Notfallsanitäter: „Pyramidenprozess“ weiterentwickeln

Hamm (BV-ÄLRD) – Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (BV-ÄLRD) hat bei seiner zweitätigen Frühjahrstagung vergangene Woche in Halle (Westfalen) beschlossen, den so genannten „Pyramidenprozess“ weiterzuentwickeln.

Zentraler Diskussionspunkt der Frühjahrstagung, an der über 100 Ärztliche Leiter aus ganz Deutschland teilnahmen, war die Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes (NotSanG). Hierzu hatte der BV-ÄLRD bereits Anfang 2014 einen „Pyramidenprozess“ initiiert (vgl. Rettungs-Magazin 3/2014). Dabei wurde unter Mitwirkung von über 100 institutionell angebundenen Experten ein Katalog von invasiven Maßnahmen entwickelt. Die beteiligten Personen gehören am Rettungsdienst beteiligten Organisationen, Verbänden, medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungskörperschaften an. Ihrer Auffassung nach ist der „Pyramidenprozess“ geeignet, angehenden Notfallsanitätern die invasiven Maßnahmen zu vermitteln.

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Ziel war es, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der einen gleichmäßigen Anwendungsstandard in der rettungsdienstlichen Praxis ermöglicht. Dieser Katalog wurde den öffentlichen Rettungsdienstträgern (kommunalen Spitzenverbänden) und den für den Rettungsdienst verantwortlichen Landesministerien nach sieben Monaten Prozessdauer am 15. Februar 2014 zur Kenntnisnahme und Information zugeleitet.

Nach Abschluss des Pyramidenprozesses stellt sich jetzt die Frage, wie dieser Katalog in den regionalen und lokalen Arbeitsanweisungen („Standard Operation Procedures“; SOP) abgesichert werden kann.

Der Bundesverband der ÄLRD hat diese Frage während der Tagung in Halle ausführlich diskutiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, Empfehlungen zu entwickeln, in die die medizinisch-wissenschaftlichen Informationen Eingang finden. Die Empfehlungen werden damit eine Orientierung liefern, was Stand der Technik für medizinische Maßnahmen im Rettungsdienst ist. Diese Empfehlungen sollen dabei mit den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften entwickelt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Pyramidenprozess werden sie auch die am Rettungsdienst beteiligten Experten mit institutioneller Anbindung einbeziehen.

Die Strukturierung dieser Empfehlungen erfolgt in Anlehnung an die Guidelines, die es bereits für den Rettungsdienst in anderen Ländern (zum Beispiel jrcalc in Großbritannien) gibt. Diese Entwicklung und Abstimmungsarbeit soll es als regelmäßige Konferenz mit Arbeitsgruppen und Abstimmungsversammlungen geben und wird als „Regelmäßige Konferenz für den Rettungsdienst“ (ReKoRD) bezeichnet. Der Beschluss dafür fiel in Halle einstimmig.

(12.05.2014)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wozu? Rettungsdienst ist und bleibt eine Transportleistung!

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  2. Naja… aber eien Unterschied zum Moebelpacker sollte es schon noch geben… SCNR ;-(

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  3. Warum scheiterte die Petiton zur Einordnung der Leistung des Rettungsdienstes vom § 133 SGB V weg und hin eigenständige Leistung im Sinne der §§ 27 ff. SGB V ??

    Richtig , weil Rettungsdienst eine Transportleistung bleiben soll und somit weiterhin nur den Charakter einer Nebenleistung des SGB V inne trägt.

    Ob das in jedes Weltbild passt oder auch nicht ….so ist es. Mir gefällt auch nicht, das kein Fortschritt im Denken stattfindet in dieser Frage.

    Daher bleibt letztlich Alles ganz objektiv betrachtet (im Kontext der Rahmentatsachen), das was über Fahren und Tragen hinausgeht eine kostenlose und ohne Verpflichtung erbrachte Leistungserweiterung durch den Leistungserbringer, ohne das dies explizit und detailiert abgerechnet werden kann.

    Daher ist der Tanz um die Pyramide und den Notfallsanitäter m.E. bigottes Getue.

    Eine kurz- bis mittelfristige Änderung des Stellenwertes des Rettungsdienst im SGB V ist unwahrscheinlich.

    Es ist u.a. nicht gewollt Feuerwehren, als medizinsche Leistungserbringer zu etablieren und aufzuwerten.

    Es gibt Krankenkassenverbände, die in den Gebührenverhandlungen auch heutzutage stoistisch in die Personalkostenschiene schlagen und verlangen, das die Qualifikation und Bezahlung des Einsatzpersonals bei reinem Fahrer und einem EH/RH ausreichend ist. Und nein, ich spreche nicht von Verhandlungen mit privaten (Berliner) Krankentransportunternehmern.

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