Europäischer Tag des Notrufs

Bremen (rd_de) – Montag (11.02.2019) ist der Europäische Tag des Notrufs 112. Im Jahr 1991 beschlossen die damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das Notrufmeldungen vereinheitlicht werden sollen. Seitdem gilt in der EU die 112 als einheitliche Notrufnummer.

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“Gerade im Auslandsurlaub ist es wichtig zu wissen, welche Nummer ich für polizeiliche oder medizinische Hilfe im Notfall wählen muss. Leider wissen aber immer noch viel zu wenige Menschen, dass der Notruf 112 europaweit gilt, das müssen wir ändern und dazu trägt der Europa-Notruf-Tag am 11. Februar bei”, erklärt der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern).

Das europäische Parlament beschloss 2009 den 11. Februar aufgrund der Ziffernfolge zum europaweiten Notruftag auszurufen. Die Notrufnummer 112 ist in allen EU-Staaten kostenfrei.

Zusätzlich zu den EU-Staaten gilt der Notruf 112 auch in der Schweiz, in Island und Norwegen sowie in weiteren EU-Nachbarstaaten wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, der Republik Moldau, Russland, Serbien, Türkei und der Ukraine. Wer die Nummer wählt, wird automatisch an die zuständige Notrufzentrale weitergeleitet.

 

(Bild: Markus Braendli)

5 Tipps, wie Sie einen Notruf richtig absetzen:

  • Wo ist es passiert?

Die Beantwortung dieser Frage sollte immer als erstes erfolgen. Bricht der Kontakt ab, gibt es zumindest einen Anhaltspunkt, wo sich der Notfallort befindet. Geben Sie eine exakte Ortsangabe (Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer) an. Je genauer die Ortsangabe ist, desto weniger müssen die Rettungsfachkräfte suchen. Wenn Sie ortsfremd sind, bitten Sie andere Personen um Hilfe.

  • Was ist passiert?

Geben sie kurz an, um welche Art von Notfall es sich handelt. Stichworte reichen! Beispielsweise Verkehrsunfall, Feuer, bewusstlose Person oder Sturz von Leiter.

  • Wie viele Verletzte?

Es ist wichtig, möglichst genau die Zahl der Verletzten/Erkrankten mitzuteilen. Nur so können ausreichend Rettungskräfte alarmiert werden. Bei größeren Unfällen reicht eine realistische Schätzung. Sie müssen nicht über- oder untertreiben.

  • Welche Art der Verletzung?

Nennen Sie die Art der Verletzung oder Erkrankung. Handelt es sich zum Beispiel um eine Fraktur oder Schnittverletzung? Welches Ausmaß der Verletzung liegt vor? So kann der Leitstellen-Mitarbeiter einschätzen, ob weitere Einsatzmittel notwendig sind.

  • Wer meldet das Ereignis?

Nennen Sie ihren Namen und eine Rückruf-Nummer für Nachfragen. Bleiben Sie, soweit es Ihnen möglich ist, in der Nähe des Telefons. Machen Sie im Idealfall die Einsatzkräfte auf sich aufmerksam. Erste Hilfe und Eigenschutz haben jedoch immer Vorrang!

(10.02.2017; Foto: Europe Direct) [4109]

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Liebe Frau Westphal,
    das europäische Parlament beschloss bereits Ende 2008, und nicht erst 2009, den 11. Februar aufgrund der Ziffernfolge zum europaweiten Notruftag auszurufen. Somit konnte bereits am 11.2. des Jahres 2009 der erste “Europäische Tag des Notrufs” gefeiert werden. Folglich findet er in diesem Jahr bereits zum 11ten Male statt.

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  2. Frage: Handy mit Notruf an 112 und GPS Daten für Standort. KÖNNEN DIE DATEN BEI 112 AUSGELESEN WERDEN? ?

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  3. Antwort an “Ludwig Schneider”: Können ja, dürfen nein! Nur auf besondere Freigabe, bspw. SMS von Leitstelle an Anrufer und Rückantwort.

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  4. Antwort II an “Ludwig Schneider”: Seit wenigen Tagen ist auch in Deutschland die automatische Übermittlung des (relativ genauen) Standorts eines Smartphones nicht nur möglich (allerdings vorerst nur auf ein Betriebssystem beschränkt, weitere sollen noch im Laufe des Jahres folgen), sondern auch rechtlich zulässig. Bitte beachten Sie die aktuelle Berichterstattung hierzu auf http://www.feuerwehrmagazin.de bzw. http://www.rettungsdienst.de.

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