Rettungsdienst mit Diabetes

Bonn (rd.de) – Das Apothekenmagazin “Diabetiker Ratgeber” 5/2009 berichtet über die Risiken, als Diabetiker im Rahmen einer plötzlichen Hypoglykämie fahruntüchtig zu werden und einen Unfall zu verursachen. Ein brisantes Thema auch für Mitarbeiter im Rettungsdienst.

Gut eingestellte Diabetiker können problemlos als Autofahrer am Verkehr teilnehmen. Aber jeder Zuckerkranke sollte realistisch für sich einschätzen, ob ihn am Steuer ein Unterzucker ereilen kann, der ihn absolut verkehrsuntüchtig machen würde, bilanziert der Ratgeber.

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Wegen dieses Risikos gelten für Diabetiker, die den Führerschein machen wollen, bestimmte Auflagen. Wer LKW, Bus oder Taxi fahren möchte, muss immer ein ärztliches Gutachten vorlegen und würde sich strafbar machen, wenn er einen Diabetes verschweigt. Ferner führt das Magazin aus, dass der Kaskoschutz verloren gehen kann.

Das Thema hat auch für Rettungsdienstmitarbeiter einiges an Brisanz. Besonders die Erteilung bzw. die Verlägerung eines Personenbeförderungsscheins kann von einem diagnotiziertem Diabetes Mellitus in Frage gestellt werden.

In der Regel wird ein Rettungsdienstler mit einem Diabetes Typ II, der ohne Medikamente eingestellt ist, keine Restriktionen erfahren. Ein Medikamenten-pflichtiger Diabeter, der mit Metaformin behandelt wird bringt ebenfalls keine großen Risiken einer plötzlichen Unterzuckerung ein. Bei einer Glibenclamid-Einstellung (Euglucon) könnte das ärztliche Gutachten in der Einstellungsphase ein erhöhtes Risiko ausweisen. Für Insulin-pflichtige Diabetiker ergeben sich aus der Fahrerlaubnisverordnung Einschränkungen. In der Verordnung sind die Führerscheinklassen C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, sowie Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung der Risikogruppe 2 zugeordnet. Ab einem bestimmten Erkrankungsgrad dürfen Fahrzeuge der Risikogruppe 2 nicht mehr geführt werden.

Vollkommen starr sind die Regelungen aber in diesem Punkt nicht. In einer Einzelfallprüfung mit Hilfe eines qualifizierten Gutachtens, sind Ausnahmen unter der Voraussetzung regelmäßiger Neubewertungen möglich.

Der Internist und Diabetologe Dr. Franz Rudolf Fendler aus Hannover kennt als Rettungsmediniziner die möglichen Einschränkungen für Rettungsassistenten mit Diabetes: „Besonders der pankreative Diabetiker neigt zu Unterzuckerungen. Ein Gutachten muss klären, wie gut der Diabetiker eingestellt wurde und wie verantwortlunsgbewußt ein Patient mit seiner Krankheit umgeht.“ Bei einem Typ-I-Diabetes ist eine Fahrerlaubnis für Taxifahrer noch drin, für einen Gefahrgut-Lastwagenfahrer hingegen sind. „In vielen Krankenhäusern wird ein Typ-T-Diabetiker nicht für die Nachtwache auf Station eingesetzt. Rettungsdienstler sind hingegen ja niemals alleine“, differenziert der Diabetologe. Ein gut eingestellter Diabetiker, der sein Tagebuch lückenlos führt und keine Zusatzkomplikationen, wie eine Retinopathie (Netzhautschädigung) mitbringt, kann unter Umständen noch im Rettungsdienst tätig sein.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Hallo zusammen

    Kann ich als Typ 1 Diabetiker einen Transporter bis 3,5T mit Sauerstoff nach Gesetz fahren?
    Täglich 3-5 BZ Messungen, vor jeder Fahrt sowieso und auf langen Strecken bisher mit dem PKW wie heute von 630 km mit BZ 120-200!

    Ist es chancenlos mit Typ 1 die G25 Untersuchung durchführen zu lassen betr. DIABETES?

    Vielen Dank

    K.

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