Notfallversorgung: Sachverständige empfehlen massive Umstrukturierung

Notfallversorgung, SachverständigenratBerlin (rd_de) – Auf Rettungsleitstellen könnten große Veränderungen zukommen. Am Donnerstag (07.09.2017) stellte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) seine Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vor. Würden die Ideen 1:1 umgesetzt, träfe das vor allem die Leitstellen.

Der SVR Gesundheit existiert seit rund 30 Jahren und veröffentlicht alle zwei bis drei Jahre ein Gutachten zur aktuellen Gesundheitspolitik. Verbunden damit sind Vorschläge, welche Reformen erforderlich sind, um Probleme im System zu beheben. In diesem Jahr wurde ein großer Reformbedarf in der Notfallversorgung gesehen.

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Den Experten fielen eine stark steigende Inanspruchnahme der Klinikambulanzen sowie rapide zunehmende Transportzahlen im Rettungsdienst auf. Der Rat empfiehlt daher „die Schaffung voll integrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen“, teilt der SVR Gesundheit mit. „Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116 117) soll damit zukünftig entfallen.“

 

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Konkret würde dies bedeuten, dass sich alle Patienten, die außerhalb von Sprechstundenzeiten einen Arzt benötigten, an die Integrierte Regionalleitstelle zu wenden hätten. Hier stünden neben den Disponenten Ärzte zur Verfügung, die eine telefonische Beratung durchführen würden. Je nach Zustand des Patienten würde der Rettungsdienst alarmiert, der Betroffene an ein Notfallzentrum verwiesen oder ein Termin in einer Arztpraxis vereinbart. „Wichtig ist dem Rat die nahtlose Verzahnung der bislang drei getrennten Bereiche und die damit einhergehende Bildung von Zentren“, heißt es in einer Stellungnahme des SVR Gesundheit.

Unterstützung erhalten die Gutachter aus Reihen der Krankenkassen: „Da Patienten nicht immer in der Lage sind, die Versorgungs- oder Notfallsituation richtig einzuschätzen und den richtigen Ansprechpartner zu finden, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst an die Integrierten Leitstellen angeschlossen werden“, pflichtet beispielsweise die Techniker Krankenkasse bei. „Auch hier können nach standardisierten Vorgaben kompetente Mitarbeiter aufgrund der Schilderung der Patienten oder Angehörigen entscheiden, welcher Sektor für die Versorgung der richtige ist.

„Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden. Zur Beseitigung des Fehlanreizes, Patienten unnötig ins Krankenhaus zu bringen, soll die medizinische Leistung und nicht wie bisher nur die Transportleistung abgerechnet werden“, so der Sachverständigenrat.

Der Rat wird seine Empfehlungen im zweiten Quartal 2018 dem Bundesgesundheitsministerium übergeben und an den Bundestag sowie Bundesrat übermittelt.

(08.09.2017; Symbolfoto: Techniker Krankenkasse)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. (R.M.Graz.at)
    Den Bericht des SVR Gesundheit habe ich aufmerksam gelesen. Dem Inhalt kann ich nur positiv zustimmen. Ich hätte auch noch weitere Vorschläge. Klar ist, ein Umbau und eine Personalaufstockung ist nicht zu verhindern. Logisch würde sein, die Leitstellen so auszurichten,dass jedes Gebiet einen Disponentenplatz erhält.(Rettung,Feuer,KTP,selbstverständlich vorausgesetzt dass alle mit einander verbunden werden können bei bedarf.Eine Direktleitung zur Ploizei ist unumgänglich.Den ÄND könnte man in seiner, wenn bereits vorhanden in seiner bisherigen Funkstelle belassen aber es muß bei der dortigen Besetzung eine Direktverbindung aufgeschaltet werden können.Die verbindlichen Dienstzeiten sind selbstverständlich festzuhalten. Dem ÄND würde ich dennoch eine eigene Kurzrufnummer zuteilen,wohlgemerkt bundesweit aber die Verbindung zur Leitstelle muss gewährleistet sein. Noch ein Zusatz zur Leitstelle: Man sollte einen Tarif mit den Krankenkassen aushandeln der RD u.KTP. Tarife festlegt, KTP-Tarife nicht zu hoch aushandeln, denn hier bringt die Menge das Geld.Die Leitstelle sollte unbedingt dann unter die Obhut des Jeweiligen Kreistages gestellt werden um jegliche Hoheiten, welche evtl. entstehen könnten(keine nähere Einlassung Problem dürfte Deutschlandweit bekannt sein)
    Wenn ich noch ein Beispiel einfügen darf. Wie ersichtlich wohne ich mittlerweile in Ästerreich, Hier haben Pol.133 Feuer 122, Rettung 144 ÄND 141
    Bergrettung 145 alle nur 3 stellige Nummern.Mit 112 komme ich auch in Österreich zu meinem Ziel. Ich bin jederzeit weitere Ratschläge zu geben, denn ich persönlich war 40 Jahre im RD in Deutschland tätig. Bin jetzt auch als 67jähriger noch aktiv bei den Samaritern (ASB) tätig.

