Rettungsassistent: In 4 Schritten zum Notfallsanitäter

Die Qualifikation zum Notfallsanitäter beschäftigt immer mehr Rettungsassistenten. Kollegen, die auch nach Ende der Übergangsfristen noch in verantwortlicher Position in der Notfallrettung eingesetzt werden wollen, müssen sich weiterbilden. Erforderlich hierfür ist eine erfolgreiche Ergänzungsprüfung bzw. Abschlussprüfung. Wie man als Rettungsassistent in vier Schritten zum Notfallsanitäter wird, lesen Sie hier.

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Außerdem finden Sie auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um die Prüfung und die aktuellsten Nachrichten aus dem Rettungsdienst.

Inhaltsverzeichnis:

1. Schritt: Voraussetzungen für die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erfüllen

Nicht jeder Rettungsassistent kann sich sofort der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung unterziehen. Laut Notfallsanitätergesetz (NotSanG) muss er dafür die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wer mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Rettungsassistent hat, darf sofort zur Prüfung gehen. Das NotSanG räumt hierfür eine Frist von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein (Bis zum 31.12.2020).
  • Seit einer Änderung des NotSanG vom 4. April 2017 ist die sogenannte „Stichtagsregelung“ gestrichen worden. Wichtige Änderung für Rettungsassistenten: Die jeweilige Berufserfahrung muss nun erst zur Ergänzungsprüfung vorliegen.

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Für Rettungsassistenten, die zum Zeitpunkt der Weiterbildung keine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen können, gelten folgende Regeln:

  • Wer mindestens schon drei Jahre Berufserfahrung als Rettungsassistent hat, kann an einem 480-stündigen Vorbereitungskurs teilnehmen um zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden.
  • Wer weniger als drei Jahre oder noch gar nicht als Rettungsassistent gearbeitet hat, muss einen Weiterbildung im Umfang von 960 Stunden absolvieren um zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden.

Derzeit warten viele Rettungsassistenten mit der Weiterbildung bis sie die fünfjährige Berufserfahrung nachweisen können, um sofort zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig einen Platz zu sichern, da die Nachfrage bei den Schulen hoch ist und nach Ende der siebenjährigen Übergangsfrist (31.12.2020) keine Ergänzungsprüfungen mehr durchgeführt werden dürfen.

Um den Titel Notfallsanitäter tragen zu dürfen, müssen Rettungsassistenten eine Ergänzungsprüfung ablegen, die – abhängig von der Berufserfahrung – eine umfassende Vorbereitung erfordert. Foto: Markus Brändli (Bild: Markus Brändli)

Mittlerweile hat sich über ein “Schlupfloch” im Notfallsanitätergesetz eine weitere Möglichkeit zur Weiterbildung etabliert. So kann ein Rettungsassistent, der keine Ergänzungsausbildung absolviert, aber stattdessen innerhalb von sieben Jahren die vollständige Prüfung zum Notfallsanitäter erfolgreich besteht, ebenfalls als Notfallsanitäter anerkannt werden. Dies ergibt sich aus dem schwer lesbaren Paragraphen 32 Absatz 2 letzter Satz des NotSanG. Dieser anspruchsvolle Weg wird derzeit vor allem von Rettungsassistenten mit geringer Berufserfahrung genutzt, die nicht für die Dauer 480 bzw. 960 Stunden freigestellt werden können bzw. wollen. Zahlreiche Rettungsdienstschulen bieten auch hierfür spezielle Vorbereitungskurse an.

2. Schritt: Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter absolvieren

Die Vorbereitung, die für die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter zu leisten ist, staffelt sich nach der Berufserfahrung des Prüflings. Wer auf mindestens drei Jahre der Tätigkeit als Rettungsassistent zurückblickt, absolviert die 480-stündige Vorbereitung. Wer weniger oder noch gar nicht als Rettungsassistent gearbeitet hat, leistet 960 Vorbereitungsstunden. Die folgende Übersicht zeigt die Gewichtung der Themenbereiche in den Vorbereitungskursen:

480-stündige Vorbereitung (Anteile in Stunden) 960-stündige Vorbereitung (Anteile in Stunden)
Kommunikation und Interaktion 20 60
Handeln an Qualitätskriterien ausrichten 20 40
Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie 160 280
weitere Themen sowie Prüfungsvorbereitung 120 260
Notaufnahme 40 80
Anästhesie/OP 40 60
andere Fachabteilungen, z. B. Intensivstation 40
Lehrrettungswache 80 140

