Notfallsanitäter statt Rettungsassistent?

Bremen (rd.de) – Das Bundesgesundheitsministerium hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) vorgelegt. Die Neuregelung soll das derzeit noch geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ablösen. Das mögliche neue NotSanG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom bisherigen RettAssG. So wird sich nicht nur die Berufsbezeichnung ändern. Geplant ist unter anderem auch, die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu verlängern und Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zukommen zu lassen. Die Verbände haben jetzt bis zum 22. Juni 2012 Zeit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf greift nach Meinung des Gesundheitsministeriums „umfänglich die vielfältigen Forderungen auf, die im Vorfeld an den Bundesgesetzgeber herangetragen“ wurden. Eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Ausbildung sei erforderlich geworden, weil die bisher geltende Regelung nach RettAssG „den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen“ seien.

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Nach dem möglichen neuen Gesetz soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter künftig in Vollzeitform drei, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre dauern. Der Unterricht hätte demnach an einer staatlich anerkannten Schule zu erfolgen, wobei die hauptberufliche Schulleitung eine entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung vorweisen müsste. Die Dozenten müssten fachlich und pädagogisch qualifiziert sein, wobei ebenfalls eine abgeschlossene Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht vorausgesetzt würde. Darüber hinaus wäre es Aufgabe der Schule, sicherzustellen, dass dem Schüler für seine praktische Ausbildung eine Stelle an einer Lehrrettungswache bzw. in einer Klinik zugewiesen würde.

Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist der Realschulabschluss geplant. Interessenten mit Hauptschulabschluss sollen ebenfalls zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können.

Wer bei Inkrafttreten des möglichen neuen NotSanG mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig war, soll die Möglichkeit erhalten, eine staatliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Anschließend wäre er berechtigt, sich „Notfallsanitäter“ zu nennen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Rettungsassistenten, die weniger Berufsjahre nachweisen können, sollen zusätzlich zu der genannten Prüfung eine bis zu sechsmonatige Weiterbildung absolvieren müssen, ehe sie sich „Notfallsanitäter“ nennen dürfen.

Auch auf die so genannte „Notfallkompetenz“ wird in dem Entwurf eingegangen. Ziel sei es, eine größere Rechtssicherheit zu erzielen. Ohne konkrete Maßnahmen zu nennen, ist in dem Entwurfstext vom eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede, „die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“.

Mehr zum Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters lesen Sie in der Juli/August-Ausgabe des RETTUNGS-MAGAZINS.

(Foto: Mario Gongolsky)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Und wieder gibt es eine neue Bezeichnung für nur minimale Veränderungen. Find ich blödsinnig. Es wird auch weiterhin der ärztliche Leiter RD festlegen, welche Maßnahmen in den Algorithmus Katalog aufgenommen wird. Auch die Bezeichnung Notfallsanitäter deutet nicht wirklich auf eine Kompetenzsteigerung zum RA hin. Alles noch sehr unausgegoren, meiner Meinung nach.

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  2. Notfallsanitäter?! Warum nicht gleich Sanitätshelfer oder Advanced First Aider… Jetzt geht´s los…

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  3. Die sollen sich mal aufs wesentliche beschränken!! Das ist ne reine ABM für frustrierte Politiker! Wenns soweit ist, wird eh keiner mehr das machen wollen, da der RDler einer der schlecht bezahltesten Jobs in Deutschland ist, wenn die Gesundheitspolitik so weiter macht.

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  4. Ganz nach dem Motto:
    … und werr hats erfunden?

    Die Politiker und Theoretiker habens erfunden!!!

    Wo führt das noch alles hin?

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  5. Kann man sich dann den österreichischen Notfallsanitäter 1:1 anrechnen lassen 😉

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  6. dann hätte ich meinen RA jetzt umsonst gemacht? und müsste nach dem RAIP schon wieder geld hin blättern pauken ohne ende und noch mal durch den Prüfungsstress? ne danke -.-

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  7. polemischer geht es wohl nicht? wer den gesetzesentwurf aufmerksam lesen würde, ist auch in der lage die veränderungen beurteilen zu können. genauso wenig ist eine ra ausbildung sinnlos und muss nicht teuer aufgewertet werden

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  8. Ich bin auch ein wenig irritiert ob der Kommentare. Ist aber auch viel Text zum Durchlesen, sehe ich ein… -.-
    Aber das Stichwort Regelkompetenz fehlt mir sehr. Dieses Gesetz will die Ausbildung und die Bezeichnung ändern – sonst anscheinend nichts.

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  9. Naaa endlich tut sich was! Zum Glück auch noch positiv:)

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  10. is doch ganz normal dass sich nach 20-jahren mal eine ausbildungsbezeichnung und der ausbildungsplan ändern, in jeder anderen branche ist das normal

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  11. Damit wäre dann mein Plan über den RS den Aufbaulehrgang zum RA zu machen, n Fall für die Tonne, da ich ja nur den Hauptschulabschluss besitze und direkt nachdem ich von der Schule ging, angefangen habe mich mit der RD Ausbildung zu befassen.

    Wieder mal n Schuss nach hinten, von unserer ach so tollen Politik. Jetzt haben auch die letzten Leute, die Interesse daran haben dies zu lernen, vielleicht in manchen Bereichen nicht super sind in der Schule, aber Fachlich top sind, keine Möglichkeit mehr den RA oder diesen “Notfallsanitäter” zu machen.

    Damit ist für mich jetzt klar, das ich dem RD den Rücken zukehren werde.

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  12. Abwarten was am Ende bei rauskommt. Der Entwurf wird bis zum Inkrafttreten sicher noch zig-mal verändert.

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  13. Bei der schnellen Durchsicht des Gesetzesentwurf hat Deutschland endlich die Möglichkeit, ein gutes, dem europäischen Durchschnitt entsprechendes Berufsbildungsgesetz zu erhalten. Die Qualität ist höher als erwartet. Wer jetzt noch meckert, hat leider nicht erkannt, dass fast alle europäischen Länder viel weiter sind, als Deutschland mit seinem RettAssG.

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  14. Gehts jetzt schon wieder los, oder haben wir bereits ein Sommerloch…..

    Mein Vorschlag, RA Ausbildung drei Jahre, jährliche Fortbildung 30 Stunden an den Landesschulen und nicht im eigenen Verband. Rettungssassistenten mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung als Mentoren / Instruktoren nutzen und nicht als Volldeppen hinstellen!
    Bin seit 22Jahren im Rettungsdienst hauptamtlich tätig und mir langt es langsam!!!!!

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  15. Super,schon wieder 2000 ,- für ne Weiterbildung ausgeben,bei wahrscheinlich gleichbleibendem Gehalt.

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  16. Das wurde ja auch mal Zeit dass das schöne und ergraute RettAssG novelliert und dem 21 Jahrhundert angepasst wird. Jetzt müssen wir uns hinter den Bachelor Studiengängen in der Notfallmedizin unserer europäischen und aussereuopäischen Nachbarn hoffentlich Nicht mehr verstecken. Wenn es nach mir ginge, dann sollte man in Deutschland dem Ausland folgen und einen Studiengang daraus machen. Außerdem trennen wir so mal die Spreu vom Weizen und der Abruf des Rettungsassistenten oder wie er auch zukünftig heißen mag bekommt hoffentlich mal wieder einen besseren Stand in der Gesellschaft und bewirkt das uns mehr Rechte eingeräumt werden. Und die angeführte sechs monatige Weiterbildung ist ja nicht verpflichtend. Wer also nicht möchte muss es ja nicht tun und es Bedarf auch keiner grauen Haare und schlafloser Nâchte. Denn jeder Kollege und jede Kollegin die auch nur annähernd sich fort und weiterbildet wird diese ,,Prüfung oder Zertifizierung” wie es auch betitelt werden mag ohne Probleme Meistern denke ich. Ich freue mich drauf.

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  17. 6 monatige weiterbildung mit prüfung oder gleich ne neue prüfung? Ich glaub dann werden kaum noch welche in dem Job weiterarbeiten… Ich habe eine schicke Urkunde des Landes Niedersachsen, worauf steht ICH darf mich Rettungsassistent nennen… Ich werde mit sicherheit nicht nochmal ne Prüfung machen für einen Job den ich schon habe und ausübe… lol… und 2020 meinen die Politiker ach wir nennen die Mädels und Jungs wieder “Träger”, so wies mal war… maaaaaannn, Geld nach Griechenland geben, Entwicklungshilfe anbieten und durchführen, aber sich gescheite Gesetze mal zu überlegen, die der Arbeitswelt zugute kommen, lol bloß nicht…

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  18. Wird der RS mit 10 jahren Erfahrung dann angerechnet?
    Finde den Name Rettungsassisten sowieso unpassend für dieses Berufsbild.

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  19. Ein RS wird nicht angerechnet. Und @ Christian Warneke RA’s können auch weiterhin in ihrem Beruf arbeiten!

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  20. Also ganz offen und ehrlich gestanden, ist dieser Gesetzentwurf doch eh nur ein warmer Aufguss. Also die Sache mit der Ausbildungszeit und dem anderen Gedöhns ist ja schon mal ganz nett, aber was dann folgt ist doch nur Unsinn. Denn versucht doch mal Begriffe wie: “klar definierte Ausbildungsinhalte”, “Notkompetenz” , “Ärztekammer” und “Rechtssicherheit” im einen Satz einzubauen ohne einen Lachkrampf zu bekommen, um nur mal ein Beispiel für die restlichen offenen Fragen zu nennen.

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  21. Wo wir gerade bei Abkürzungen sind: NS wäre ziemlich daneben… Und Rettungssanitäter hört sich für mich nach “mehr” an… Vielleicht gibt es ja noch eine Alternative für die Berufsbezeichnung!?

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  22. Bei den meisten “Experten” die hier Kommentare von sich geben, muss man sich als professionelle Rettungsfachperson wirklich schämen. Armes Deutschland! Danke an alle Beteiligten, die wirklich sehr gute Arbeit geleistet haben, um diesen Referentenentwurf zu ermöglichen. Ich freue mich auf die Anerkennungsprüfung und darauf, dass endlich die Spreu vom Weizen getrennt wird!

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  23. Ich stimmte Martin zu, der Name ist auch meiner Meinung nach verbesserungswürdig. Im Großen und Ganzen klingt das Konzept aber gut, längere Ausbildungszeit und vor allem Vergütung sind doch schon mal gute Grundgedanken, aus denen man sicherlich noch etwas erarbeiten kann, um die derzeitige Situation zu verbessern.

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  24. was wird aus uns Hauptberuflichen Rettungssanitätern ???? Dürfen wir nachdem das Gesetz eingeführt ist überhaupt noch eingesetzt werden ????

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  25. Damals in der Übergangszeit gab es auch den RA mit Handauflegen (RS plus 2000 Std. Einsatzerfahrung). Warum jetzt nicht? Prüfungen sind immer eine Momentaufnahme! Weiter erwähnt der artikelverfasser, dass besonders hohe Kompetenzen an das Lehrpersonal an RD Schulen gestellt wird. Woher sollen die den alle kommen? Regelungen zu deren Vergütüng (Hochschulabschluss = gehobener / höherer Dienst?). Was ist mit dem Personal der Leitstellen? Müssen die auch NFS (Notfallsanitäter werden)? Alles Fragen, die bisher noch nicht transparent dargestellt werden. Ersteinmal sehen, was die Verbände bis zur gesetzten Frist vorbringen.

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  26. Die Berufsbezeichnung ist wirklich über, Rettungssanitäter ist eigentlich die optimale Bezeichnung. Auch 23 Jahre nach RettAssG ist in den Köpfen der Bevölkerung immernoch der RETTUNGSSANITÄTER. Nur Leute vom Fach kennen den RettAss. Und der jetzige Rettsan sollte RettHelfer werden.
    Eine 3-jährige Ausbildung ist super – sofern sie nicht so ein sinnloses Konstrukt wie z.B. beim Wetsfallenkolleg Dortmund ist – also eine langgedehnte Ausbildung mit vielen Praxisanteilen aber genausowenig theoretischem Unterricht wie in der vorherigen RettAssAPO und somit auch nur “laienhaftem medizinischen Hintergrundwissen”.
    Die Ausbildungsvergütung ist spitze, somit haben auch sozial schlechter gestellte Personen die Möglichkeit diesen tollen Beruf zu erlernen und auszuführen.
    Allerdings halte ich nichts von der “Zuweisung” der Schule auf Lehrrettungswachen. Ich denke da sollten sich die zukünftigen Praktikanten weiterhin selbst bewerben. Dadurch hat 1. die Wache die Möglichkeit “Graupen” abzuweisen und 2. der Praktikant die Möglichkeit heimatnah einen Platz zu suchen. Nur in Härtefällen sollte die Schule eingreifen.

