Verfassungsbeschwerde sorgt für Diskussionen

Bremen (rd.de) – Die Verfassungsbeschwerde eines Rettungsassistenten aus Rheinland-Pfalz gegen das Notfallsanitäter-Gesetz (NotSanG) sorgt in der Szene für Diskussionen. Wie die Zeitschrift „Rettungsdienst“ auf ihrer Webseite berichtet, wendet sich der Mann gegen die Anerkennungsregelung. In seinen Augen ist es verfassungswidrig, dass Rettungsassistenten eine Nachschulung sowie Prüfung absolvieren müssen, um Notfallsanitäter werden zu können. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) hat jetzt eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben.

Der DBRD habe stets darauf hingewiesen, dass er eine generelle Überleitung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ohne Prüfung der individuellen Fertigkeiten und Kenntnisse für nicht sinnvoll erachte. Dies hätte auch der überwiegend vertretenen Meinung der Expertengruppe des Bundesgesundheitsministeriums und der Mitglieder des DBRD entsprochen. Als Grund nennt der DBRD unter anderem wachsende Ansprüche an Rettungsfachkräfte und ein bundesweit uneinheitliches Niveau in der Versorgungsqualität.

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Aus Sicht des Berufsverbandes sei es zwingend erforderlich, alle Rettungsassistenten, die sich Notfallsanitäter nennen wollten, einer Überprüfung ihrer Kompetenzen zu unterziehen.

Der DBRD geht nach einer ersten juristischen Einschätzung davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben wird. Der Gesetzgeber habe einen Ermessensspielraum, um zu definieren, welche Voraussetzungen für den Erwerb einer Berufserlaubnis erforderlich seien.

DBRD Stellungnahme VerfBeschw NotSanG 2013.11.20

(21.11.2013; Foto: Elkawe/Wikipedia)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich fühle mich durch den DBRD nicht vertreten. In der Vergangenheit nicht, aktuell nicht und in Zukunft wird es nicht besser werden.
    Sorry.

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  2. DBRD wer?
    Also Ihr solltet mal ein bißchen mehr tun!
    Nur ab und zu aus der Versenkung hervorkriechen bringt keine Mitglieder und Bekanntheit.

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  3. Hm, auf der Homepage des DBRD (http://www.dbrd.de) findet man die erwähnte Stellungnahme nicht. Schade! Ich hätte den Wortlaut gerne selbst nachgelesen!!

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  4. Ich verstehe nicht warum man sich bei dieser Position nicht vertreten fühlen kann!?
    Wie paradox ist es denn wenn ich Notfallsan werden will dies aber mit einer Beschwerde bei Gericht erreichen will? Entweder ich bin fit in dem was mir als Notfallsan abverlangt wird und bestehe somit auch die Prüfung oder ich bin es nicht und kann kein Notfallsan werden.
    Die Vergangenheit hat gezeigt das die Anerkennung ohne Prüfung nicht der Qualität im Rettungsdienst dienlich ist.
    Mich selbst betrifft diese Regelung auch, ich muss die 900 Stunden leisten und das wird sicher nicht einfach neben dem Job aber ich werde es machen und kann dann zurecht die Berufsbezeichnung führen.
    Also von daher hoffe ich das der Kollege kein Erfolg haben wird und seine von ihm vermutete Qualifikation nachweisen muss.

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  5. @ Holgi: Entschuldigung, hatten wir vergessen, ist jetzt aber per Link eingefügt worden (s.o.).

    Lars Schmitz-Eggen
    Chefredakteur

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  6. Das kann man sehen wie man will. Man muß allerdings sagen, wenn man einem RA der z.B. seit 10 Jahren Hauptamtlich im RD arbeitet keine Kompetenzen zusprechen kann, ist dass aus meiner Sicht traurig. Ich wäre dafür gewesen, eine spezielle Weiterbildung anzuordnen z.B. im Bereich Pharmakologie. Von einer generellen Überprüfung bzw. nochmaligen Prüfung der Fähigkeiten halte ich nichts. Denn das heißt ja eigentlich nichts anderes, als das man den derzeitigen RA´s trotz langjähriger Tätigkeit ja eigentlich nichts zutraut. Ganz zu schweigen… wer eigentlich diese ganzen Prüfungen der bundesweit tausenden Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter bezahlt.

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  7. wer die bezahlt?wahrscheinlich wir selber.

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  8. Man muss es ja nicht machen…dann bleib man halt rettass…ich denke schon das es sinnvoll ist die derzeitigen rettass zu prüfen…den solange irgendwelche “rettungsrambos” rum laufen erachte ich es für sinnvoll….ich denke das jeder der mehr als 5jahre berufserfahrung hat, die Prüfung auch schaffen sollte!!!! Wenn nicht beim ersten mal, dann halt bein zweiten mal…und die Fehler oder das Lückenhafte wissen zur zweiten Prüfung ergänzen.

    Ich bin gespannt wie es ab 2014 laufen wird, und wie sie APVo Notsan ausfällt….

    Ps: vieleicht doch noch mal in gewisse fachlektüren blättern und dann entspannt zur Ergänzungsprüfung 🙂

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  9. Richtig, man muß es nicht machen. Aber wer keine Lust hat, sich als “alter Hase im Geschäft” irgendwann mal Vorschriften von einem Jungspunt machen zu lassen, nur weil er sich Notfallsaniäter schimpft wird wohl die Prüfung auf sich nehmen (müssen). Mir ging es aber in meinem Kommentar nicht darum ob man es macht oder nicht, sondern ich finde den Ansatz bzw. die Umsetzung falsch.Und zum Thema Fachlektüre…wer sich für seinen Beruf ernsthaft interessiert, bildet sich doch sowieso ständig weiter oder nicht?!

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  10. Das stimmt…aber kannst du alle Notfallmedikamente mit wirkungseintritt, wirkungsdauer, Halbwertszeit, kontraindikationen und Wechselwirkungen??? Oder kannst du noch die niere in ihre Bestandteile zerlegen??? Solange man nicht weiß was kommt, sollte man sich vielleicht ein wenig was anschauen…;-)
    Und ja irgendwann ist das so das sich die “alten Hasen” von den neuen und jungen Kollegen keine Vorschriften( finde die vormulierung unschön) sondern Verbesserungsvorschläge oder neue Ansätze aussetzen müssen!!!! Aber das ist heute ja auch schon so, was vor 10jahren im rettass gelehrt wurde ist heute auch nicht mehr up to date! BAK wurde durch ABCDE abgelöst u.s.w
    Und ja klar der rettass hat eine 30 stunden fobi Pflicht und es gibt auch viele gute Lehrgänge (itls, amls usw.) Sie bieten viele gute ansetzte und wir reden bei dem neuen gesetzt der überleitung der Ergänzungsprüfung nicht von den guten und engagierten kollegen..sondern von denen die es nicht sind! Und nur so bekommen wir einen bundeseinheitlichen Standard! Was die Länder daraus machen steht leider wieder auf einem anderen blatt!!!
    Aber es gibt am 14.12 die Möglichkeit an verschiedenen Schulen die Prüfung zu üben, nennt sich start up tag notfallsanitäter 😉 einfach mal goo…:-)

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  11. Der Gesetzgeber kann und muss natürlich festlegen, wer diesen letztlich unausgegorenen Beruf (den man in Österreich mit einem Jahr Ausbildung erreicht), ergreifen darf. Während der DBRD wohl angehört wurde, hat man bei der Bundesärztekammer darauf verzichtet und die Regelkompetenz verspielt. Die Krankenkassen haben doch nur zugestimmt, weil der NFS-Azubi hinter dem Steuer des RTW billiger ist als ein nach TvÖD 3 bezahlter RettSan. Die hier in den Kommentaren erhoffte Leistungssteigerung bleibt zunächst ein frommer Wunsch zu Weihnachten.
    Die viel spannendere Frage ist: Kommt es einem Berufsverbot gleich, wenn jemand seit 1989 als Rettungsassistent Fahrzeugführer auf dem RTW ist, NEF fährt und RTH fliegt, plötzlich nicht mehr in den RTH und das NEF steigen darf und im RTW vom rechten auf den linken Sitz umplatziert wird? Fahrer RTW ist die schlechter bezahlte Funktion! Und den Job gibt es auch nur noch dort und zu den Zeiten wo kein NFS-Azubi zur Verfügung steht!
    Berufsverbot ist verboten in der EU! Das ist sogar was für den EuGH.
    Liebe Retter, es geht eher bergab als bergauf. NFS – da stimmt schon der Name nicht, weil er zu sehr an die Notfallpraxis der KVen erinnert. Die anderen Mitarbeiter im RD tragen Namen wie Rettungshelfer und Rettungssanitäter oder LuftRETTUNGSmeister – hört sich viel besser an, für diejenigen die die Gehälter festlegen. Notfallsanitäter ist wie nach dem Krieg Notabitur, “wir hatten ja nichts” haben die Alten immer erzählt – und genau so viel ist auch der neue NFS. Es wäre so schön gewesen, den wirklichen Sprung in die Qualität zu tun….

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  12. @Patrick Baden. Anscheinend haben sie meinen Kommentar nicht richtig gelesen. Wie ich schrieb, ist eine Fortbildung im Bereich Pharmakologie unumgänglich. Wenn sie allerdings glauben, dass es wichtig für ihren Beruf ist die Biochemie des menschlichen Körpers bis ins Detail zu kennen, dann sollten sie vielleicht lieber Medizin studieren und Arzt werden.

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  13. Aber schön das die ihren Kommentar selbst liken, das finde ich ja mal witzig.

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  14. Der Notfallsani wird an der Qualität im Rettungsdienst nichts ändern, der Rettungsdienst in Deutschland ist schon sehr gut..

    entweder macht man es richtig mit einen Paramedicsystem oder baut das Notarztsystem aus..

    Der Notfallsani. ist wieder nur so ne halbe Sache!!!

    Fakt ist, auf einen NEF göhren Fachärzte mit min. 5 Jahre Erfahrung im Bereich Anästhesie und keine Assistensärzte von unterschiedlichen Fachrichtungen!!

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  15. Gut ne 🙂 ich mag das was ich schreibe…
    Was heißt Biochemie…wenn wir als rettungsassistenten schon heute Medikamente verabreichen und in meinem rd Bereich ist dies bereits regelkompetenz, dann muss ich doch die pharmakokinetiek und dynamik des medikamtes kennen und handlungsorientiert arbeiten!!!!
    Alle die das nicht wissen es aber trotzdem tun, handeln meines Erachtens fahrlässig!!!!
    Gibt einen Satz im rettassG der sagt Maßnahmen erlernt und diese BEHERSCHT!!!
    Auch dies wird sicherlich in das NotSanG übernommen…
    Und wie gesagt solange die Schulen ausbilden dürfen wie sie wollen, gibt es leider Unterschiede in der Kompetenz der rd Leute…ob dies durch das NotSanG besser wird weiß ich nicht, aber ich hoffe es!!!

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  16. Das Traurige daran ist, das Wir RettAss in erster Instanz die sind die die Notfallsanitäter praktisch Ausbilden, und wenn die Frist um ist, sind es die Notfallsanitäter.
    An den Kompetenzen auf den sowie rumgeritten wird, diese werden schon seit Jahren durch unseren ÄLRD festgelegt und auf einer jährlichen Fortbildung überprüft mit Test.
    Die Teamfähigkeit der zukünftigen Notfallsanitäter ist mit Skepzis zu sehen da diese ja über den gesammten Ausbildungszeitraum als 3`ter mitfahren. Teamfähigkeit und Entscheidungsfindung sowie Umgang bei der Arbeit am Patienten ist das Wichtigste was man in der Praxis erlernen muss.
    Das halte ich nicht für gegeben wenn immer 2 erfahrene Kollegen dabei sind.

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  17. Es ist wirklich traurig was einige Kollegen hier so schreiben! Und dann wird noch behauptet das der Rettungsdienst in Deutschland sehr gut ist. Eigenlob stinkt!
    Ich verstehe nicht warum immer noch so viele denken das Dienstjahre gleich Kompetenz, Qualität und Allwissenheit bedeuten!? Da fragt doch jeder einfach mal auf seiner Dienststelle wer die aktuellen ERC- Leitlinien kennt, im Einsatz beherrscht und umsetzt. Man wird ganz schnell merken das es oftmals nicht die “alten Hasen” sind die dann glänzen.(keine Verallgemeinerung).
    Der Notfallsan soll Maßnamen durchführen dürfen, welche einem RA nicht gelehrt werden. Somit kann er sie auch nicht durch 5, 10 oder 20 Jahre Erfahrung sicher beherschen, es sei denn er hat eine zusätzliche Ausbildung.
    Nur weil eine OP- Schwester 20 Jahre Erfahrung hat wird sie sich nicht anmaßen den Arzt zu vertreten. Warum wollen wir im Rettungsdienst aber genau das machen?
    Und somit steht es doch außer Frage das man eine Prüfung ablegen muss. Ich meine es geht immer noch um Menschen(leben) mit und an denen wir Arbeiten.
    Jeder hat die Möglichkeit den Notfallsan zu machen, wer meint seine jahrelange Berufserfahrung qualifiziert ihn ohne wenn und aber zum Notfallsan der kann doch die Prüfung einfach ablegen. Ich denke nur das der Ein oder Andere eine böse Überraschung erleben wird!
    Abgesehen davon sehe ich es genauso, das der Notfallsan nicht der goldene Wurf ist. Aber ein Schritt in die richtige Richtung. Der Ärztemangel und die völlig überteuerte Suystem der freelancer NA werden in den nächten Jahren dafür sorgen das die Notfallsan’s immer mehr Kompetenzen bekommen. Es wird am Ende ein Paramedic- System entstehen(müssen), einen NA gibt es dann vielleicht nur noch per RTH!?
    Und es kann nicht sein das dann Kollegen, die eine Sanitäterausbildung haben, ihren Rettass anerkannt bekommen haben und dann auch noch den Notfallsan geschenkt bekommen, heilkundliche Maßnahmen an Menschen durchführen!
    Denkt immer an eure Angehörigen, auch sie könnten dann von so einem Kollegen gerettet werden. Wollt ihr das???

