12. Januar 2026
Stuttgart (LSG BW; 12.01.2026) – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei einem Rettungssanitäter als Berufskrankheit anzuerkennen ist. In dem am 14. November 2025 verkündeten Urteil (Az. L 8 U 3211/23 ZVW) gab das Gericht dem Kläger in Teilen Recht und verpflichtete die beklagte gesetzliche Unfallversicherung zur Anerkennung der Erkrankung als „Wie-Berufskrankheit“.
(Foto: Karola Grabowska/Pexels)