Rettungsdienst: Förderung für Aus- und Weiterbildungen

Ein Rettungsassistent beim Zwischengespräch während seiner Ausbildung. Foto: Markus BrändliBremen (rd_de) –  Die Kosten für eine Aus- und Weiterbildung im Rettungsdienst sind nicht zu unterschätzen. Für eine Rettungssanitäter-Ausbildung muss mit 1.000 bis 1.500 Euro gerechnet werden. Da stellt sich die Frage: Wie finanziere ich meine Aus- bzw. Weiterbildung? Die Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann hat die staatlichen Förderungsmöglichkeiten für angehende Rettungssanitäter und Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter weiterbilden lassen, zusammengestellt.


Rettungssanitäter-Ausbildung: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Angehende Rettungssanitäter können zumindest in Nordrhein-Westfalen über den so genannten „Bildungscheck“ einen Zuschuss des Landes erhalten. Mit dem Programm „Bildungscheck“ fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales seit 2006 die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Anzeige

Auszubildende als Rettungssanitäter anderer Bundesländer sollten sich an ihre örtliche Beratungsstelle wenden.

Passend zum Thema:

Notfallsanitäter: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter weiterbilden lassen möchten, haben die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu beantragen. Die Förderung des AFBG (früher Meister-BAföG) ist an zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:

  • Die Maßnahme muss 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden.
  • Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen.

Weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

(09.02.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hallo ich bin lkw Fahrer und möchte mich in einem drei monatigen Lehrgang zum rettungssanitäter umschulen lassen jedoch habe ich keine finanziellen Möglichkeiten es aus eigener Tasche zu bezahlen da ich ja dabei Inden drei Monaten keine Einkünfte hätte gibt es da einen Ansprechpartner?

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Hallo Heiko,

    sprich die Rettungsdienstorganisationen (DRK, Malteser, Johanniter, ASB) am besten direkt an. Viele bieten den Rettungssanitäter als Ausbildung an, die bezahlt wird. Läuft dann zum Teil ein Jahr lang.

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Hallo,
    ich suche derzeit nach Möglichkeiten eine Umschulung zum Notfallsanitäter gefördert zu bekommen. Da ich aus einem komplett anderen Berufsfeld komme und mich nicht vom RettSan zum NotSan weiterbilden lasse bin ich nicht sicher ob da das Aufstiegs BAföG ebenfalls verwendet werden kann.
    Habt ihr Tips oder einen Ansprechpartner für mich?

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Eine Umschulung zum Notfallsanitäter aus einem anderen Beruf ist nicht möglich. Eine Weiterbildung vom Rettungssanitäter zum Notfallsanitäter ebenfalls nicht. Du müsstest entweder den Rettungssanitäter machen 3 Monate oder für den Notfallsanitäter noch einmal 3 Jahre komplett lernen.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Heiko Fröhner

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert