Verbandkasten: neue Vorschrift, neue Inhalte

Wiesbaden (DRK) – Der DRK-Landesverband Hessen weist darauf hin, dass es zum 1. Januar 2014 Änderungen beim Inhalt von Kfz-Verbandkästen (DIN 13164) gab.

Neu aufgenommen wurden beispielsweise ein Pflasterset und Hautreinigungstücher. Die zwei Hautreinigungstücher sind einzeln verpackt und dienen dazu, unverletzte Hautpartien zu reinigen.
 
„Oft nutzen Autofahrer den Verbandkasten als Reiseapotheke, zum Beispiel bei Wanderungen. Das ist sehr sinnvoll, aber sie dürfen nicht vergessen, die verbrauchten Materialien wie Heftpflaster oder Kompressen wieder nachzufüllen“, sagt Günter Ohlig, Teamleiter Rettungsdienst beim DRK-Landesverband Hessen.

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Auch ein Blick auf das Verfallsdatum lohnt sich in regelmäßigen Abständen. „Sterile Verbandmaterialien wie Wundkompressen oder Verbandtücher haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung aufgedruckt ist“, so Ohlig.
 
Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Neu aufgenommen wurde:
 – 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
 – 1 Verbandpäckchen K,
 – 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Gestrichen wurden:
 – 1 Verbandpäckchen M,
 – 1 Verbandtuch BR,
 – 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
 – die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

Diese Produkte gehören aktuelle zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 (Stand: Januar 2014):
 
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K

Kommentare zu diesem Artikel

  1. “Müssen jetzt alle im Einsatz befindlichen Kfz-Verbandkästen entsorgt werden?
    Nein.”

    Diese Frage wird im Artikel leider nicht beantwortet. Dabei ist eine SOFORTIGE Umstellung allerdings nicht notwendig. Das sollte man noch erwähnen.

    Vgl. http://www.beuth.de/de/norm/din-13164/190500613, http://www.din13164.de/
    und http://www.morgenpost.de/printarchiv/auto/article123978747/Neue-Verbandskaesten-fuer-Autos-sind-noch-nicht-Pflicht.html

    Winterliche Grüße aus dem Südwesten

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  2. Nachstehend mal etwas Postives vom gescholtenen ADAC e. V.:

    “Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.”

    vgl. http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/ vom 31.01.2014

    Hier hat der ADAC e. V. einmal OHNE Eigen-Interessen informiert – und das ist auch gut so! 😉

    Morgendliche Grüße aus dem Westen der Republik

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  3. statt sich über Inhalt des Verbandkasten Gedanken zu machen, sollte es für jeden Fahrzeugführer verpflichtend sein zu wissen wo er sich befindet, ohne in der Bedienungsanleitung nachsehen zu müssen 🙂

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