10 Tipps zum Umgang mit Angehörigen im Einsatz

Angehoerige_580Bremen (rd_de) – Angehörige an der Einsatzstelle können für das Rettungsteam Segen und Fluch gleichermaßen sein: Niemand kennt den Patienten und seine gesundheitlichen Probleme besser als Vater, Mutter oder der Ehepartner. Allerdings ist niemand emotional stärker mit dem Betroffenen verbunden als eben diese Personen. Die Kunst besteht für den Rettungsdienst darin, sich die positiven Faktoren zunutze zu machen. 10 Tipps zum Umgang mit Angehörigen im Einsatz.

1. Das Rettungsteam sollte versuchen, einen Blick für die Emotionen der Angehörigen zu entwickeln. Dem Ehepartner oder den Eltern eines Kindes droht eine psychische Traumatisierung und ist insofern ein indirektes Notfallopfer.

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2. Stellen Sie sich als Rettungsfachkraft namentlich kurz vor. Das schafft eine Vertrauensbasis und nimmt ein Stück weit die Anonymität. Indem Sie erklären, dass Sie zum Beispiel Rettungsassistent oder Notfallsanitäter seien und den Patienten jetzt kurz untersuchen müssten, signalisieren Sie Kompetenz.

3. Angehörige in der Nähe des Patienten zu belassen, kann sich positiv auf die Psyche des Erkrankten bzw. Verletzten auswirken. Er spürt den seelischen Beistand, was seinen Stress reduziert.

4. Nicht jeder Mensch hat in seinem Leben schon medizinische Notfallsituationen kennengelernt. Er reagiert daher aus Sicht des Rettungsteams vielleicht paradox, ist überängstlich oder zu sorglos. Versuchen Sie als Rettungsfachkraft, dem Betroffenen die Situation in allgemeinverständlichen Worten sachlich zu erläutern.

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5. Auf dem Rettungsteam ruhen sehr große Erwartungen seitens der Angehörigen. Die Realität kann diese Hoffnungen jäh zunichtemachen. Stellen Sie sich darauf ein, dass sich die Enttäuschung gegen Sie richten kann. Bleiben Sie dann ruhig und versuchen Sie, dem Betroffenen die Ausgangslage und die durchgeführten Maßnahmen zu erklären.

6. Stellen Sie fest, dass bei einem Angehörigen Schuldgefühle aufkommen, kann das Rettungsteam diesen in einem Gespräch behutsam entgegenwirken. Frühzeitig daran denken, die Notfallseelsorge oder ein Kriseninterventionsteam nachzufordern.

7. Besonders wenn Kinder verletzt oder schwer erkrankt sein sollten, ist zu überlegen, die Eltern bei der Versorgung einzubeziehen. Vater und/oder Mutter wird so das Gefühl der Hilfslosigkeit genommen.

Angehörigen können kleinere Aufgaben übertragen werden.
Angehörigen können kleinere Aufgaben übertragen werden.

8. Angehörigen können kleinere Aufgaben wie das Halten einer Infusion oder das Zusammenstellen der vom Hausarzt verschriebenen Medikamente übertragen werden. Verantwortungsvollere Tätigkeiten wie eine Thoraxkompression kommen hingegen nicht infrage. Unsinnige Aufgaben – für einen Intubierten ein Glas Wasser holen – führen zu Misstrauen und Ärger.

9. Verfolgen Angehörige eine (erfolglose) Reanimation selbst mit, kann das für die Verarbeitung des Erlebten von Vorteil sein. Sie sehen, dass das Rettungsteam alles Menschenmögliche unternommen hat, der geliebte Mensch aber nicht gerettet werden konnte.

10. Ist der Patient ansprechbar, ist er für das Rettungsteam die Hauptansprechperson. Mit ihm und nicht mit dem Angehörigen werden in erster Linie Diagnose und mögliche Prognose besprochen. Die beste Lösung ist ein gemeinsames Gespräch von Patient, Angehörigem und zum Beispiel Notarzt.

