Studiengang „Präklinische Versorgung und Rettungswesen“ wird voraussichtlich fortgesetzt

Symbolbild Studiengang PVRBremen (rd_de) – Die Deutsche Hochschule für Gesundheit & Sport (DHGS) plante ursprünglich, den Studiengang „Präklinische Versorgung und Rettungswesen“ (PVR) nach dem Start im letzten Wintersemester auslaufen zu lassen. Jedoch bestand weiterhin großes Interesse an den Studiengang, weshalb er jetzt weitergeführt werden soll, wenn sich genug Studierende dafür einschreiben.

Das Studium richtet sich an Notfallsanitäter und Rettungssanitäter, die auch ohne Abitur zu dem Studiengang zugelassen werden können. Der sieben Semester lange Studiengang vermittelt überwiegend humanmedizinische Kenntnisse der Akutdiagnostik und der Akuttherapie. Er wird mit dem „Bachelor of Science in Präklinische Versorgung und Rettungswesen“ (B.Sc.) abgeschlossen. Das Studium soll zusammen mit der Ausbildung auf Führungsaufgaben im Rettungsdienst vorbereiten und berechtigt nach § 6 NotSanG, Lehrer an Berufsfachschulen für Notfallsanitäter zu werden.

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Die DHGS bietet den Studiengang an den drei Hochschulstandorten Berlin, München-Ismaning und Unna bei Dortmund an. Ein Umzug an den Hochschul-Standort ist nicht erforderlich, da das Studienkonzept „semivirtuell“ ist: Das Studium kann außerhalb der drei Präsenzphasen am Wohnort online absolviert werden. Die meiste Zeit nutzen die Studierenden eine „internetbasierten Lernplattform“ zum Selbststudium. Sie werden dabei durch Dozenten, zu denen virtuelle Kontaktmöglichkeiten bestehen, unterstützt.

Bewerbungsschluss für das Studium ist der 12. September 2018. Mehr Informationen zu dem Studiengang gibt es auf der Hompage der Hochschule.

(27.08.2018; Foto: DHGS)

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. “Das Studium soll zusammen mit der Ausbildung auf Führungsaufgaben im Rettungsdienst vorbereiten und berechtigt nach § 6 NotSanG, Lehrer an Berufsfachschulen für Notfallsanitäter zu werden.”
    Ist dem so? Laut eines Bekannten, der das Studium absolvierte, wurde ihm der Abschluss, als er sich bei einer BFS beworben hat, nicht anerkannt.

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