Übergangsfrist für Rettungsassistenten verlängert

(Bild: Markus Brändli)Erfurt (pm) – In Thüringen dürfen bis Ende 2023 Rettungsassistenten in der Notfallrettung eingesetzt werden. Der Landtag hat der Möglichkeit zum Einsatz von Rettungsassistenten in Rettungswagen, in der Luftrettung und in zentralen Leitstellen bis einschließlich 31. Dezember 2023 beschlossen.

Damit erhalten Rettungsassistenten mehr Zeit für die Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter.

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Zugleich unterstrich das Parlament den Übergangscharakter dieser Ausnahmeregelung, in dem es für bestimmte Aufgaben künftig den Einsatz von Notfallsanitätern vorschreibt. Bislang können diese noch von Rettungsassistenten wahrgenommen werden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen zentrale Leitstellen mit mindestens einem Notfallsanitäter besetzt sein. Ihnen bleibt ab dann auch die leitende Patientenbetreuung im Rettungswagen vorbehalten. In der Luftrettung dürfen neben Notärzten nur noch Notfallsanitäter eingesetzt werden.

Mit der erfolgten Gesetzesänderung können Rettungsassistenten ohne Nachqualifizierung vom 1. Januar 2024 an nur noch als Fahrer von Rettungswagen (RTW) und als Disponenten in Rettungsleitstellen eingesetzt werden. Als Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) kommen dann nur noch Notfallsanitäter zum Einsatz.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Das Notsan Gesetz ist 2014 in Kraft getreten. Dies ist nunmehr 8 Jahre her. Seit dem hat es der Gesetzgeber nicht geschafft den Praxisanleiter in die Weiterbildungsordnung zu etablieren. Gemäß Notsan Gesetz ist es aber Pflicht solche für die Begleitung der Auszubildenden vorzuhalten. Wie sollen diejenigen Kolleginnen und Kollegen die Ergänzungsprüfung machen, wenn der Praxisanleiter keine richtige Zulassung hat? Zu dem sollte in 8 Jahren genug Zeit gewesen sein sich ergänzend prüfen zu lassen.

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  2. Hallo, es sollte kein Problem sein. Richtig, aber wenn die Firma es nicht für nötig hält, bzw erst jemanden anderes schickt, der dann studieren geht. Ist es hier in Mecklenburg Vorpommern schlecht, in den 8 Jahren die Prüfung zu absolvieren…

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