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  27. Ich gebe meinem Vorredner recht. Es ist gut wenn die Ausbildung auf drei Jahre ausgedehnt und nicht gestreckt wird. Da es eine duale Ausbildung ist muss sich der Azubi doch sowieso bei einem Betrieb bewerben. Also ich verstehe nicht warum sich die Schule darum kümmern soll.
    Die Dozenten an der Schule sollten selber min. fünf Jahre Erfahrung im RD haben und auch den LRA in der Tasche. Ist nicht immer so an den Schulen.
    Das der ALRD die Maßnahmen festlegt kann man positiv und negativ sehen. Hat man einen ALRD der dem RD gut gesonnen ist kann man damit rechnen, das man mehrere Maßnahmen ergreifen darf. Ist aber jetzt das Gegenteil der Fall, so kann es passieren das der ALRD fast nichts freigibt und man vielleicht sogar bei einem normalem Apoplex immer ein NEF nachfordern muss, oder anstatt Larynxtuben Oxfordtuben auf dem RTW mitführt. Ist das reine Schikane???
    Letzendlich sollten wir darauf warten, was genau dieser Gesetzesentwurf beinhaltet und dann können wird uns weiter damit beschäftigen.

    In diesem SInne schöne Pfingsten allen Kollegen.

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  28. Ich finde das Ziel in ORdnung wenn Schulungseinrichtungen die Zuweisung von “Lehrrettungswachen” übernehmen. Somit wird ein Überschuss von RettAss oder Notfallsanitätern entgegengewirkt. Es ist sinnlos eine Ausbildung, die die Kosten meisten selbst tragen, zu absolvieren und dann leider auf der Strasse stehen.

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  29. Wie sich der Profi-Retter zukünftig nennen darf ist doch eigentlich vollkommen egal. Die Diskussion über mögliche andere Namen zeigt m.E eindrücklich auf welche Komplexe es unter den Rettern gibt.

    Wichtig ist für mich “nur” daß die Qualität endlich steigen kann. Eine große Chance mit einer Neuausrichtung der Ausbildung für mehr Qualität zu sorgen indem nicht jeder RettAss automatisch nach soundsoviel Stunden zum Notfallsanitäter wird wurde über die “Anerkennungs-Prüfung” ins Gesetz aufgenommen. Wer die “Anerkennungs-Prüfung” scheut hat die Bezeichnung “Profi-Retter” meines Erachtens nicht verdient. Medizin lebt von Veränderungen und zusätzlichen Qualifizierungen zum Wohle des Patienten.

    Wenn jetzt endlich nicht mehr der Geldbeutel des Azubis darüber entscheidet wer den Beruf erlernen kann, so ist das ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität. Zudem dürften jetzt Fernlehrgänge für RettAss, bzw. Notfallsanitäter sowie LehrRettAss, bzw. dem neuen Äquivalent endlich der Vergangenheit angehören.

    Jetzt bleibt nur zu hoffen, daß auch nach einer “Bearbeitung” durch die HiOrg der Grundgedanke des Gesetzes erhalten bleibt und daß der Beruf auch gebührend Einzug in die Rettungsdienstgesetze der Länder finden wird.

    Einzig das Ziel der Regelkompetenz wurde leider verpasst. Aber auf diesem Gesetz lässt sich durchaus entsprechend aufbauen, damit die Qualität eines Rettungseinsatzes irgendwann einmal nicht mehr von Landkreiskrenzen abhängt.

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  30. @ Mathias Duschl
    Seit hier hauptsächlich über “Gesichtsbuch” gepostet wird, ist es noch schlimmer geworden, meiner Meinung nach.

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  31. nun ja, da man nicht weiß, was genau kommt, lann man im Moment nur Unken. Wenn ich mir aber andere gelungene Änderungen in unserem Land ansehe (G8 in Bayern – Stoff blieb gleich mit einem Jahr weniger, Bachelor und Masterstudiengänge) befürchte ich, dass es nur zu einer Streckung kommt. Wobei einige Ändeungen dem Ansehen gut tun werden (3 jährige Ausbildung mit Zugang Mittlerer Reife). Hier habe ich mir oft von anderen medizinischen Berufsgruppen anhören müssen, dass der RA nur eine einjährige Ausbildung sei, da es nur ein Jahr Schule ist.
    Gemischt sehe ich die Anfoderung, dass Lehrkräfte an Berufschulen zukünftig Hochschulabsolventen sein müssen. Da werden einige Altgediente über die Klinge springen. Vor allem wenn es dann Hochschulabsolventen mit Lehramtsbefähigung sein müssen (wie bei den regulären Berufsschulen). Schön wäre vor allem eine gegenseitige Annerkennung der medizinischen Abschlüsse. Krankenschwestern haben in der Vergangenheit einen kurzen Aubaukurs gemacht und waren RAs. Umgekehrt gibt es keine Annerkennung oder Verkürzung der Ausbildungen. Dies würde ich mir wünschen, da Du vor allem im städtischen Bereich kaum die Rente im Rettungsdienst erlebst (zumindest in Müchen kenne ich wenige, die wirklich bis zur Rente auf einem Auto saßen). Viele gehen in andere medizinische Bereiche (u.a. Kliniken). Nur werden sie hier dann eben wie Hiwis bezahlt, obwohl sie qualifiziert arbeiten.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass wir uns alle umsonst Gedanken machen, da die HiOrgs hier vielleicht gar nicht mitmachen wollen, da es zu sehr in ihr bisheriges Gewurschtel mit den RAiP etc. eingreift und vor allem plötzlich Geld kostet und möglicherweise Verpflichtungen (Übernahme von Azubis) mit sich bringt. Auch werden die ganzen RA Schulen um ihre Einnahmen gebracht, wenn nur noch soviele RAs ausgebildet werden, wie auch einen Job finden. Ob es für die jetzigen Mitarbeiter finanziell etwas verändert, wage ich auch zu bezweifeln. Also, schauen wir mal, was bis zum 22.06. passiert.

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  32. Ich finde auch, dass man doch endlich mal das übliche meckern und motzen einstellen sollte und auch mal mit offenen Augen ( und Geist ) einem solchen Referentenentwurf entgegensteht. Mit Sicherheit ist da noch nicht alles “perfekt”, wird es aber auch nie werden. Wie denn auch? Der RS meckert, dass ja seine qualifikation nicht mehr ausreicht, der altgediente RettAss meckert dass er nicht einsieht sich weiterzuqualifizieren für den selben Job …. Hauptsache, bloss keinen zusätzlichen Aufwand. Kein wunder,dass sicher RD nix bewegt, wenn ein (großer) Teil der Belegschaft gar kein Bock auf Veränderungen hat, sobald sie was dafür tun müssen. ich jedenfalls blicke mit Interesse nach vorne, welche Veränderungen, hoffentlich zum positiven, auf die rettungsdienstmitarbeiter warten. Vielleicht passiert ja endlich mal was…..

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  33. Der Entwurf ist meiner Meinung nach ganz in Ordnung, für mich stellt sich die Frage was wird aus den Weiterbildungen ( LehrRettAss, ect…..) die man selber zusätzlich besucht hat, und wer bildet die angehenden Notfallsanitäter auf den Rettungswachen aus?

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  34. Moin,

    in den Schulen ist das klar geregelt da soll ein angemessener Anteil von Lehrkräften mit Hochschulstudium bzw. geeigneten Hochschulstudium (Pädagogik etc.) angestellt werden. Das ist in dem Fall vergleichbar mit der Krankenpflege. Für die Rettungswachen wird sich wohl nichts ändern. Der Lehrrettungsassistent verfügt ja nicht über mehr Fachwissen, sondern über Kompetenzen im Bereich der Anleitung und Wissensvermittlung.

    Ich finde die Novellierung sehr gut, wenn gleich ich den Namen als unglücklich gewählt bezeichnen würde.

    Die inhaltliche Ausrichtung, als auch die angestrebten Nachprüfungen sind der richtige Weg zu einer Professionalisierung und für Azubis auch Ausbildungssicherheit.

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  35. Das der Stein nach Jahren ins Rollen kommt, ist aus meiner Sicht auch völlig Richtig, aber Praxisanleiter / LehrRettAss, sollten immer als Vorbild voran gehen.
    Desweiteren werden aber die angesterebten Tätigkeiten eines Notfallsanitäter`s in der Landrettung auch schon Grossteils durch RettAss durchgeführt, mit jährlicher Kompetenzprüfung.

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  36. Sehr gut! Endlich ein Schritt nach vorne! Endlich mal ein gelungerer Gesetzesentwurf, der wirklich als richtungsweisend zu bezeichnen ist. Auch der Titel “Notfallsanitäter” finde ich sehr passend.

    Es wäre super, wenn der Referentenentwuf genauso verabschiedet werden würde. Zum Glück gibt es keine Festlegung auf irgerndwelche Massnahmen, sondern ,mit dem Stand der Wissenschaft können sich auch die Massnahmen des NotfallSan weiterentwickeln. Die Festlegung dass NotfallSan heilkundliche Massnahmen durchführen müssen, geht 100% in ein gutes duales System aus Paramedics und Notärzten. Mehr wollen und können wir nicht erwarten.

    Mit dem Gesetzesentwurf wird wohl auch endlich die EU weite Anerekennung und Harmonisierung verbessert, so dass der NotfallSan auch in eine andere Berufsklassifizierung kommt ( so wie der Dipl. RettSan Schweiz).

    Ich verstehe die hier geäusserte Kritik absolut nicht! Die Leute sollten mal aufmerksam den Gesetzesentwurf durchlesen! Hier kann man nur gewinnen.

    Im Gesetz ist schon die Möglichkeit zur Schaffung von Studiengängen zum NotfallSan festgelegt. Das ist sehr gut, da im internationalen Vergleich die akademische Ausbildung des Rettungsfachpersonals immer mehr an Bedeutung gewinnt.

    Ich denke dass über diesen Gesetzentwurf, wir auch näher an die Schaffung der beruflichen Selbstverwaltung rücken ( Berufskammer für Notfallsanitäter).

    Man kann nur hoffen uns beten dass dieser Gesetzesentwurf so durchkommt.

    Gruss

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  37. Es ist ja gut das es eine Ausbildung mit 3 Jahren und Ausbildungsvergütung geben soll. Ich stelle mir nur die Frage wie die Ehrenamtlichen, welche oft nur den RS haben, KTW’s und von mir aus auch RTW’s ( als Fahrer) besetzen sollen. Es gibt ja genug SEG’s die solche Fahrzeuge vorhalten. Desweiteren stellt sich mir die Frage was mit den hauptamtlichen RS geschehen soll? Annerkennung des RA nach 5 Jahren Dienst und von mir aus einer Prüfung? Was ich auch interessant fände ist wer nun welches Fahrzeug besetzt, wie die Bezahlung im Anschluss für den Notfallsanitäter sein soll. Sagen wir mal das im schlimmsten Fall das RTW,KTW und NEF nur mit Notfallsanitäter besetzt werden und deren Gehälter höher sind als die von RS und RA, wer trägt diese Kosten? Bin mal gespannt was die Krankenkassen dazu sagen werden( die drücken ja eh die Kosten wo es nur geht).
    Im Endeffekt denke ich das zwar ein neues Gesetz kommen wird, aber wohl nicht so, wie es gerade vorgestellt wurde.

    Gruss

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  38. Ja, vielen Dank auch ihr Arsc******* da oben!

    Wofür mach ich denn eine insgesamt knapp 4000 € teure Ausbildung aus der eigenen Tasche um jetzt, 2 1/2 (!!!) Jahre später nochmal 6 unbezahlte Monate eine wahrscheinlich nochmal 2000€ teure “Nachschulung” machen zu müssen!?!!!!