 

Tipp: Auf jeden Fall freiwillige Vorbereitungskurse besuchen

Ein Rettungsassistent, der die Voraussetzungen erfüllt, um ohne Umwege zur Ergänzungsprüfung zu gelangen, sollte dennoch einen “freiwilligen” Vorbereitungskurs besuchen. Selbst wer Jahr für Jahr seine vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen absolviert hat, wird erfahrungsgemäß Probleme haben, die Prüfung zu bestehen. Die Rettungsdienstschulen wissen dies und bieten entsprechende Kurse an. Sie dauern ein bis vier Wochen. Inhaltlich geht es darum, vorhandenes Wissen zu vertiefen und Handlungskompetenzen zu fördern.

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Unterschied zur Rettungsassistenten-Ausbildung

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter lässt sich kaum mit der zum Rettungsassistenten vergleichen. Das ist nicht nur am zeitlichen Umfang zu erkennen. Ein zentraler Unterschied ist auch, dass bei der Prüfung bzw. Qualifizierung zum Notfallsanitäter sehr stark auf ganzheitliches Denken und Handeln Wert gelegt wird. Eine Prüfung, bei der Anatomie/Physiologie, Notfallmedizin, Rechtskunde, Berufskunde und Organisation/Einsatztaktik voneinander völlig getrennt zum Prüfungsgegenstand werden, ist beim Notfallsanitäter nicht zu erwarten.

3. Schritt: Den mündlichen Teil der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung ablegen

“In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz, die sich in den Dimensionen Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz entfaltet, nachzuweisen”, heißt es in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Notfallsanitätergesetz. Dafür stehen dem Absolventen 30 bis 45 Minuten zur Verfügung. Inhaltlich erstreckt sich der mündliche Teil der Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter auf folgende drei Aspekte:

  1. Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten. Dies bezieht sich auf Patienten aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen.
  2. Kommunikation und Interaktion: Hierbei geht es um das Verhalten des Prüflings gegenüber hilfesuchenden und -bedürftigen Menschen. Besonders berücksichtigt werden dabei das Alter des Betroffenen sowie soziologische und psychologische Aspekte. Auch die Zusammenarbeit in Teams spielt in diesem Prüfungsteil eine wichtige Rolle.
  3. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken: Der künftige Notfallsanitäter muss hier unter Beweis stellen, dass er lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden – bis zum Eintreffen des Notarztes – beherrscht.
Notfallsanitäter im Einsatz: Auf das richtige Verhalten bereiten sowohl der mündliche als auch der praktische Teil der Ergänzungsprüfung vor. Foto: Brändli

4. Schritt: Praktische Prüfung – Fallbeispiele in der Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung

Im praktischen Teil der Ergänzungsprüfung muss der künftige Notfallsanitäter zwei vorgegebene Fallbeispiele abarbeiten. Eines stammt aus dem Bereich der traumatologischen Notfälle, das andere ist ein internistischer Notfall. Der Prüfling muss hierbei die folgenden Aufgaben lösen:

  • die Gesamtsituation einschätzen
  • eine Arbeitsdiagnose erstellen
  • den korrekten Umgang mit medizinisch-technischen Geräten nachweisen
  • Maßnahmen der Basis- und erweiterten Versorgung durchführen
  • die Dokumentation beherrschen
  • Transportbereitschaft herstellen
  • den Patienten ggf. an einen Notarzt übergeben

Nach jedem Fallbeispiel wird verpflichtend ein Nachgespräch durchgeführt. Hier muss der Prüfling seine Maßnahmen und Entscheidungen dem Prüfungsausschuss erläutern und begründen. Ziel ist es hierbei, festzustellen, ob er in der Lage ist, sein Vorgehen ausreichend zu reflektieren.

Die Beispiele können einzeln oder in Zweierteams abgearbeitet werden. Einschließlich des Fachgesprächs sind pro Fallbeispiel 20 bis 40 Minuten zu veranschlagen.

Wo finden die staatlichen Ergänzungsprüfungen zum Notfallsanitäter statt?

