Weder Blaulicht noch Martinhorn fürs Ordnungsamt

Düsseldorf (D-AH) – Behördliche Ordnung ist wichtig, doch die Verkehrssicherheit geht vor: Auch Beamte und Angestellte der kommunalen Ordnungsämter haben sich bei ihren Dienstfahrten in das allgemeine Verkehrsgeschehen einzuordnen. Zumindest der Stadt Wuppertal (NRW) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt die Ausstattung der ordnungsbehördlichen Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinhorn untersagt (Az. 14 K 2548/08).

Laut der allgemein gültigen Zulassungsordnung für den Straßenverkehr ist dies ein allein für den Vollzugsdienst der Polizei obligatorisches Amtsprivileg.

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, verlangte die klagende Stadtverwaltung wenigstens eine Ausnahmeregelung für den Fuhrpark ihres Ordnungsamtes. “Die Möchtegern-Polizisten blieben aber dem Gericht eine Erklärung schuldig, warum sie bei ihrem ansonsten eher beschaulichen Dienst in den wenigen Einzelfällen, wo es auf besondere Schnelligkeit ankommt, zukünftig nicht mehr auf die Unterstützung der polizeilichen Einsatzkräfte zurückgreifen wollen”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer. Die besonders ausgebildete und ausgerüstete Polizei stünde ja immer zur Verfügung, wenn eine andere Behörde nicht rechtzeitig tätig werden könne.

Das Gericht betonte in seinem Urteilsspruch im übrigen die Notwendigkeit, im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst zu beschränken. Nur so könnten die Missbrauchsgefahr sowie die bei jedem Blaulichteinsatz entstehende zusätzliche Gefahrenlage möglichst auf Dauer gering gehalten werden.

(09.07.2009)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn ich mich richtig erinnere, dann sind die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde in Frankfurt/Main sogar bewaffnet… Kann das jemand bestätigen?

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  2. Das ist korrekt. Nennt sich aber nicht mehr Ordnungsamt, sondern Stadtpolizei. Mit allen entsprechenden Befugnissen. Ich hoffe bloß, die Leute sind dann auch ordentlich ausgebildet.

    siehe hier: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=3014673

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  3. Vieles kann man nicht mehr verstehen. Spitz gesagt: Jeder “Funkhilfeverein” erhält für seine Fahrzeuge eine Sondersignalanlage, jedes “Liegendtaxi” für die Beförderung von nichtgefährdeten Patienten im Sinne der EN 1789 (Definition Typ A) auch (nur wenige haben es nicht).
    Die Ordnungsämter der Städte haben hoheitliche Befugnisse und können wegen des immer späteren Eintreffens der Polizei (hier stehen Realität und die Statistik der Innenminister allerdings völlig konträr zueinander) oft eben nicht mit dem “Daumen oben” am Straßenrand auf ein silber-grünes oder silber-blaues Auto warten. Die Eintreffzeit der Diplom-Verwaltungswirte und B.A. Polizeivollzugsdienst wird doch auch bei “HP-Tür” und anderen Situationen zumindest subjektiv bereits als Problem von vielen Einsatzkräften FW/RD wahrgenommen.
    Persönlich glaube ich, dass die städtischen “Ordnungsbeamten” als natürlicher Bestandteil des Katastrophenschutzes (Ordnungsbehördliche Aufenthaltsregelung, Durchführung von Evakuierungen) einfach für die Dienstfahrten Fahrzeuge nutzen sollten, die für Katastrophenschutzeinsätze geeignet sind:
    StVZO § 52
    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
    Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge (…) der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, (…)
    StVZO § 55
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann.

    Auch der Wuppertaler Oberbürgermeister ist Träger von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wenn zu größeren Einsätzen auch die privatwirtschaftlich tätigen Patiententransportunternehmer außerhalb des Rettungsdienstes legal mit “Blaulicht” fahren, kann es den nach Geschäftsverteilungsplan des Rathauses mit der “öffentlichen Sicherheit und Ordnung” beauftragten Mitarbeitern eigentlich nicht verweigert werden.
    Denn selbst wenn die Ordnungsbeamten die Sosig-Anlage haben, gilt immer noch StVO § 38 “Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.”

    Ich vermute eine Streitigkeit zwischen Juristen, die sich nicht einigen können, ob die Signalanlage nach StVZO § 70 oder nach StVZO §§ 52/55 genehmigt werden soll. In Frankfurt/Main wurde ja auch alles möglich als aus dem Ordnungsamt die Stadtpolizei wurde…

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  4. Ich finde es richtig das Ordnungsamt NICHT mit Blaulicht auszustatten. Es werden immer mehr Aufgaben der Polizei auf das Ordnungsamt übertragen. Dadurch werden viele schlecht bezahlte Stellen beim Ordnungsamt geschaffen und im gegenzug immer mehr (besser bezahlte, teils Beamten-) Stellen bei der Polizei gestrichen (“das kann ja auch das Ordnungsamt machen”).

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  5. Anscheinend wird das in der Republik sehr unterschiedlich gehandhabt.
    In Hessen (zumindest im Großraum Frankfurt) haben nicht mal ordentliche 1789-KTW für den qualifizierten Krankentransport eine Sosi-Genehmigung, was ich übrigens absolut daneben finde. Allerdings haben dafür in Hessen die Stadt-Ordnungsämter Sosi-Genehmiung (gesehen in Frankfurt und ich glaube sogar in Fulda).
    Sog. “Liegendtaxen” mit Blaulicht halte ich für ein Gerücht. KTW / RTW mit Sosi-anlage kriege ich als Unternehmen korrekterweise nur mit entsprechender Konzession und den dazugehörigen Auflagen zugelassen.
    Zu meiner Verwunderung sah ich mal (ist aber schon einige Jahre her) in Leipzig ein Fahrzeug eines privaten Sicherheitsunternehmens mit fest installierter Sosi-Anlage.
    Bei uns in Karlsruhe ist im Ordnungsamt jedes mal ein kleiner Aufstand, wenn man einen Dienst-PKW für den OrgL-Dienst zulässt, obwohl gesetzlich geregelt. Hier brauchte ich schon juristische Schützenhilfe vom Regierungspräsidium, die sich Gottseidank besser ausgekannt haben.
    Seltsame Erscheinungen. Hier herrscht anscheinend viel Unkenntnis gepaart mit einem gewissen Ermessensspielraum.

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  6. Warum brauchen die Blaulicht? Unglaublich.
    Ich hab die in DDorf schon 2 mal wegen irrer Nachbarn, die zu jeder Zeit Baulärm machen müssen, rufen müssen.
    Die kommen nach ca. 2 Stunden erst mal zum “Beschwerdeführer” und fragen in Ruhe nach, ob denn was war und wo und ob denn noch wäre etc.

    Einmal haben sie trotz dieses Verhaltens die Lärmer sogar “erwischt” ( Sonntags-Renovierung). Es war ca. 1/2 Stunde Pause, dann ging der Lärm wieder los.
    Wieder Anruf bei OAmt.
    Die wussten das und sagten, der Lärmer würde noch schnell zu Ende machen wäre nicht mehr lang.

    Was soll man da sagen oder machen?
    OAmt scheint reine Arbeitsbeschaffung für Ratsmitglieder-Vettern und ähnliche.

    Ach ja, ich seh des öfteren in der Mittagspause OAmt-Wagen gemütlich durch den Park fahren, wo garantiert nix los ist aber gute Luft.

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