    Und wieso gerade wir jungen RAs? Wer sind denn die, die es nötig hätten… Da sind doch die, die sagen “Das machen wir schon seit 20 Jahren so!”. Ich glaube kaum, dass die gerade fertigen RAs nicht genau die gleichen Rechte haben dürfen, wie welche, die 3 oder 5 Jahre fertig sind! Ich kenne kaum einen Kollegen, der nach dem Erhalt der Urkunde nicht sofort alle Weiterbildungen gemacht hat, die es überhaupt gibt… Man ist sowieso “Urkundensammler”, wenn man sich als junger Mensch für diesen Beruf entschieden hat, damit man einen sicheren Job irgendwo bei einer Hilfsorganisation findet.

    Ein neues Gesetz: Ja! Aber nicht auf dem Rücken derer, die sich wirklich für diesen Beruf entschieden haben und dafür interessieren. Immer auf die, die es sich am wenigsten leisten können, noch mehr Geld zu zahlen.
    Das ist eine Frechheit!

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  39. An meine Vorschreiber, die sich insbesondere auf den RS und RA beziehen: Grundsätzlich ist der Rettungsdienst Ländersache, aus diesem Grund hat auch jedes Bundesland ein eigenes Rettungsdienstgesetz. Das neue Gesetz hat erstmal keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Landes-Rettungsdienstgesetze. Solange dort RA steht, kann man auch mit seiner RA-Ausbildung Rettungsdienst fahren. Selbiges gilt auch für den RS, solange der im Gesetz steht, kann man mit der Ausbildung auch fahren. Interessant wird die Angleichung der Rettungsdienstgesetze, insbesondere was passiert mit den jetzigen RA´s, die sich nicht weiterschulen und prüfen lassen.

    Was die Kostenseite angeht, steht schon in der Begründung zum Referentenentwurf, dass die “Mehrkosten im Ergebnis von den Kostenträgern zu tragen sind”, also die Krankenkassen. Mal sehen, wie die darauf reagieren. Nach der dortigen Rechnung werden die Mehrkosten dann für eine RA-Ausbildung runde 40.000 € pro Schüler mehr kosten. Ich persönlich halte das für eine sehr sehr konservative Rechnung und eher 2-3 so hohe Beträge als zusätzliche Kosten sehe. Allein die Änderung der Regelung, dass der Notfallsanitäter-Azubi als Dritter mitfahren soll, bedingt zumindest die Anstellung eines RS als Fahrer, danach die Vergütung des Azubis auf volle 3 Jahre.

    Insgesamt bleibt einfach mal abzuwarten, was die Landesbehörden, die Kostenträger, die Leistungsträger und auch die Ärztevereinigungen dazu sagen und was dann später wirklich im Gesetz realisert wird.. Bisher ist es ja einfach mal nur ein Entwurf.

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  40. Ein Gesetzentwurf der in die richtige Richtung geht. 3 Jahre Berufsausbildung, Mittlere Reife bzw. Hauptschulabschluss mit Ausbildung als Zugangsberechtigung werten auf jedenfall unseren Beruf auf! Ich arbeite schon mehr als zehn Jahre hauptberuflich als Rettungsassistent und habe kein Problem damit mich mit einer weiteren Prüfung nochmal höher zu qualifizieren.
    Es ist nur noch abzuwarten was mit den Kompetzenzen passiert.
    Thorsten

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  41. Wenn ich das so lese wird mir echt schlecht.
    Bin gerade im Jahrespraktikum und werde verpflichtet wieder für 6monate zur schule zu gehen weil ich die 5 Jahre nicht vorweisen kann und wer bezahlt das.
    Dann wird der Rettungsdienst bald ja nicht mehr genug Personal haben bei geschätzten 60000€ Ausbildungskosten.

