchen Fällen an einer Hand abzuzählen – und endeten in der Mehrzahl mit Einstellung bzw. [spätestens in der zweiten Instanz] mit Freispruch. Und auch ich habe in den letzten 20 Jahren vor u. nach der Einführung des NotSanG ungezählte male in Situationen in denen ich dies für angebracht hielt, Medikamente appliziert – welches aufgr. einer adäquaten Indikationsstellung und umfassenden Abklärung von Risiken u. Kontraindikationen sowohl von Patienten/Angehörigen wie auch von ärztlicher Seite in meinem Falle bisher immer zumindest toleriert, wenn nicht sogar in den meisten Fällen sehr positiv honoriert wurde = ich bisher NIEMALS deshalb in Schwierigkeiten gekommen bin. – Trotzdem hatte und habe deshalb JEDESMAL ein mulmiges Gefühl dabei.
    Denn die Rechtslage ist nun einmal, wie sie ist (es GIBT KEINE RECHTSSICHERHEIT; bei einer erweiterten Patientenversorgung handelt jeder letzten Endes auf seine eigene Kappe – im Zweifelsfall auch trotz bestehender “Freigaben” im Rahmen von regional gültigen SOPs/EVMs ), und ich würde mir nichts sehnlicher wünschen, als dass die Politik es ENDLICH schafft, wirklich sichere Rahmenbedingungen für eine adäquate Patientenversorgung sowohl in lebensbedrohlichen Notfallsituationen wie aber auch für die in Abhängigkeit von der regionalen Versorgungsstruktur ohne Hinzuziehung eines Arztes freigegebenen erweiterten Maßnahmen zu schaffen, damit wir ENDLICH in diesem anspruchsvollen und äußerst erfüllenden Beruf sicher und ohne schlechtes Gefühl eine vernünftige Arbeit leisten können!

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert