Darf der „Star of Life“ im Dienst getragen werden?

Berlin (rd.de) – Immer wieder kommt es bei der Verwendung des „Star of Life“ in Deutschland zu Problemen, weil der blaue Stern mit Aeskulapstab und Schlange in Deutschland als Markenzeichen geschützt ist.

Rettungsassistenten von Feuerwehr, DRK, Malteser, Johanniter und ASB, die mit dem „Star of Life“ genannten Abzeichen am Ärmel oder auf dem T-Shirt im Dienst sind, verstoßen gegen das Markenrecht. In Deutschland dürfen nur Mitarbeiter privater Rettungsdienste, die im Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) organisiert sind, das Zeichen in Ausübung ihrer Tätigkeit tragen. Der “Star of Life” ist in Deutschland eine eingetragene Bildmarke des BKS.

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Die missbräuchliche Verwendung des Zeichens wird vom Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. geahndet und kann zu kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, so genannten Abmahnungen führen.

Die deutsche Markeneintragung des „Star of Life“ datiert vom Oktober 1993. „Es erstaunt mich, wenn ich das sogar Fachleuten immer noch erklären muss“, wundert sich BKS-Präsident Uwe Fleischer. Gegenüber rettungsdienst.de stellt Fleischer klar, dass die Verwendung des Zeichens in Zusammenhang mit der Tätigkeitsausübung geschützt ist. „Wer privat einen Star of Life auf der Jacke hat, kann damit ruhig herumlaufen.“

Beim Einkauf von Ausrüstungsmaterial ist darauf zu achten, dass Gegenstände mit einem „Star of Life“ nicht in den Einsatz gehen können, wenn das Unternehmen dem BKS nicht angehört.

Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. erklärt, dass der „Star of Life“ für Bekleidungs- und Ausrüstungs-Hersteller nicht lizenziert wird. „Seriöse Anbieter“, so BKS-Präsident Fleischer, „weisen auf Einschränkungen bei der Benutzung des Star of Life-Zeichens üblicherweise hin.“

Auch wenn die Marke schon seit 1993 eingetragen ist, scheint der Hinweis auf die Rechtslage sinnvoll. Dabei sollten vor allen Dingen auch Blog- und Homepage-Betreiber dringend darauf achten, den Star of Life nicht als Grafikelement zu benutzen. Online-Bildersuchen sind besonders einfach durchzuführen und führen bei widerrechtlicher Benutzung von Warenzeichen fast immer zu kostspieligen Abmahnungen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Eine äusserst seltsame Angelegenheit. Meines Wissens nach ist der “Star of Life” ein international anerkanntes und verwendetes Symbol von notfallmedizinischem (Assistenz)Personal.
    Wie kann es denn gehen, dass ein international gängiges und bekanntes Zeichen hier plötzlich unter Markenschutz steht? Mich würde hier insbesondere der rechtliche Sachverhalt und natürlich auch die Erklärung von Herrn Fleischer interessieren, wenn eine internationale Vereinigung wie ITLS oder PHTLS den “Star of Life” in ihren Veröffentlichungen in Deutschland verwenden… Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

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  2. Die Warnung, den “Star of Life” nicht auf Webseiten verwenden zu dürfen, ist irreführend. Jedem Seitenbetreiber steht es frei das Zeichen zu verwenden, solange es nicht in gewerblichem Zusammenhang mit den geschützten Dienstleistungen (Transport von Kranken mit Kraftfahrzeugen; Rettung von Personen bei Notfalleinsätzen, auch unter Mitwirkung von Ärzten, Katastrophenschutz, soziale Dienste) steht. Der Betreiber einer privaten Website oder eines Blogs kann den “Star of Life” unbeschadet nutzen. Es wäre für den BKS auch mehr als beschämend, wenn er die Nutzung auf privaten Webseiten verfolgen würde (was er ja allerdings nicht kann).

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  3. Mit dem Hintergrund, daß dieses internationale, weltweit bekannte Zeichen jeder Mensch der Erde mit “Hilfe bei medizinischem Notfall und Unfall” assoziiert, finde ich es eine absolute Frechheit, daß dies hier in Deutschland überhaupt möglich ist, dieses kommerziell schützen zu lassen. Mich würde schon interessieren, welchen Hintergrund der BKS dahinter vertritt, dieses Zeichen markenrechtlich zu schützen, wenn doch die eigentliche Botschaft solcher Symbole eigentlich nur folgendes mitteilen sollen: “Hilfe bei medizinischem Notfall und Unfall!” Hoffentlich kann man die Begriffe “Doctor”, “Emergency” oder “First Responder” nicht noch schützen lassen. Ich finde, man sollte die Öffentlichkeit lieber vor solchen, gar nicht im Sinne von “Hilfe bei medizinischem Notfall und Unfall” denkenden “Rettungsdienstvertretern” schützen, weil hier doch wirklich eindeutig ist, was mit dieser Maßnahme bezweckt wird…..

