Stuttgart: Krankentransportwagen als Rückfallebene

Rettungsdienst StuttgartStuttgart (rd_de) – Viele Regionen Baden-Württembergs und nicht zuletzt die Landeshauptstadt Stuttgart haben Probleme, im Rettungsdienst die vorgeschriebene Hilfsfrist einzuhalten. In Stuttgart kommen deshalb zur Spitzenabdeckung anscheinend öfters Krankentransportwagen für Notfälle zum Einsatz – mit ungeahnten Konsequenzen.

Die Firma KTS Krankentransport Stuttgart ging jetzt mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann in die Öffentlichkeit, um auf Missstände im Rettungsdienst hinzuweisen. Hintergrund ist nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“, dass private Krankentransportunternehmen wie KTS in Stuttgart immer häufiger von der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst (ILS) zu Notfalleinsätzen geschickt werden, anschließend aber auf den Kosten sitzenbleiben.

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Wie die Zeitung schreibt, wurden die Teams von KTS im Jahre 2016 zu rund 4.000 Notfalleinsätzen geschickt. Die Krankenkassen scheinen sich aber zu weigern, diese Kosten zu begleichen. KTS droht jetzt damit, an 264 Patienten Privatrechnungen zu verschicken, um die ausstehenden Zahlungen auszugleichen. Gespräche mit den Kassen und dem Innenministerium hätten zu keiner Problemlösung geführt, so KTS, weshalb jetzt der Ministerpräsident zu Hilfe gerufen wird.

(15.03.2017; Symbolfoto: Markus Brändli)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wer will was von wem warum ?

    Ich unterstelle das Trägerin des RD/ Betreiberin der RLS die LH Stuttgart ist. Die Anforderung der privaten RDe stellt m.E. ein Amtshilfeersuchen durch die LH Stuttgart dar.
    Die Aufwendungen, welche durch die Alarmierung der RLS der LH Stuttgart, den privaten RD entstanden sind , sind m.E. von den privaten RD bei der LH Stuttgart zur Erstattung anzumelden und ggf. beizutreiben.
    Das Handeln der Privaten erfolgt im nachweislich nur im Auftrag des öffentlichen RD anlässlich von Notstand und Gefahr in Verzug und dem Unvermögen des öffentlichen RD , den Notfall selber bedienen zu können.

    Als Vergleich sei die Anforderung eines Autokrans durch eine Feuerwehr zu nennen,welche selber keinen Kran vorhält, dieser jedoch auf Grund einer Einsatzlage zwingend nötig ist. Hier bekommt der Betreiber des Autokrans seine Kosten durch Stadt bzw den Landkreis der anfordernden FW erstattet.

    Die Krankenkasse sind her hier leider der falsche Ansprechpartner für die privaten RD /KTP in Sachen Erstattung.
    Die Verträge zwischen Kassen und den Privaten sieht eine Abrechnung von Notfalleinsätzen nicht vor.
    Die Landesversicherungsämter bzw. das Bundesversicherungsamt würde die Verantwortlichen der Krankenkassen wegen Veruntreuung bzw wegen Leistungsgewährung ohne Vertrag massiv in (persönlichen) Regress nehmen.

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  2. Das Verhalten der Krankenkassen ist skandalös, aber das ist ja keine Überraschung!
    Aber ansonsten bin ich auch der Meinung, dass die Rechnung an den Kreis, die Stadt usw. gehen muss. Der kann sich ja dann das Geld von den KKs holen.
    P. S.: ich würde gern zu Beginn jedes Einsatzes den Beruf des Patienten erfragen und dann mal Angestellten von Krankenkassen Dienst nach Vorschrift vorführen!

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  3. Da ging wohl einiges bei den Zahlen durcheinander.

    Im 2.Halbjahr 2016 gab es laut Stuttgarter Nachrichten
    550 KTW-Anforderungen–über die letzten Jahre verteilt gab es rund 4000 Anforderungen.

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  4. Freidenker liegt nicht unbedingt falsch mit der Meinung dass letztlich auch der Träger des Rettungsdienstet für die Kosten verantwortlich ist.
    Richtig ist die Vermutung von Christiane dass da falsche Zahlen übernommen wurden.
    Die KTS hat seit Gründung fast 4000 solche Einsätze durchgeführt.
    Am 01.06.2016 haben die KTS-Gesellschafter beschlossen an die Kassen die ortsüblichen Notfallsätze zu berechnen. Die AOK hat zunächst die Rechnung zurückgeschickt und dann hat das eingeschaltete Dienstleistungszentrum im
    Januar 2017 eerneut eine Zahlung abgelehnt, so dass diese 264 Fälle jetzt an die Patienten ausgelaufen sind.
    Im Munsterland Bayern werden Privatunternehmer bei Hilfeersuchen oder Eigenfeststellungen mit einem vereinbarten Satz von den Kassen bedient.

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  5. @Hanseretter

    Erläutern Sie bitte , warum das Verhalten der KK skandalös ist! Bitte erläutern Sie auch den Rest Ihres Beitrages!

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  6. Zu Freidenker

     

    Die Krankenkassen sind für ihre Mitglieder da, die in diesem Fall Notfallpatienten sind und lassen diese im Regen stehen. Die Konsequenz dazu könnte sein, dass in Zukunft Rettungsmittel aus weiterer Entfernung anrücken müssten. Das wäre zwar Vertragsgemäß, aber nicht im Sinne der Notfallmedizin.

    Ansonsten wie geschrieben, die Unternehmen, die für den Rettungsdienstbetreiber eingesprungen sind, werden von dem auch bezahlt und der holt sich das Geld von Kostenträgern oder Patienten.

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