Die staatliche Ergänzungsprüfung für Rettungsassistenten, die Notfallsanitäter werden möchten, findet an der Schule statt, an der der Prüfling seinen Vorbereitungskurs absolviert hat. Wurde an keinem Kurs teilgenommen, bestimmt die zuständige Behörde die Schule, an der die staatliche Prüfung abzulegen ist. Die Behörde kann auch festlegen, dass Prüfungen nur durchgeführt werden, wenn daran mindestens 15 Prüflinge teilnehmen.

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Wer führt die staatliche Ergänzungsprüfung durch?

Die Schule ist verpflichtet, einen Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus einer ganzen Reihe von Personen zusammen. Seitens der Schule nehmen der Schulleiter, ein (Not-) Arzt und mindestens zwei Lehrkräfte teil. Die zuständige Behörde muss zudem einen fachlich geeigneten Vertreter in das Gremium entsenden.

Wer trägt die Kosten für die Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung?

Wer auf dem hier skizzierten Weg seine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter absolvieren möchte, muss damit rechnen, dass er die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen hat. “Nachdem der Titel ‘Rettungsassistent’ bestehen bleibt, werden viele Arbeitgeber damit argumentieren, dass es Privatsache der Beschäftigten sei, wenn sie sich beruflich weiterqualifizieren wollen”, sagt Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

“Wer die derzeitigen Ausschreibungskriterien bei der Vergabe von Rettungsdienst-Leistungen kennt, der kann sich nur schwer vorstellen, dass der Anbieter das günstigste Angebot abgibt, der realistisch auch noch Kosten für die Weiterqualifizierung seiner Beschäftigten einkalkuliert”, erläutert Bernd Spengler weiter. Kleiner Trost: Das Notfallsanitäter-Gehalt liegt in vielen Tarifwerken bereits über dem eines Rettungsassistenten.

Ausbildung zum Notfallsanitäter: Wer bei der Ergänzungsprüfung durchfällt, darf einmal wiederholen.

Kann man die Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung wiederholen?

Ein Rettungsassistent, der die Ergänzungsprüfung nicht bestanden hat, wird vom Prüfungsausschuss schriftlich darüber informiert. Die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden. Das heißt, wer in den Fallbeispielen bestanden, bei der mündlichen Prüfung aber gepatzt hat, braucht nur den mündlichen Prüfungsteil zu wiederholen. Die Wiederholungsprüfung muss in einer Frist von zwölf Monaten erfolgen.

Text unter Verwendung eines Beitrags von Andreas Fromm, Notfallsanitäter und Berufspädagoge (B.A.) sowie Lehrer einer kommunalen Berufsfachschule für Notfallsanitäter. Symbolfotos von Markus Brändli und Pixabay.

Letzte Aktualisierung 11.10.2018.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Mich würde mAl brennend interessieren , wie die Lehrkräfte und der Schulleiter ihre Kompetenz zur Prüfungsannahme bzw. zur Ausbildung erlangen?

    Viele Ausbilder sind Lehrrettungsaissistenten, wie kommen. diese vorab zu Ihrer Zusatzqualifikation und dann der entsprechenden Prüfungsabnahme.

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  2. was hier auch nicht drinnen steht ist,dass das landesamt für gesundheit festlegen tut, was an jahren anerkannt wird und was nicht. im gesetz steht drinnen, 5 jahre als rett ass gearbeitet. aber wenn man 5 jahre auf einer rettungsstelle,leitstellendisponent usw. tätig war, wird dies nicht anerkannt,zumindest nicht in berlin.

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  3. Dieses ganze Notfallsan. Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für alles Rett.Ass. die in den letzten Jahren tausende von Menschen gerettet haben. Habe ich das jetzt richtig verstanden das man die Prüfung nur einmal wiederholen kann? Das heißt 2x durchfallen und den Rest des Arbeitsleben Pech gehabt? Ist der Rett.Ass. nach 7 Jahren noch als Berufsausbildung anerkannt, oder bin ich nach der Übergangsfrist offiziell “ungelernt”? Ist mein Staatsexamen für das ich damals selbst 8000 DM bezahlen musste nur noch das selbe Wert wie ein 200 Euro Rettungshelferkurs? was passiert dann mit Arbeitsverträgen als Rett.Ass.? Das kann doch alles nicht rechtens sein einfach einen Lehrberuf abzuschaffen, umzubenennen oder wie auch immer man diesen teuren, unnützen Schwachsinn bezeichnen will.

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  4. “1. Voraussetzungen für Rettungsassistenten
    Nicht jeder Rettungsassistent kann sofort zur Notfallsanitäter-Prüfung gehen. ”

    <- Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. Man unterscheidet hier 2 Arten der Prüfung – die Ergänzungsprüfung und das normale Examen:

    1. Eine Ergänzungsprüfung, wie sie oben beschrieben wurde, und abhängig von der Erfahrung des RA ist (in Jahren) und
    2. das "normale" Examen, zu welchem man sich direkt anmelden kann, ohne vorher eine Ergänzungsschulung gemacht zu haben.

    Bei Variante 2 muss man sich allerdings im Klaren sein, dass das Examen ausgedehnter stattfindet, als die Ergänzungsprüfung; sprich:
    Schriftlich, Praktisch, Mündlich.

    In diesem Zusammenhang ergibt es durchaus Sinn, vorher einen schulinternen Ergänzungskurs von 2-5 Wochen zu besuchen. Für frisch examinierte Rettungsassistenten ist dies vielleicht das einfachste Vorgehen und durchaus zu bewältigen.

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  5. Das ist die Frechheit überhaupt – es wird null berücksichtigt, dass es durchaus Kollegen gibt, die noch keine 3 oder 5 Jahre RettAss sind und länger im RD arbeiten, als Kollegen, die diese Vorgabe erfüllen. Ich würde gern mal wissen, wer es sich auf eigene Kosten und unter Berücksichtigung des Verdienstausfalls leisten kann, nochmal schnell ein halbes Jahr zur Schule zu gehen, um ebenfalls nicht mehr zu dürfen und evtl. ein paar Euro mehr zu verdienen… Den Verlust kann man in seinem restlichen Arbeitsleben nie mehr rein holen…

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  6. Wie hat dies denn bei anderen Berufen geklappt? Immerhin sind in der Neuzeit ganze Berufsgruppen komplett neu entstanden. Vor 100 Jahren konnte man zumindest noch nicht Informatik studieren.

    Hier in diesem Fall handelt es sich vom Prinzip her ja sogar nur um eine Modifikation eines vorhandenen Berufes. Wieso wird also immer so getan, als sei dass alles hier mit dem NotSan so etwas außergewöhnliches?

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  7. @retter seit 1998 wenn du beim 2x durchgefallen bist, bekommst du vom landesamt eine auflage.kann sein, das sie dann sagen, das du nochmals zur schule gehen musst oder weitere stunden auf einen rtw platz nehmen musst.

    @daniel sehe ich auch so.ein halbes jahr zur schule,wird,wenn der arbeitgeber dich da nicht hinschicken tut, schwer möglich sein. zumal auch noch nicht geklärt ist,wie die rtw besatzung nach sieben jahren auszusehen hat. .hier in berlin soll es so sein, das es einen rtw1 gibt,wo ein notfallsani drauf ist und einen rtw 2 wo halt keiner drauf ist und dann wird nach schwere der verletzungen entschieden,welcher rtw rausfahen wird. zumindest so erstmal die theorie 🙂

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  8. @Retter, garnicht so unrecht. Kann man durchaus nachvollzeiehn

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  9. es stimmt so nicht, dass nichts angerechnet wird. Die zuständige Behörde kann andere Ausbildungen anerkennen und anrechnen. Der Unterschied zum NotSanG ist, dass beim RettAssG (§8) drin steht, wie die Anerkennung bei Krankenpfleger und Rettungssanitäter zu erfolgen hat. Beim NFS wird dies eine Einzelfallprüfung sein (§9 NotSanG). Ich denke , dass es für GKP oder Intensivpfleger eine Anrechnung und damit eine Verkürzung geben wird.

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  10. Alles eine absolute Frechheit.
    Was machen Rettungsassistenten mit 50?

    Aufgehst Anwälte wir klagen, ging ja früher auch, und alles wird gut.
    Ich finde die Ausbildung für die neuen nicht schlecht, nur wir alten Rettungsassistenten werden komplett verarscht.

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  11. @rechi mit 50 bedeutet, nochmals die schulbank drücken.kommt natürlich darauf an,wie lange du schon dabei bist. mich freut dies auch nicht,mit 43 nochmals eine prüfung machen zu müssen. viel ändern wird sich dann auch nicht und wahrscheinlich mehr geld wird es auch nicht geben

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  12. Rechi
    “Aufgehst Anwälte wir klagen, ging ja früher auch, und alles wird gut.
    Ich finde die Ausbildung für die neuen nicht schlecht, nur wir alten Rettungsassistenten werden komplett verarscht.”

