Bayern erlaubt First Respondern Alarmfahrten
München (pm) – First Responder, die von den Integrierten Leitstellen für einen Einsatz alarmiert werden und mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs sind, haben künftig die gleichen Rechte wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.
Da First Responder weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind noch Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren wahrnehmen, konnten sie bisher nicht die Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, die den Rettungsdiensten und Feuerwehren zustehen. Das Innenministerium teilt nun mit, dass First-Responder den Rettungsdienstfahrzeugen gleichgestellt werden. Die Sonderrechte gelten wie bei allen Rettungsdiensten nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
6 Responses to “Bayern erlaubt First Respondern Alarmfahrten”
Möchten Sie einen Kommentar schreiben?



endlich wird das Gesetz der bestehenden Praxis angepasst.
Warum nicht überall so? Bayern hat so einiges im Feuerwehr und Rettungsdienstwesen was man Teilweise Bundesweit übernehmen sollte / könnte…
Warum nicht überall so? Bayern hat so einiges im Feuerwehr und Rettungsdienstwesen was man Teilweise Bundesweit übernehmen sollte / könnte…
Zum Beispiel eine spärliche Verteilung der Wachen, Uneinheitliche Rufnamen innerhalb eines Bundeslandes,…
Freistaat eben… Aber ich wusste bis eben auch nicht das FR keine Sonderrechte haben…
bei uns dürfen sie auch hupen…