Strafbefehl gegen Notarzt erlassen

Augsburg (rd.de) – Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde ein Notarzt aus dem Raum Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro belegt.

Dem Mediziner wird laut „Augsburger Allgemeine“ vorgeworfen, während einer Einsatzfahrt im April 2014 entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen auf den Randstreifen neben der Fahrbahn gezwungen zu haben. Der Notarzt sei nach eigenen Angaben mit Blaulicht, Signalhorn und Abblendlicht zu einem Notfall unterwegs gewesen. Er könne sich an keine gefährliche Situation erinnern, schreibt die Zeitung. Andere Verkehrsteilnehmer sahen dies offenbar anders und erstatteten Anzeige.

Anzeige

Der betroffene Notarzt erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Da ihm zudem ein Führerscheinentzug von einem halben Jahr droht, sieht der Mann seine berufliche Grundlage gefährdet.

Den Beitrag der „Augsburger Allgemeinen“ lesen Sie hier.

(04.02.2015)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn sich der völlig verblödete Ottonormalbürger mal vernünftig bei Einsatzfahrten verhalten würde, müsste man ihn auch zu nichts “zwingen” !

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Mh stimmt. Aber es gibt ja auch RA die den NA zur Einsatzstelle bringe.

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Einfach nur richtig so… Sind doch alle total überfordert wenn ein Auto mit blau kommt! Kann man dem NA doch keinen Vorwurf machen. Er fährt ja nicht aus Spaß da draußen rum…

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Er musste ausweichen! Auf Straßen gilt das Recht des Stärkeren. Der Verkehrsteilnehmer fühlt sich diskriminiert….gepeinigt. ER musste nachgeben! Das kann man nicht auf sich sitzen lassen!

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Ich finde es in Ordnung das der Doc eine Strafe bekommt. §35 und 38 StVO besagen zwar Sonderrechte und Wegerechte, aber NUR unter der Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    Wenn man alleine !!! mit ALARM fährt, Kindernotfall, Adrenalinschub, funken mit der LST und noch zusätzlich besonders auf den Verkehr achten muss dann wird das für einen alleine zu viel! Es wird höchste Zeit das diese “alleinfahrerei” von NA’s verboten wird und durch RD Personal gefahren wird.
    Hier gibt es ein super Video das eindrucksvoll zeigt wie ein alleinfahrenden Arzt mit dem NEF heizt. Bei Youtube eingeben: NotarztDienst-Allein auf dem NEF ab Minute 5:10 geht’s los…
    Unverantwortlich ist das in meinen Augen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. Florian Steinau deinem Posting schließe ich mich voll inhaltlich an. Die Zeiten der “Alleinfahrer” sind einfach vorbei. Dazu sind die Anforderungen sowohl in der Kommunikation wie auch im Straßenverkehr viel zu anspruchsvoll geworden.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Weißt du, dass er es nicht war? Wenn es nämlich wirklich so war, wie es geschildert wurde, ist die Strafe durchaus richtig, auch mit Sondersignal darf man niemanden gefährden 😉

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. So wie Du schreibst pauschalisierst Du jetzt alle alleinfahrenden Notärzte als Fahrer, die rücksichtslos durch die Gegend fahren. Ich halte diese Aussage für sehr gefährlich! Das Youtubevideo zeigt, dass dieser Arzt im Video ein rücksichtsloser Rambo ist… aber sind das dann automatisch alle?

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Da hast du mich falsch verstanden. Ich sage nicht das alle alleinfahrende NA so sind. ABER ich bin ein absoluter Gegner von dem system. Das schadet unter Umständen nicht nur dem Doc sondern auch Patienten und anderen unbeteiligten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Es wird immer alleinfahrende NAs geben. Ohne geht es nämlich nicht. Schon gar nicht auf dem Land.

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Ich bin bei Dir, dass das System (Docs fahren alleine) nicht richtig ist. Allerdings tut das jetzt nicht zur Sache. Dieser Strafbefehl kann beispielsweise auch einen RTW Fahrer, einen Polizisten oder Feuerwehrler entgegen kommen.

    Dein Referenziertes Video vermittelt allerdings, dass Du alle alleinfahrende Notärzte rücksichtslos sind.

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. Einfach richtig so? Hast du den Artikel gelesen? Der Notarzt bekommt die Strafe

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. Interessant ist, daß hier noch keiner an das Kind in Lebensgefahr gedacht hat.
    Es wird nur wieder auf der “Obrigkeit” mit dem Blaulicht und vielleicht zu viel Rechten rumgehaut. Nur weil ein Herr Vollpfosten auf den Seitenstreifen fahren muß, soll das Leben eines Kindes (Vergiftung – Erstickungsgefahr) riskiert werden? Und dann noch eine Rechtsprechung, die das unterstützt???
    Wieviel Zeitverlust ist das Leben eines Kindes wert???

    Auf diesen Kommentar antworten
  14. Sehr gut Rudolf ! Jeder von uns möchte sicher zum Einsatzort und auch wieder auf die Wache kommen. Aber im Vordergrund steht nun mal immer noch der Hilfesuchende Bürger. Ich verstehe die Diskussionen hier nicht. Es ist nun mal Fakt, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer auf Ihr Recht beharren und auf Blaues Licht und Martinshorn Sch…… . Zum Diskutierten Fall: Wenn es wirklich so war, wie der Notarzt es in jedem Bericht schildert, muss der Kläger doch nicht alle Latten am Zaun haben. Aber es sind dann genau die Bürger, die uns im Einsatz sagen wollen, wie wir unsere Arbeit machen sollen und lassen wir nur einen Furz quer, zieht das gleich ein Schreiben vom Anwalt nach. Aber wehe derjenige benötigt einen Rettungswachen oder Notarzt und wir sind aus irgendeinen Grund nicht rechtzeitig…im Rahmen der Hilsfrist am Einsatzort.

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Wohnen hier auch auf dem Land hier fährt der NA nicht selbst

    Auf diesen Kommentar antworten
  16. Tja…wenn man zu blöd ist mit Sonderrechten zu fahren
    Richtig so!

    Auf diesen Kommentar antworten
  17. Ich dachte immer, §38 StVO “zwingt Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen auf den Randstreifen”. Und wenn die entgegenkommenden Fahrzeuge mal schön rechts rangefahren wären, sobald sie das Einsatzfahrzeug erblickt/gehört haben, wie es sich gehört, wäre es wohl gar nciht erst zu einer kritischen Situation gekommen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  18. ich hoffe nie das jemand der diesen notarzt angezeigt mal einen braucht ….wenn der dann im schneckentempo ankommt wird er wahrscheinlich wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt …..bin bei der feuerwehr was man da manchmal erlebt ….der mensch der hilfe braucht sollte eigentlich im mittelpunkt stehen ….das ist meine devise auch heute noch ….dummheit stirbt nie aus sie wird in der jetzigen zeit nur noch größer

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. Der der hier schreibt dass die Strafe richtig ist sollte mal nachdenken.
    Wenn sein Kind Hilfe braucht und wie lange in dem Fall 5 Minuten sind.
    Wie Martin schon sagt wenn du zu dem zu spät kommst dann zeigt er dich an weil
    du zu langsam gefahren bist.
    Wenn das Urteil durchgeht dann viel Spaß für Feuerwehr und Rettungsdienst.

    Auf diesen Kommentar antworten
  20. hi ihr Notärzte und RTW-Mitfahrer,

    lasst den Kopf nicht hängen!! Die gesamte Netzcommunity steht hinter euch!! Deswegen haben wir schon eine Petition gestartet um diesem Kollegen von euch zu helfen!! Guckt mal hier:

    https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz

    unterschreibt hier und teilt diesen Link bitte überall weiter! Es haben sich schon viele Unterschriften zusammengefunden!! Also: Kopf nicht hängen lassen, sondern Druck machen ist angesagt”!! Denn dieser Strafbefehl ist ein NO-Go!!