    Inwiefern werden die “alten” RAs komplett verarscht? Womit? Wodurch?!

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  13. Werte Kollegen,
    @Peter (5.3.): ich kann stets nur für unsere Schule in Berlin sprechen. Unsere Kollegen haben an einer staatlichen Ergänzungsprüfung teilgenommen und sind nun NotSan. Durch Ihre entsprechenden pädagogischen Studiengänge / -abschlüsse sind sie qualifiziert. Das ist an anderen Schulen ähnlich.
    LRA können einen Kombinationslehrgang zum NotSan und gleichzeitig zum Praxisanleiter absolvieren. Auch sie sind damit grundsätzlich für den Unterricht in allen RD-Qualifikationen gerüstet.

    @Retter (5.3.): lieber Kollege, das ist doch nichts Neues! Das gilt für jede geregelte Berufsausbildung, inkl. Schulabschlüsse. Zweimal durchfallen bedeutet: ganz neu machen. Und das ist nüchtern betrachtet auch sinnvoll – und war/ist auch beim RettAss so! Einen Schlag ins Gesicht würde ich das nicht nennen…

    @Daniel (5.3.): Es wird sehr wohl berücksichtigt, denn die Regularien (z.B. in Berlin, wie Crisu schon schrieb) sehen eindeutig vor “im Rettungsdienst tätig” gewesen zu sein. Es kann also durchaus sein, das eine RettAss seit 10 Jahren die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hat, aber nur zwei Jahre tätig war, weil dann das Kind kam. Diese Kollegin muss genauso einen Ergänzungslehrgang machen, wie ein Kollege, der seit 2,5 Jahren seine Erlaubnis hat und seit dem ersten Tag bis heute arbeitet.

    @Crisu (7.3.): GKP bedeutet Gesundheits- und Krankenpfleger

    @Rechi (11.4.): tatsächlich sehe ich das Problem nicht. Du bist und bleibst Rettungsassistent. Es ändert sich nichts an Deinen Fähigkeiten, Kompetenzen und Deinem Handlungsspielraum. Im Gegenteil: Dadurch, dass Du ggf. mit NotSan unterwegs bist, wird viel mehr in der Akut-Versorgung von Dir verlangt, weil ein Arzt evtl. gar nicht dazu kommt. Dein Beruf wird doch nicht nichtig, nur weil es irgendwann jemanden gibt, der dann am Ende mehr darf (weil er mehr lernt). Die RD-Gesetze der Länder sehen doch noch kaum NotSan vor – und am Ende wird vermutlich immer nur einer dabei sein neben dem RettAss….

    Die Teilnehmer meiner Schule waren teilweise über 50 Jahre alt und haben – genau wegen dieser Lebens- und Berufserfahrung – sehr gute Ergebnisse in der Ergänzungsprüfung geliefert!

    Es wird nichts genommen, es kommt etwas dazu. Niemand wird gezwungen und Nachteile sind nicht absehbar…

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  14. @Johannes Akademicus

    Sehr gut geschrieben. Bravo!

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Mal eine Frage….alles schön und gut. Was ist mit der Bezahlung? Als Ra verdient man ja schon wenig, wo selbst Banken einen als Randgruppe bezeichnen, aber wo bleibt das Thema Bezahlung.
    Ich übernehme doch keine Verantwortung für wenig Geld………da hört es dann auf mit dem Helferdrang oder liebe zum Menschen

