NRW unterstützt Einsatzkräfte beim Führerschein

Düsseldorf (IM) – Feuerwehrleute und Angehörige des Katastrophenschutzes erhalten künftig in Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Unterstützung, wenn sie einen Führerschein für mittelschwere Einsatzfahrzeuge machen. Das Land NRW stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit. „Die amtliche Fahrerlaubnis hat für die ehrenamtlichen Helfer einen großen Vorteil. Sie können die erworbene Fahrerlaubnis auch privat nutzen. Dies ist eine unserer Möglichkeiten, das Ehrenamt zu fördern“, erklärte Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung des Gefahrenabwehrberichts 2011 in Düsseldorf.

Das Land hat sich gegen den so genannten „Feuerwehrführerschein“ entschieden, bei dem lediglich eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung stattfindet. Der Bund hatte diese Möglichkeit rechtlich eingeräumt. „Unsere Ballungsräume stellen die Einsatzkräfte gerade bei Blaulichtfahrten vor große Anforderungen. Eine sorgfältige Fahrschulausbildung und amtliche Prüfung ist unverzichtbar. Wir werden bei der Sicherheit keine Abstriche machen“, betonte Jäger.

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Die Führerscheinklassen waren 1999 innerhalb der EU vereinheitlicht worden. Seitdem dürfen mit einem Pkw-Führerschein nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Zuvor waren es 7,5 Tonnen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen ist nun ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Hierfür zahlt das Land künftig den Zuschuss.

Wie wichtig die optimale Ausbildung ist, zeigt die gestiegene Zahl der Feuerwehreinsätze im Jahr 2011. In insgesamt 2.384.095 (Vorjahr: 1.963.822) Einsätzen konnte sie in 13.341 Fällen Menschen aus Notlagen befreien. Helfer der Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG) leisteten insgesamt 263.824 Einsätze. Minister Jäger sprach den Rettungskräften seinen Dank aus: „Rund 118.000 Menschen sind im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz aktiv. Ihr Einsatz ist für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen von unschätzbarem Wert.“

Den vollständigen Gefahrenabwehrbericht 2011 finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales http://www.mik.nrw.de unter dem Thema Schutz und Sicherheit – Gefahrenabwehr – Jahresberichte.

(21.09.2012)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Und wieder mal erweist sich NRW als führend im deutschen Bevölkerungsschutz! Nachahmung, auch in anderen Bundesländern, ausdrücklich empfohlen!

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  2. ^^ Erstma den Führerschein machen dann verpflichten auf eine gewisse Zeit und dann wird der Zuschus berechnet. Wenn der Helfer aufhört muss er den anteli zurück bezahlen. Da sollten sich die anderen Länder ein Beispiel dran nehmen. Ansonsten machen alle den Führerschein und das ist auch nicht Sinn der Sache ^^.

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  3. bin ehrenamtlicher helfer im drk kl stadt ( seit 23 jahren ) wir haben das problem das wir fahrzeuge haben die schwerer sind als 3,8 t und das kat’s ausser 3 mtw’s kaiserslautern ist in dieser hinsicht mitelalter !!! wie sollen wir unsere arbeit machen wenn wir noch nicht einmal zum einsatzort kommen weil wir die fahrzeuge nicht bewegen dürfen !

    ich bitte um eure meinung !
    mit kollegialen grüßen klaus klopp ( KV-KL-STADT )

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