Untersuchung: Vergütung privater Rettungsdienste unzureichend

(Bild: Bjoern Wylezich/Shutterstock)Dortmund/Berlin (BKS/VSPV) – „Evident unzureichend“ sei die Vergütung im Bereich des qualifizierten Krankentransports. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) in Auftrag gegeben haben.

Die Untersuchung des Gutachterbüros Linne + Krause kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen – meist privatwirtschaftlichen – Unternehmen und dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst vorliegt. Demnach würden öffentliche Anbieter auf Basis von festen Budgets von den Kostenträgern finanziert und könnten Krankentransporte über selbst festgesetzte Gebühren abrechnen. Für private Anbieter hingegen gelte das „Verhandlungsmodell“, bei dem jeder Anbieter mit Kostenträgern Preise vereinbare. Diese würden in der Regel als Preise pro Kilometer definiert, teilten die beiden Verbände mit. An- und Abfahrtsstrecken blieben dabei unberücksichtigt.

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„Im Ergebnis werden für annähernd gleiche Leistungen sehr unterschiedliche Vergütungen zugestanden. Für den gleichen Krankentransport können öffentliche KTW-Anbieter zuweilen mehr als das Doppelte abrechnen als die Privaten“, erläutert Thomas Krause, Geschäftsführer von Linne + Krause.

Das Gutachten wertet die betriebswirtschaftlichen Daten von verschiedenen Krankentransportbetrieben aus dem Jahr 2022 aus. Die Unternehmen sind in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ansässig und stellen annähernd 100 Krankentransportwagen (KTW) in verschiedenen Regionen zur Verfügung.

„Die aus wirtschaftlicher Sicht für alle Beteiligten sinnvolle Substitution von Rettungseinsätzen durch Krankentransporteinsätze scheitert auch an rechtlichen Hindernissen, die in Zeiten massiven Personalmangels zum ernsthaften Problem werden. … Bei angemessener Vergütung könnten jedoch wirtschaftlich kalkulierende private Anbieter leistungs- und marktgerechte Löhne zahlen und somit auch die Krankenkassen finanziell insgesamt entlasten“, so Krause.

Die Untersuchung zeige nach Informationen von BKS und VSPV, dass gemessen an der vorgegeben Vorhaltezeit die untersuchten Krankentransportbetriebe im Durchschnitt zu rund 57 Prozent ausgelastet seien. Aber auch private Anbieter stünden im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Um wettbewerbsfähig zu werden, müssten Löhne und Arbeitsbedingungen zumindest auf Niveau des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) angepasst werden.

„Wir fordern für unsere Mitgliedsunternehmen schon lange den transparenten Austausch mit den Kostenträgern über Kostenkalkulationen, wie sie im öffentlichen Rettungsdienst üblich sind. Es braucht den Dialog, um zu Entgelten zu finden, die unsere Mitgliedsunternehmen leistungsfähig und verlässlich halten. Dazu zählt auch die Anerkennung des TVÖD für unsere Mitarbeitenden“, erklärt BKS-Präsident Florian Reinhold. „Die Ergebnisse dieses Gutachtens bekräftigen unsere Änderungsvorschläge zu den Rettungsdienstgesetzen in den Landesparlamenten. Es braucht klare Regelungen.“

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Nun ja, hätte mich irgendwie auch gewundert, wenn das von ihnen selbst beauftragte Institut zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen wäre.

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  2. Die Überschrift des Artikels ist tendenziell und verzerrend….

    Es geht um diejenigen privaten Krankentransportunternehmen, die in der Regel nicht an der öffentlichen Notfallrettung bzw. dem öffentlichen Krankentransport teilnehmen.

    Ich möchte niemanden beleidigen, jedoch ist diese Formulierung der Überschrift unzutreffend und falsch.

    Das beabsichtigte Ziel bzw. der Grund hierfür erschließt sich nicht.

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