    Auf diesen Kommentar antworten
  16. also nehmen wir mal an: der langjährige RA hat das Geld zusammen bekommen für die zusätzliche Ausbildung inklusive des Lohnausfalls für die Ausbildungszeit (warum sollte der Arbeitgeber das Eine oder das Andere für den Weiterbildungswilligen übernehmen, wenn es doch bald fix und fertig ausgebildete Notsanis bald ganz kostenlos auf dem Arbeitsmarkt gibt?)
    Dann hat ER auch noch Glück gehabt und im 1. Anlauf die Prüfung geschafft……
    Dann darf ER sich Notfallsanitäter nennen.
    JA und???
    Na wie vor entscheidet der ärztliche Leiter Rettungsdienst, was der einzelne NS oder RA an Kompetenzen am Einsatzort hat. Wenn der Herr Doktor den frischgebackenen NS persöhnlich nicht mag, darf DER genauso wenig wie vorher machen.
    Und dann hat man als frischer motivierter NSani plötzlich mehr Verantwortung (weil ja besser oder anders ausgebildet), es werden die Herren und Damen Notärzte noch öfters grummeln: “was soll ich denn dort? Das können die Sani’s doch jetzt alles alleine machen”
    Und jetzt stellt sich mir folgende Frage: Baut der Notarzt Mist, dann ist er über eine nicht ganz billige Versicherung (die er sich über seine kleines Gehalt mehr oder weniger gut leisten kann) ganz gut abgesichert…..
    Baut der Notfallsanitäter Mist…….Wie ist er dann abgesichert? Glaubt Ihr, das bezahlen unsere Arbeitgeber?
    Glaubt Ihr, Ihr könnt die Versicherungsbeiträge aus dem evtl. erhöhten Gehalt des Notfallsanis bestreiten?
    Ich laß mich gerne belehren, aber ich glaube auch nicht Rotkäppchen und den bösen Wolf…..

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  17. “Thorsten on Juni 10th, 2014 15:22
    warum sollte der Arbeitgeber das Eine oder das Andere für den Weiterbildungswilligen übernehmen, wenn es doch bald fix und fertig ausgebildete Notsanis bald ganz kostenlos auf dem Arbeitsmarkt gibt?”

    Verstehe ich nicht. Ernsthaft.

    Wie läuft es denn “in anderen Berufen”? Wieso wird überhaupt noch ausgebildet, wenn man doch die Azubis “der anderen” “ganz einfach” abfischen kann? Vom Personalmangel mal ganz abgesehen.

    “Na wie vor entscheidet der ärztliche Leiter Rettungsdienst, was der einzelne NS oder RA an Kompetenzen am Einsatzort hat.”

    Siehe bzw. suche mal nach “Pyramidenprozess” (so schimpft es sich, meine ich)

    “es werden die Herren und Damen Notärzte noch öfters grummeln: “was soll ich denn dort? Das können die Sani’s doch jetzt alles alleine machen””

    Ja was soll denn der NA auch an der Einsatzstelle, wenn es jemand anderes kann? Vor allem, wenn der, der es (auch) kann und darf, nicht (mehr) Ewigkeiten auf den NA warten muss.

    Es gibt noch genug Indikationen für einen NA, nur dass diese dann gezielter eingesetzt werden können. Wartezeiten verringern sich

    “Baut der Notfallsanitäter Mist…….Wie ist er dann abgesichert? Glaubt Ihr, das bezahlen unsere Arbeitgeber? Glaubt Ihr, Ihr könnt die Versicherungsbeiträge aus dem evtl. erhöhten Gehalt des Notfallsanis bestreiten?”

    Wie sind die Mitarbeiter der Notfallrettung denn _jetzt_ abgesichert?

    Auf diesen Kommentar antworten
  18. liebe Kolleginnen und Kollegen, wo waren Eure dezidierten fachlich differenzierten Meinungen während der achtjährigen Enstehungszeit dieses Gesetzes? Ich kann mich nicht erinnern, Demonstrationen gegen das neue Gesetz erlebt zu haben. Wir sind selbst dran schuld wenn wir immer nur meckern uns aber selbst nicht organisieren, bzw. auf unsere Interessensvertreter einwirken um Verbesserungen zu erreichen. Ich hoffe, dass nur ein Zehntel derer, die hier im Internet große Aufregung und Entrüstung verbreiten sich zukünftig in die Weiterentwicklung unserer beruflichen Zukunft einbringen, dann könnte es vielleicht was werden mit einer emanzipierten Beschäftigung beider Berufsgruppen. Entschuldigung aber das musste jetzt mal raus!

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. Was ich an der Sache etwas faul finde ist die Übergangsregelung/Überleitungsregelung Man hat also 7 Jahre Zeit seine Ergänzungsprüfung zu machen… Der Gesetzgeber setzt dann einfach einen Stichtag (was die Berufserfahrung angeht) – nämlich den 1.1.14. D.h für Kollegen denen am 1.1.14 evtl noch 2-3 Monate oder auch mehr Berufserfahrung fehlt dürfen ab dem 1.1.14 keine Berufserfahrung mehr sammeln? Irgendwie ist das doch unlogisch oder? Wenn es sowieso eine Übergangsregelung von 7 Jahren gibt warum können dann die jüngeren Kollegen in dieser Zeit ihre 5 Jahre Erfahrung auf dem RTW sammeln? Und dann in die Ergänzungsprüfung gehn? Rechtlich wohl eher fragwürdig oder?