    Auf diesen Kommentar antworten
  21. Die Sache selbst bzw das fahrerische Können sind ja schlecht zu beurteilen für Personen, die nicht selbst dabei waren. Was jedoch auffällig ist, sind diese ständigen Verweise auf den Kindernotfall..

    Was soll das? Heißt es bei euch im Umkehrschluss dann auch: “ach, es geht nur um einen 20 jährigen – lohnt sich nicht so..”?! Wie wäre es, wenn primär jeder gleich behandelt wird – auch bei der anfahrt?!

    Auf diesen Kommentar antworten
  22. und was ist mit dem “Drängler”, der an der Einsatzstelle einen RTW rammt???

    Bekommt der auch einen Strafbefehl?

    siehe einen Artikel über diesem hier.

    Auf diesen Kommentar antworten
  23. Da gilt vielleicht künftig: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
    Grundsätzlich alle Behinderer dokumentieren (Kamera, akust. Notizbuch-Diktiergerät) und nach der Fahrt sofort anzeigen.
    Die Anzeiger waren hier vermutlich die üblichen Behinderer, die sich dann über die angeblichen “Raser” beschweren.
    Die sich aufregen, weil sie zum Ausweichen “gezwungen” wurden sind offensichtl. nicht von sich aus ausgewichen, wozu sie aber gesetzl. verpflichtet sind.
    Ich habe den TV-Bericht gesehen; der Notarzt macht nicht den Eindruck eines Rowdies und ist auch nicht mehr der Jüngste…

    Fahre seit Jahrzehnten ehrenamtl. im RD. Vor 20 Jahren beim Rausfahren aus der Garage 1x aufs Horn getippt und in der halben Stadt waren die Straßen frei (Kleinstadt) – heute: Dauerton ab Garagentor und durch den Verkehr gequält…

    Auf diesen Kommentar antworten
  24. Petition ? So ein Quatsch. …kein Wunder das RDler mehr und mehr das ansehen von Vollidioten besitzen.
    Jeder sollte sich bewußt sein wie Er zu fahren hat. Und wenn Er Scheisse gebaut hat, ist es so.
    Nicht umsonst gibt es ein Urteil.
    Muss Er sich halt ein Fahrer suchen oder was auch immer.

    Auf diesen Kommentar antworten
  25. Mal was sachliches zum Thema Sekundenkleber im Kindermund denn um diesen Fall ging es bei der Einsatzfahrt:

    “…Sekundenkleber verschlucken

    Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Cyanacrylat-Klebstoffe verschluckt werden können, denn der Klebstoff verfestigt sich sofort und bleibt im Mund haften. Der Speichel löst ihn binnen maximal 2 Tagen von der Mundschleimhaut. Bei größeren versehentlich eingenommenen Mengen sollte sich der Betroffene allerdings so hinlegen, dass beim Ablösen kein Klebstoff verschluckt wird und sicherstellen, dass die Atemwege frei gehalten werden….”
    http://www.meine-gesundheit.de/erste-hilfe-bei-unfallen-mit-sekundenkleber

    Ich hatte selber schon zweimal diesen Fall in meiner RD Praxis bei Kleinkindern: die hatten immer diese harten Klumpen im Mund und nur bei einem Kind waren die Lippen teilweise zusammen geklebt. Diese konnten aber auch mit viel warmen Wasser und Seife (Anruf bei der Herrstellerhotline) schnell wieder gelöst werden.

    Auf diesen Kommentar antworten
  26. Eine Petition?
    Nicht umsonst hat das Gericht ein Urteil gefällt.
    Kein Wunder das RDler nur noch als Dullis gelten.
    Er hat Scheiße gebaut, das ist Fakt. Pech

    Auf diesen Kommentar antworten
  27. Daß ist einfach nur Lächerlich und Sinnlos, daß ganze aber bei der Dummheit mancher Leute kein Wunder.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Daniel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert