AAAACEEEE-Gefahren: der Eigenschutz im Großschadensfall

Eigenschutz-im-GrossschadensfallBremen (rd_de) – Von komplexen Schadenslagen (Massenanfall von Verletzten, MANV) können diverse Gefahren auch für die eingesetzten Helfer ausgehen. Es ist Aufgabe des Einsatzleiters, diese Risiken im Blick zu haben und seine Kräfte möglichst zu schützen.

Wie immer, muss bei allen Entscheidungen die Sicherheit sowohl für die Einsatzkräfte als auch Patienten sowie unverletzt Betroffenen oberste Priorität haben. Der für den Einsatz Verantwortliche muss deshalb die Gefahren frühzeitig erkennen, Absperrungen schaffen, Menschenrettungen organisieren und gegebenenfalls Spezialkräfte nachfordern. Er geht dabei nach dem GAMS-Schema vor:

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•    Gefahr erkennen,
•    Absperrung errichten,
•    Menschenrettung durchführen,
•    Spezialkräfte anfordern.

Um mögliche Gefahren auch sicher erkennen zu können, sollte er zudem die Einsatzstelle ständig strukturiert nach den AAAACEEEE-Gefahren beurteilen:

•    Ausbreitung,
•    Atomare Strahlung,
•    Atemgifte,
•    Angstreaktion,
•    Chemische Stoffe,
•    Explosion,
•    Einsturz,
•    Elektrizität,
•    Erkrankung.

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(Text und Foto: Dr. Maximilian Kippnich, Bereitschaftsarzt und Zugführer im Bayerischen Roten Kreuz – Würzburg Stadt sowie Kreisfeuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr Rhön-Grabfeld; 03.11.2016)

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Vielen Dank für diesen kompakten Artikel zu einsatztaktischen Grundlagen.
    Allerdings haben sich aus meiner Sicht einigen Ungenauigkeiten eingeschlichen:
    Zunächst einmal können von jedem rettungsdienstlichen oder auch feuerwehrtechnischen Einsatz Gefahren ausgehen und das AAAACEEEE-Schema beschränkt sich nicht nur auf den MANV. Weiter obliegt dem Einsatzleiter sicherlich in besonderer Weise die Beachtung der Gefahren an einer Einsatzstelle, jedoch sollten dieses Schema jeder Einsatzkraft bekannt sein und explizit auch von jedem angewendet werden.
    Die Anwendung der GAMS-Regel auf jede Einsatzstelle ist sicherlich ein interessanter Ansatzpunkt, sollte die ursprünglich auf Gefahrgut-Einsätze bezogene Regel jedoch sicherlich nicht immer in voller Konsequenz hier angewendet werden.

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