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  18. Leider werden in letzter Zeit viel zu viele Angehörige, Verwandte und Bekannte, Freunde Teil von Rettungseinsätzen. Ob als Ersthelfer, Patienten oder auch als Angestellte von Praxen. Eines fällt fast bei allen Einsätzen auf. Die Kollegen sind schlecht drauf!!!! Unhöflich, besserwisserisch auf eine unhöfliche Art, unmotiviert und mehr als einmal musste ich das Wort “ungepflegt” hören.
    Meine eigenen Erfahrungen als Ersthelfer bestätigen diese Erlebnisse. Ich habe allerdings auch positive Erlebnisse gehabt, allerdings nur 2.
    Auf Kompetenz-Diskussionen habe ich mich mit meinen Angehörigen nicht wirklich eingelassen, da ich nicht vor Ort war, aber ich selber habe katastrophale Leistungen erleben müssen. Von Haupt- und Ehrenamtlichen, auf Veranstaltungen.
    Ich denke, dass es viele Baustellen im hiesigen Rettungsdienst gibt.
    Die Einführung eines neuen “Titels” wird nichts ändern. Denn auch der “Notfallsanitäter” muss ja auf einem aktuellem Stand der Medizin sein und kann sich nicht auf seine Prüfung damals berufen!
    Also ob dem jetzigen Rettungsassisten Fortbildungen und Prüfungen aufgebürdet werden und er Rettungsassitent bleibt oder Notfallsanitäter werden soll, ist meiner Meinung nach vollkommen irrelevant. Die BÄK gibt ja keine Kompetenzen ab!
    Auch darf das Einführen einer angeblich besseren, höheren Kompetenz nicht dazu führen, dass der Rettungsdienst später kommt. Es gibt ja schon Länder, in denen die Beschäftigten im Rettungsdienst mehr können und dürfen, aber viel größere Einsatzbereiche haben und so viel später am Patienten sind. Das ist dann auch kein wirklicher Gewinn!
    Die Rettungsdienstbereiche, die ich kenne, führen jährliche Prüfungen durch, die man bestehen muss, sonst darf man nicht weiter auf einem Rettungswagen sitzen. Wenn man dann nach dem Bestehen der Prüfung dann Notfallsanitäter sein darf, ok! Eine Urkunde mehr…..

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  19. Die Bezeicnung Notfallsanitäte is, aus meiner Sicht, unglücklich gewählt. Hier hätte es besse zur Fachkraft im Rettungsdienst mit der weiterhin gütigen Bezeichnung RettA uch getan. Was nun abr die Frage der Prüfung angeht, ist es doch wohl n vieen Berufen üblich und richtig den Erhalt von mehr Kompetenz an den achweis zu knüpen, di Tätigkeiten dann auch zu beherrschen. Auch der Notfallsan muss ohl weiterhin seine Fortbilcungen absovieren. Haben nicht viele der heute “alten Hasen” geschrien als die “altgedienten RS per Gsetzt zu RA wurden. Nn wird eine Prüfug vorgeschrieben, di ich für richtig halte, und wieder das Gechrei. Besser wäre es wenn sich Gedanken darüber gemacht werdn, wiewi endlich zu einer beundesweit enheitlichen Regelungund dannauh zu einheitlich zugewesenen Kompetendzen kommen. Es an doch nicht ein dasedes Bundesland seinen, hoffenlich gleich qualifizierten Käften, kraft Gesetzes oder Übetragung auf den ÄLRD unterschiedlch Kompetenzen zugsteht. Ist denn der Notfallin Schleswig-Holstein ein anderer als in Rhinland-Pfalz?
    Was die Frage der Klage angeht kann ich dieses Verhalten nicht nachvollziehen da, wie in vorigen Kommentaren bereits angemerkt, der aktive RA nach einer gewissen Vorbereitung in der Lage sein sollte eine solche Weiterbildung mit Erfolg abschliessen zu können.

    allen eine gesunde Heimkehr aus den Einsätzen

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  20. Ich kann zum Teil verstehen das dort Klage eingereicht wird …
    Nicht nur wegen den oben genannten Gründen .. ich sehe da auch
    Chancen im Sinne der Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung …

    Damals … vom Sanitäter zum Assistenten … per Handauflegung …

    Warum nicht jetzt auch? Es wäre nur “Recht”

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  21. Der 1. Januar 2014 ist Geschichte – und von einem Nicht-Inkraft-Reten des NotSanG habe ich bislang nichts vernommen.

    Also dürfte es wohl schon in Bälde den ersten “geadelten” (ergänzungsgeprüften) Notfallsanitäter oder die erste “geadelte” (ergänzungsgeprüfte) Notfallsanitäterin geben.

    Ich bin schon sehr darauf gespannt, wer der oder die erste sein wird. Allerdings: Herr Karl-Heinz Groß wird es wohl nicht sein… 😉

    Sonnige Grüße aus dem Südwesten & allen noch ein gutes neues Jahr

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  22. Klagen Klagen Klagen liebe RA,s das ist eine Frechheit was da läuft! wir sind nach 30 Jahren nichts mehr wert, und sollen uns prüfen lassen! Für was denn, war unsere Arbeit bis jetzt nicht gut genug???

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  23. Ich denke es haben sich welche überlegt die keinen Dunst davon haben , was wir wirklich tun….man orentiert sich an an anderen Ländern…..finde ich witzig den auch danach lachen Sie noch über unsere Ausbildung….

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  24. NACHTRAG zu meinem Post vom 5. Januar 2014 – 16:09 Uhr:

    Jetzt wissen wir Retter also endlich, wer “der wohl erste Notfallsanitäter Deutschlands” war: Herr Jens Ackermann, der im September 2013 hochkant aus dem Deutschen Bundestag geflogene ex-FDP-Bundestagsabgeordnete und “Macher” des ach so tollen Notfallsanitätergesetzes. Erfreulich auch: seine “Anschlussverwendung” im elterlichen Betrieb. 😉

    vgl. http://www.med-ecole.de/schulleitung/aktuelles/schulnachrichten/erste-ergaenzungspruefung-bundesweit-an-der-med-ecole.html vom 26.02.2014

    Oder war es doch Herr Sebastian Bölter von den Johannitern im Rhein-Main-Gebiet?

    vgl. aktuell http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/hessens-erste-notfallsanitaeter.html und http://www.retter.tv/de/johanniter.html?ereig=-Johanniter-gratulieren-ersten-Notfallsanitaetern-in-Hessen-&ereignis=23358 – beide vom heutigen 27.02.2014

    Kritische Kollegen sollten mal bei der Med-Ecole und bei den Johannitern respektive bei den zuständigen AMTLICHEN Stellen in Schleswig-Holstein und Hessen nachfragen, wann denn genau deren Prüfungen beendet waren… 😉

    Vielleicht war Herr Ackermann ja doch nicht der erste!?? 😉 😉

    Eines ist allerdings gewiss: Herr Karl-Heinz Groß aus Rheinland-Pfalz (siehe oben) war es auch nicht. 🙂

    Mit einem närrischen Helau, Alaaf und Narri narro will ich es für heute bewenden lassen. :0)

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  25. Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Angehörigen der sog. “Expertenkommission” und von unseren Volksvertretern sind sicherlich auch sehr unterschiedlich. Müssen sich diese Leute einer Überprüfung stellen ? Politiker oder sogar Minister kann jeder ! werden, auch ohne Bildung und Sachverstand. Diese Personen entscheiden dann über das Leben von Millionen von Menschen. Hier sollte eine Prüfung eingeführt werden.

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