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  42. Ich denke, dass die Novellierung des RettAssG. höchste Zeit wird.
    Worüber ich mir keine Sorgen mache, ist die Weiterqualifizierung zum NSan., denn wer den Passus im Gesetztesentwurf genau ließt, wird feststellen, dass selbst der RA der bei Inkrafttreten des Gesetzes die Urkunde frisch in den Händen hält, sich zum Notfallsanitäter weiterbilden kann, ohne ein halbes Jahr die Schulbank drücken zu müssen. ( klar braucht er dann aber auch entsprechend die 5 Jahre (die Ubergangsfrist macht es möglich)bis er die Prüfung ablegen kann und muss Sie auf Anhieb bestehen).
    Worüber ich mir mehr Gedanken mache, ist wie die Bundesärztekammer zu den Regelkompetentzen stehen wird. Wenn man die Stellungnahmen der vergangenen Jahre ließt, stellt man immer eine ablehnenden Haltung fest, was invasive Maßnahmen oder der Medikamentengabe anbelangt.
    Wobei: Wenn ich als Notfallsanitäter die Verantwortung und die daraus resultierenden Konsequenzen übernehmen muss, möchte ich entsprechend durch den Arbeitgeber versichert sein ( siehe Haftpflichtversicherung bei Hebammen) und ich möchte dann auch entsprechend bezahlt werden.
    Ich bin der Auffassung, dass am Widerstand der Kostenträger, der BÄK und den HiOrgs. Scheitern wird und erst mal alles bleibt wie bisher…

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  43. Bin mal gespannt ob es bei der ” Aufwertung” des Berufsbildes auch zu einer Aufwertung des Gehalts kommt. Und zwar eine deutliche. Jeder Schrauber beim Daimler am Band verdient mehr als wir. Aber solange es im Rd Leute gibt die das Gehalt als angemessen ansehen wird sich da wohl nix ändern.

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  44. Bin auch der Meinung, dass die Qualität steigen sollte und man sich nicht so wegen der Namen verrückt macht. Dennoch ein Wort dazu: “Notfallsanitäter” eine etwas bescheuerte Doppelung, denn wann anders als im Notfall brauche ich denn einen Sanitäter, wohl kaum wenn`s mir gut geht (oder gibt`s den “Wohlfühlsanitäter”, genauso wie die “Gesundheitskasse”). Warum also nicht so wie früher: Statt RA (kennt auf der Straße kein Mensch) “Rettungssanitäter” (klingt doch geschmeidig). Es wäre viel schlauer gewesen dessen Helferlein (RS/RH) “Rettungsassistent” zu nennen, denn der “assistiert” dann dem Obermufti im RTW….

    So wird`s schlüssig….

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  45. So wie es dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, soll es keine “Adelung” geben, wie es damals vom RS zum RA möglich war.

    Ob das gut oder schlecht ist lassen wir mal im Raum stehen, oder?

    Aber jetzt denkt doch mal an die Kostenlawine der ganzen Hilfsorganisationen bzw. Berufsfeuerwehren, ihre RA zu NS (Notfallsanitäter, nicht Natursekt – LACH) ausbilden zu lassen…..

    Es glaubt doch wohl niemand, dass DRK, JUH, MHD usw. dieses Gesetz nicht plattmachen werden.

    Und mal “Hand auf´s Herz”: Kann sich so einen Quatsch auch nur ein Kreisverband / Ortsverband o.ä. leisten bei den heutigen Personaldecken?

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  46. eine Qulifizierung zum Notfallsanitäter per Prüfung ist für mich als RA in Ordnung und im Normalfall kein Problem, wenn ich nicht noch eine Schulung zwangsbesuchen muss und die Prüfungskosten im Rahmen bleiben (also nicht im Bereich eines halben Monatsgehalts aufwärts liegen).

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  47. Huhu,
    also was die meisten hier rumjammern, seit doch froh das sich mal was ändert somit wird die Spreu von Weizen getränt.
    Und zum Thema Notkompetenz, wenn ich allein am Einsatort bin und kein NA da ist mach ich das, was ich kann und behersche und wenn ich nicht viel kann, würde ich auch so rumheulen.

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  48. Mal nee andere Frage.

    Muß ein Bundesland sein RD Gesetzt ändern? Wie sieht dann zukünftig die Fahrzeugbesatzungen aus?

    RTW : Notfallsani und RA
    KTW: RA und RS

    Was ist wenn ein Bundesland keine Änderung vornimmt?

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