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  20. rechtliches ist wahrscheinlich eine menge zu hinterfragen. aber es scheint so zu sein,als ob wir das alles so hin nehmen werden,wie es gekommen ist. mich würde mal interessieren,ob schon klagen gegen das notsan gesetz im umlauf sind?

    und was passsiert,wenn man bei der ergänzungsprüfung das zweite mal durch fällt? ist dann der “traum” vorbei?

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  21. Hallo bin 52 habe 1979 beim Roten Kreuz Sanitätshelfer Ausbildung gemacht nun möchte ich Rettungsassistent werden . Was muß ich noch tun? Über viele Antworten freue ich mich.

    Auf diesen Kommentar antworten
  22. Ernsthaft??????
    stellt sich die Frage , was du zwischenzeitlich gemacht hast um den Ra überhaupt machen zu können, dann was würde es Dir nutzen?
    Ehrenamt? da würde ich null Cent ausgeben wenn Du es aus eigener Tasche zahlst.
    Solltest Du Dich entscheiden es beruflich zu machen……, wer wird Dich einstellen?
    Und vom sanitätshelfer zum Ra ist der weg lang……

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  23. @Konrad: Wärest du VOR dem 20.09.1977 zum Sanitätshelfer ausgebildet worden, dann könntest du demnächst mit Ergänzungsprüfung sogar NFS werden. 😉 Einzige Voraussetzung: Du bist IMMER übergeleitet worden: vom SanH zum RettSan, vom RettSan zum RettAss. Und solche Kollegen gibt es tatsächlich, j’en suis sûr! 😉

    Vielen DANK für deine spaßige Anfrage. 🙂 🙂

    Auch ich bin schon jetzt auf weitere Antworten an dich gespannt. 🙂 🙂 🙂

    Regnerische Grüße aus dem östlichen Westen unserer Republik ;-(

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  24. Es werden niemals alle RA’s die Ergänzungslehrgänge ( 480/960 ) machen können! Die Finanzierung? Die Zeit? Welcher KV kann und wird 50 oder mehr Mitarbeiter für so was freistellen? Also werden alle mit 5 Jahren in die Ergänzungspfrüng geschickt und dann werden einfach neue Notfallsanitäter ausgebildet die anderen werden “Hilfsarbeiter”! Wir haben leider keine Lobby und die Öffentlichkeit. .. der ist es doch egal! Normal sollten ALLE RA’s in die Ergänzungspfrüng!

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  25. Hallo Konrad,
    ich bin eine erfahrene GKP und finde es klasse, dass du RettAss werden willst.
    Hoffentlich hast du schon mit der Ausbildung begonnen anstatt so rumzujammern wie alle anderen vorher. Bitte melde dich wie`s bei dir weitergeht!!!

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  26. Sehr gut und völlig richtig!

    Ich hatte VOR dem NotSan-Gesetz die Leute gewarnt in solchen Foren und bin systematisch niedergeschrieben worden.

    Blöde Gutmenschen! – Jetzt sind sie am jammern………

    Ich als Teilzeitler (37,5%) bin seit 2014 Notfallsanitäter – was den Vollzeitrettern auch wieder ein Dorn im Auge war. Und zum großen Teil an der Ergänzungsprüfung gescheitert sind.

    Kenne einige Kollegen, die schon zweimal durchgefallen sind.

    Johnny4711 hat völlig recht – Ihr könnte nur jammern und solidarisiert Euch nicht.

    SELBST SCHULD!!!!!!!!!!!!!!!

    Auf diesen Kommentar antworten
  27. Im Studium ists genauso. Habe 8 Jahre studiert und alles bestanden… Dritte Staatsexamen 15 von 16 Staatsprüfungen bestanden und darf in ganz Deutschland nicht als Ärztin tätig werden,weil ich in einem Nebenfach bei der ersten und einzigen Wiederholung nicht bestanden habe… Mein RettAss ist nun auch für die Katz…

    Auf diesen Kommentar antworten

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