Schwerbrandverletzter reagierte uneinsichtig

(Bild: Polizei)Wilhelmshaven (ots) – Mit schweren Verbrennungen musste der Rettungsdienst am Montagabend (20.04.2020) einen Mann von Wilhelmshaven nach Hamburg in eine Spezialklinik fliegen.

Der 64-Jährige wollte laut Polizei gegen 19:20 Uhr in einem Kleingartengelände eine Feuertonne mithilfe von Brandbeschleuniger entfachen. Dabei geriet der Mann selbst in Brand. Ihm gelang es zwar, die Flammen selbst zu löschen und die brennende Kleidung auszuziehen. Eine Zeugin alarmierte aber umgehend den Rettungsdienst.

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Als die Rettungskräfte den Verletzten versorgen wollten, reagierte dieser offenbar uneinsichtig und renitent. Kurz danach verlor er allerdings das Bewusstsein. Der Rettungsdienst übernahm die Erstversorgung. Anschließend brachte ihn das Team eines Rettungshubschraubers nach Hamburg.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. “Schwerbrandverletzter reagierte uneinsichtig”

    “Als die Rettungskräfte den Verletzten versorgen wollten, reagierte dieser offenbar uneinsichtig und renitent”

    Entschuldigung, ich möchte Niemanden beleidigen, aber warum diese tendenziöse Überschrift und Formulierung im Artikel?

    Was ist das Ziel? Unzutreffende Herleitung und Betonung von “Gewalt” und “Respektlosigkeit” gegenüber RD-Personal?

    Die Wirkung(en) von Schockgeschehen und thermischer Schäden ist dem Fachredakteur sicher hinlänglich bekannt , floss in den Artikel jedoch augenscheinlich bedauerlicherweise nicht ein.

    Wir sind auf die Freischaltung des Beitrages gespannt!

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  2. Diese Fragen stellte ich mir beim Lesen des Artikels auch.
    Scheinbar gehört es nicht mehr zur Ausbildung, sachlich Patienten von der Notwendigkeit einer Behandlung zu überzeugen. Unter Schock stehende Patienten reagieren eben meist nicht rational,darauf sollten Helfer vorbereitet sein.
    In meiner Ausbildung haben wir Stunden verbracht , richtiges Verhalten in solchen Situationen zu lernen u.zu üben.
    Es wurde uns auch begebracht, daß jede Handlung an Patienten gegen ihren Willen ,als Körperverletzung gilt.
    Die Bewußtlosigkeit dieses Patienten hat die Situation dann automatisch entschärft und ein Eingreifen gerechtfertig.
    Auf solche “Selbstregelung” sollte sich ein guter Helfer aber nicht verlassen oder sie , in “Rettungrambo”-Manier ,gar provozieren.

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