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  2. Ohne Fachmann zu sein, hab ich das schon vor fast 30 Jahren gefordert.
    Meine eigene Familie hat Probleme mit den ganzen Nrn. und Anbietern von Gesundheits- und Notfallleistungen.

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  3. Dies mit dem beratenden Arzt gab es doch schon. Jedenfalls in meinem Kreis. Es lief meines Wissens immer auf folgendes Hinaus: Diese angesprochende Beratung läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass A) dem Anrufenden ganz genau bekannt ist, was er sagen muss um einen Rettungswagen zu bekommen und mit was für Vorteilen dies verbindet. B) wird bei einer ungenau genannten Situation oder hektischem Anrufenden kein Disponent das Risiko eingehen wollen, doch keine Rettungswagen zu schicken. Und so wird es dann doch sein: Ein Rettungswagen kommt.

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  4. das alles gibt es schon lange keine 30 km von mir entfernt…auf der anderen Seite des Rhein´s in Frankreich sind arztbesetzte Leitstellen der SAMU Standart…hier wird KTP (privat) RD (öffentlich)und ÄND koordiniert…derAnrufer bekommt das vermittelt was notwendig ist..das es ggl. mal einen RTW / NAW Einsatz gibt, wo der ÄNDzuständig ist wird sich nie ganz vemeiden lassen…es rufen fast immer Laien an…PS.selbst meine Kollegen in der ambulanten Pflege…Fachkräfte Alten oder Krankenpflege vestehen oft nicht wirklich den Unterschied zwischen Notarzt und ÄND…und in den Erste Hilfe Kursen die ich gebe…haben die Laien erst recht 1 Problem damit…wieschön wäre “911” in den USA…und die Frage Police-Fire-Ambulance ??

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  5. Im Saarland bereits seit Jahren Standard. 2 Leitstellen: Zum einen die Führungs- und Lagezentrale der Polizei (110) und die ILS Saarland für ALLE nichtpolizeilichen Hilfeersuchen. Die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, Die 116117 für den Hausärztlichen Notdienst außerhalb der Praxisöffnungszeiten, Hausnotruf, vertrauliche Hilfe usw.. Einen beratenden Arzt in der Leitstelle halte ich für nicht notwendig und auch nicht praktikabel. Da wir fast Flächendeckend auf einen massiven Ärtzemangel zusteuern, wird diese Ressource nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und angesichts der Anrufzahlen die der ÄND mit sich bringt, würde 1 Arzt auch bei weitem nicht ausreichen. Einheitliche Standards (festgelegt durch und mit einem Ärztlichen Leiter RD) in der Notrufabfrage und ein gutes QM diesbezüglich führen auch dazu, dem Anrufer die richtige Hilfe zukommen zu lassen.

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  6. Die Forderung den RD als medizinische lLeistung im SGB als medizinische Leistung zu verankern ist sehr gut. Da heute nicht mehr wie in den 50, 60 er Jahren so schnell wie möglich in das nächste Krankenhaus, sondern die medizinische Leistung zumindest in der Notfallrettung überwiegt. Zudem würde mit einer Verankerung des RD im SGB als medizinische Leistung auch Ausschreibungen im RD entschärft. Denn für medizinische Leistungen gilt das EU-Vergaberecht nicht vollumfänglich. Iniativen der Bundesländer sind leider in der Vergangenheit am Bund gescheitert.

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