(Text und Fotos: Herbert Mannel, Rettungsassistent, Krankenpfleger, Ausbilder, Einsatzleiter Rettungsdienst und KIT; zuletzt aktualisiert: 24.09.2018) [2317]

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Punkt4 sollte man so einigen Ärzten unter die Nase reiben…

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  2. Oder den Rdlern selbst……Wäre auch nicht schlecht

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  3. Wir haben hier im NRW gerade ein ganz starkes Stück erlebt: auf eine geringfügige höfliche Korrektur zu einer Äusserung zum Unfallhergang meiner Mutter wurde ich (selbst als Dr..rer. nat. Zum Teil vom Fach) von meiner verwirrten 81-jährigen Mutter abgedrängt, wozu die Zimmertür mir direkt vor dem Kopf geschlossen wurde.
    Bei einem noch diplomatischeren weiteren Korrekturversuch, als diese die Falschangabe wiederholte, wurde ich direkt als Lügner hingestellt, dann von dessen Kollegin angebrüllt, ich solle (wörtlich zitiert) die Schnauze halten und als meine Mutter eine Deliriums-Phantasie einleitete, auf meinen 4 Sekunden-Hinweis auf ein Delirium und Medikamente hiergegen direkt von selbiger mit lautstarker Ankündigung des Rufens der Polizei bedroht, die bereits auf dem Handy gewählt wurde.
    Als man mich und meinen Vater dann rausgeekelt hatte, während der verwandte Anrufer hocharrogant dort herumstolzierte, ging man dann ca. 15 Minuten lang dieser seit Monaten auch dem Hausarzt bekannten und in weiten Teilen nachweislich unwahren Geschichte einer Intrige gegen mich nach, verdächtigte scheinbar sogar noch mich und überführte meine Mutter streng von uns Stundenlang isoliert zu einem Klinik-Psychiater, statt sich um den Oberschenkelhalsbruch zu kümmern.
    Der blieb unversorgt da angeblich seltsamerweise alle Röntgengeräte defekt seien.
    Was ist davon zu halten? Wie kann ein Einsatz so ohne erkennbaren Grund binnen 90 Sekunden aus dem Ruder laufen?
    Sowas habe ich noch nie erlebt.

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  4. Es ist grausam was Ihnen passiert ist. Etwas ähnliches st mir auch passiert mit meinem toten Vater. Rettungsdienst kam da und began Rettungsaktonen auf dem toten Körper von meinem vater. Als ich das filmen wollte, hat mich die dame von der rettungsdienst angegriffen, mein Handy weggenommen und es uf dem Boden geworfen, udn mich aus dem Zimmer ausgesperrt. Ich habe ihr drei Ohrfeige verpasst und hat sie die Polizei angerufen. Da kam ein Polizeieinsatz de gegen mich Strafantrag und Anzeige gemacht hat. Urtel : 130 Tagesstze und 5400 euro geldstrafe.
    Das pikanteste kommt jetzt heraus, nachdem ich zum ersten mal die akten einsehen durfte: Sie hat angegen dass die rettungsmaßnahmen bei meinem Vater wurden beenden weil eine Patientenverfügung aufgefunden worden war dass angeblich – Achtung: mein Vater hätte unterschireben dass er keine Reanmation sch wünscht!! Lüge! Mein vater hätte niemals so etwas unterschrieben. UNd das kann ich auch beweisen. Nun bin gespannt wie die Staatsnawaltschaft entscheidet: gibt es unterlassene Hilfeleistung? oder Totschlag? (weil sie sagte aus, dass angeblich mein Vater war noch warm als sie hn antraf) oder Leichenschändung weil sie schon wusste dss er tot war durch ihre aussage: die Tochter hatte “pietätslos gefilmt und ich fühlte mich in meier Arbeit gestört” ?…
    Pietätslos?… na also, se wusste dass er tot ist als ich ihn gefilmt habe, und hat mir angeblich das Handy aus der Hand weg genommen, nur weil ich “pietätslos geflmt” hätte während sie an ihm arbeitete.
    Sie widerspricht sich total.
    Mein Vater war tot seit ca. 2 Stunden als der Rettungsdienst ankam und war schon eiskalt und totenstarr.

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