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  4. Die Rechtslage ist garnicht eindeutig. Meine Patentanwälte haben nach einem “Zusammenstoß” mit dem BKS eine realistische Chance eingeräumt, das Markenzeichen löschen zu lassen. Kostenpunkt dürfte bei ca 300 Euro plus Anwaltskosten dafür sein. Da ich gerade angefangen hatte, freiberuflich zu arbeiten wollte ich das Geld lieber für die Ausstattung nutzen.
    Mein Rat: Abmahnungen nicht bezahlen, zusammen mit anderen Mitstreitern einen Fachanwalt beauftragen und die Löschung beim Patentamt beantragen. Gerne beantworte ich Fragen dazu am Telefon.

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  5. Markenschutz betreiben doch fast alle Hios indem die Nutzung ihrer Logos nicht für alle und alles zu nutzen sind. Keiner würde auf die Idee kommen das rote Kreuz des Roten Kreuz’ einfach so auf ein Auto zu malen. Bis auf die Bundeswehr und den ASB kenne ich keine Organisation die dieses Zeichen nutzen darf.

    Warum also auch nicht den “Start of Life” schützen lassen. Und International sind wohl eher das rote Kreuz, bzw. Halbmond anzuerkennen und vor allem bekannter.

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  6. @locco: Leider kann ich Ihnen nicht zustimmen. Der BKS hat sich den “Star of Life” zwar vor einigen Jahren markenrechtlich schützen lassen, aber den Nachweis, dass er alleine das Markenrecht daran hat, ist er meines Erachtens bislang schuldig geblieben.

    Übrigens: Die Deutsche Bahn AG hat sich den Begriff “S-Bahn” markenrechtlich schützen lassen, die Deutsche Post AG den Begriff “Post”. Beide haben das Recht an diesen Begriffen wieder verloren, als gegen beide erfolgreich geklagt wurde. Also warum auch nicht beim “Star of Life” einfach mal ‘ne Klage riskieren?

    Abendliche Grüße aus dem Wilden Südwesten

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  7. Ich frage mich gerade ernsthaft, wenn ich mir den “Star of Life” tätowieren lasse…darf ich dann nicht mehr bei meinem eigenen Verein in den Dienst?

    Der andere Punkt ist, International ist der Star of LIfe ein Zeichen für den Rettungsdienst und kompetentes Fachpersonal… Wenn jetzt aber nur private Krankentransportunternehmen dieses Symbol nutzen dürfen/können ist das doch eigentlich am Sinn des Sterns vorbei gearbeitet, oder? Zumindest nach dem Rettungsdienstgesetz. Oder sehe ich das jetzt falsch? ein Krankentransportwagen (KTW) ist schließlich weder so gut ausgestattet noch vernünftig für einen Notfalltransport besetzt, im gegenzug zu einem Rettungswagen (RTW).
    Also in meinen AUgen verfehlt die Anwendung in Deutschland voll und ganz die Internationale Bedeutung….

    Liebe Grüße
    Sinezia

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  8. auch wenn dieser Artikel nun schon etwas Älter ist… Der SOL wurde vor 1993 auch in anderen Organisationen genutzt, habe Fotos von 1990 gefunden, die dies bei DRK Mitarbeitern beweisen. Ob dann ein später eingetragener Markenschutz noch statthaft ist, wage ich zu bezweifeln. Desweiteren sagt die dies”neue” Europa Norm EN1789, dass Rettungsfahrzeuge und Ausstattung (und auch Personal) in ganz Europa mit dem SOL zu Kennzeichnen ist, mit dem Markenschutz ist dies nicht möglich. Hier sollte sich der BKS langsam überlegen, ob er die Marke nicht löschen lässt, einer weiteren Nutzung durch den BKS steht ja dann dennoch nichts im Wege. Aber wir “Retter” könnten unser!!! logo wieder allgemein Nutzen.

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  9. dieser Markenschutz enttarnt Herrn F. als selbstgefälligen Egoisten, der den Sinn internationaler Erkennungszeichen vergewaltigt hat und eine Gesetzeslücke schamlos für sich ausnutzt um für sich ein Podium zuschaffen. Einfach nur erbärmlich und eine Schande für den BKS

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  10. Beschämend ist einzig die Unwissenheit derer, die sie auch noch öffentlich machen. Zunächst einmal ist die Marke seit mehr als zwanzig Jahren geschützt, da war Herr F. noch nicht einmal Mitglied im BKS. Löschungsanträge gab es bereits einige, auch von renommierten Patentanwälten, sie schlugen immer fehl. Wer hier also meint, solche Ratschläge geben zu müssen, sollte sich zuvor Fachwissen aneignen.
    Im Übrigen kann man ja in der Sache gern geteilter Meinung sein, jedoch sind persönliche Anfeindungen, die auch noch ohne Sinn und Verstand geschrieben werden, sowohl ein Armutszeugnis für den Verfasser, als auch für jene, die sie so veröffentlichen!

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  11. Der Star of Life wurde 1973 von Leo R. Schwartz für die US-amerikanische National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) entwickelt, deren Rettungsdienstabteilung er zu dieser Zeit leitete. Schwartz war Jude und nahm den sechseckigen blauen Davidstern zum Vorbild.

    Der Helikopter, mit dem Michael Schumacher (45) nach seinem Ski-Unfall ins Krankenhaus nach Grenoble gebracht wurde, soll einen Umweg genommen haben, das berichtet das Magazin „stern“. Damit sei den behandelnden Ärzten wertvolle Zeit gestohlen worden. Dem Bericht zufolge wäre Grenoble vom Unfallort aus in gut 20 Minuten erreichbar gewesen. Tatsächlich aber habe der Transport Michael Schumachers in die Universitäts-Klinik aber die dreifache Zeit gedauert.
    Der Blau weisse Helicopter gehörte zum BKS und trägt dieses Zeichen.

    Aus demTalmud: “Den besten der Gojim sollst du töten!”

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  12. Zu Bernd Huste

    Was wollen Sie mitteilen?

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  13. Über was für ein Müll man sich alles Gedanken macht

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  14. Also, so wie ich das verstehe darf ich den Star of Life in Deutschland nicht im Einsatz bzw. gewerblich einfach so verwenden.
    Privat auf T-Shirt bzw meinet wegen auch auf die Stirn tätowiert geht aber klar, is ja privat.

    Meine frage ist, kann ich mir “rein privat” ich gehöre weder einer organisation an noch arbeite ich bei einer HighOrg. Den Star of Life in zB die fensterscheibe meines privaten Autos kleben. Sieht man ja teilweise öfter.

    Ich bin Rettungsassisten und bin viel auf Autobahnen ect unterwegs, und würde gerne kenntlich machen das ich im falle eines unfalls/notfalls bereit und in der Lage bin fachlich helfen zu können.

    Da dies privat ist müsste das doch rechtlich gehen oder?

    Der SOL ist übrigens auch auf meinem Berufsausweis vom DBRD abgebelidet.

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  15. Keine boshafte Frage , aber Jeffrey beschreibe mir mal wie Du fachlich helfen möchtes? Oder hast Du einen halbe RTW Ausstatung im Kofferraum? Ich denke das Du es darfst, gibt ja auch die Schilder mit dem Roten Kreuz wo Rettungssanitäter drauf steht usw. . Privat kannst Du fast alles machen was Du möchtest. Und wenn Du Dir unsicher bist lass es, als einzelner Ersthelfer bist Du so oder so genauso gut wie jeder Laie.

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  16. Danke für die Antowort, ich denke schon das ich fachlich helfen kann, auch ohne RTW equipment, ich bin eh kein geräte medic, verlasse mich viel mehr auf mein wissen. aussehen und “aura” des patienten und nutze meine hände. Rettungsdienst ist doch einfach gaanz viel spychologische betreuung. Und mit einen 1ste Hilfe kasten der richtigen lagerung und improvisation finde ich schon das man auch ohne RTW Equipment kompentent und fachlich helfen. Denn man ist ja med. fachpersonal. Das fängt ja beim richtig notruf absetzen schon an 😉 . Ausserdem habe ich auch einen kleine First responder Rucksack im Auto, der über alles notwendige verfügt, vom beatmungsbeutel bis zur Ringer. Ist eigentlich von meiner Frau, die ist halt Landärztin und macht ab und zu halt diesen KassenÄrtlichen NotKram.

    Vielen Dank für die Beantwortung der Frage ich werde wenn dann wohl auf diese kleinen Saugknopfdinger zurückgreifen. Oder einfach mein Auto mit Folie bekleben lol spass

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  17. Der Star of Life ist keineswegs ein “jedermannszeichen” und ist in vielen Teilen der Welt eine geschützte Marke – auch in den USA und in Europa.
    Frage mich, warum alle über die “Privaten” maulen, aber deren Zeichen tragen wollen.
    Sollen sie doch das Zeichen ihres “Heimatvereines” tragen.

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  18. @Michael
    Der Star of Life ist sehr wohl ein “Jedermannszeichen”. Ich habe seinerzeit mit Leo Schwartz korrespondiert und er hat mir ausdrücklich versichert (Schriftwechsel liegt noch vor), dass seine Intention und die seines Teams bei der Entwicklung war, dieses Symbol möglichst weit für ALLE Rettungskräfte, deren Fahrzeuge und Material zu verbreiten. Ich habe seine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis vorliegen, den SOL für unsere deutschen Fahrzeuge zu verwenden, was wir seinerzeit auch taten. Mehrere Jahre später gab eine einzelne Organisation dies als ihre Erfindung aus (was es durch viele Artikel, Aufnäher etc. beweisbar auch in Deutschland ja nicht war) und liess sich dieses internationale Symbol, für mich völlig unverständlich, als ihr geistiges Eigentum schützen.
    Welcher Gedanke dahinter stand, zeigte sich, als diese Organisation uns und anderen plötzlich Abmahnungen schickte. Allerdings könnten wir für einen hohen Geldbetrag (!) gern Mitglied in diesem neuen Verein werden und danach unser eigenes Symbol (!) wieder verwenden.

    Es ist, wenn man ehrlich ist, eben doch nicht “das Zeichen der Privaten”, sondern “eine missbräuchliche Nutzung eines internationalen Symbols als Logo für einen Verein”. In der Schweiz hat der VRS dies erfolgreich rechtlich verhindern können.

    Wikipedia warnt übrigens inzwischen aus genau diesem Grunde vor diesem “Verein”.

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  19. Hallo Dirk,

    Wikipedia warnt nicht vor dem Verein, sondern eindeutig vor der missbräuchlichen Nutzung und derer eventuellen Konsequenzen. Den Hinweis hat der BKS dort selbst eingetragen, als dies noch möglich war.

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  20. Ach wie gut das ich in der Schweiz arbeite und lebe und ich den Star of Life hier verwenden kann wie ich will 😉 Wer es nötig hat sich ein allseits bekanntes Symbol als Markenzeichen patentieren zu lassen hat scheinbar keine eigenen Leistungen vorzuzeigen.

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  21. Dirk?

    Gibt es dich noch?

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  22. Das Rote Kreuz (wie auch Roter Halbmond, „Roter Kristall“ und Roter Löwe mit Sonne) sind durch die Genfer Abkommen und dessen Zusatzprotokolle international geschützt. In den Unterzeichnerstaaten wird das in nationalen Gesetzen ratifiziert – in Deutschland kurz DRK-Gesetz genannt.
    Das Gesetz erlaubt es (wie die Abkommen vorsehen), die genannten Schutzzeichen ausschließlich für den Militärsanitätsdienst und die nationale Rotkreuz-Gesellschaft zu erlauben.
    ASB, Johanniter und Malteser haben darauf kein Anrecht. Es sei denn, sie werden im militärischen Sanitätsdienst tätig.

    Im Unterschied zum Star of Life, dessen Symbolik für die Öffentlichkeit bestimmt ist und die Individualversorgung darstellt, steht das Rote Kreuz (sowie die 3 anderen Zeichen) für dessen Rolle in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten. Es garantiert, dass dessen Nutzer sich an die Genfer Konventionen halten. Im Gegenzug wird dem Nutzer ein besonderer Schutz versprochen.
    Der Star of Life hingegen steht nicht für eine spezielle Organisation, leistet keine (völker-)rechtlichen Garantien oder Ansprüche.

    Auch die Logos anderer HiOs mögen wichtig sein, haben aber nicht die gleiche Bedeutung oder sogar Völkerrechtsstatus wie das Rote Kreuz (usw.).

    Übrigens leidet ausgerechnet das Rote Kreuz wegen seiner Bekanntheit und Einfachheit am meisten unter illegaler Nutzung.

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  23. Ist schon interessant, das es privat getragen werden darf, wenn keine Tätigkeit statt findet, heisst wenn man es auf dem T-Shirt privat tragen würde und z. B an einem Unfall vorbei kommt, muss man sagen, sry aber ich muss erst mein T-Shirt ausziehen, sonst mache ich mich strafbar.

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