Unterstützung für das „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ der Bundesregierung

(Bild: RossHelen/Shutterstock)Berlin (BVMed) – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Forderung des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC), mit einem „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ die Überlebensrate von Menschen, die einen plötzlichen Herztod erleiden, in Deutschland zu erhöhen.

„Der plötzliche Herztod braucht in Deutschland mehr Beachtung. Bei der Überlebensrate sind andere Länder bereits besser. Eine sofortige Reanimation durch Laien vor Ort kann die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich erhöhen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Anzeige

Der BVMed unterbreitet Bund und Ländern in einem 3-Punkte-Plan konkrete Vorschläge zum im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“. Sie basieren auf den Erkenntnissen und Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen.

Der deutsche Medizintechnik-Verband schlägt unter anderem vor, Laien-Defibrillatoren (AED) in öffentlichen und großen Gebäuden und Arbeitsstätten verpflichtend anzubringen, ein einheitliches AED-Register im Bundesgebiet einzuführen und Bildungsangebote zur Wiederbelebung zu etablieren. Der Bund sollte das anstehende Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nutzen, um Verbesserungen einzuführen.

Die BVMed-Vorschläge, die den zuständigen Bundes- und Landesministerien vorgelegt wurden, können unter www.bvmed.de/wiederbelebung heruntergeladen werden.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wieso Unterstützung des Maßnahmepaketes der BUNDESREGIERUNG? Der BVMed unterstützt doch den GRC.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Ausgangspunkt der Vorschläge und Initiativen ist die Erwähnung eines Maßnahmenpakets Wiederbelebung im Koaltionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Dazu gibt es bislang aber noch keine Gesetzesinitiative. Man könnte die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des anstehenden Notfallversorgungsgesetzes implementieren.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert