Notfallsanitäter: Auch Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu

(Bild: Markus Brändli)Berlin (pm) – Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter und -sanitäterinnen: Auch der Deutsche Bundesrat stimmt der Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zu.

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am Freitag (12.02.2021) auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für medizinische Assistenzberufe auch eine Rechtsänderung für Einsatzkräfte enthält.

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Notfallsanitäter und -sanitäterinnen dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes bzw. einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Durch das Gesetz erhalten sie mehr Rechtssicherheit in besonderen Einsatzsituationen. Es geht zum Teil auf eine Forderung des Bundesrates zurück.

„Ich freue mich sehr über die (…) Entscheidung des Bundesrates. Auch die Länderkammer des Parlaments hat damit ein starkes, wichtiges Signal mit Blick auf die Zukunft der rettungsdienstlichen Versorgung in ganz Deutschland gesetzt: Die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter kommt! Entscheidend ist nun, dass das MTA-Reformgesetz von den Ländern so zügig wie möglich und vor allem bundeseinheitlich umgesetzt wird“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung.

„Mit der (…) Zustimmung des Bundesrats dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Anstrengungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz haben die Sanitäter nun Klarheit“, so Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Gott Sei Dank sage ich mal zu dem Thema war mich als aus dem Rettungs Dienst ausgeschiedener Notfall Samitäter. Ich habe schon lange dieseBezeichnung tragen dürfen weil ich im Hauptberuf schon bei der Bundeswehr es bis zum Fachanesthesiepfleger geschafft habe. Jetzt wo ich in Rente bin fahre ich noch liebend gerneein Hausnotrufauto. Hier fehlt mir leider noch die Anerkennung des Ford Transit als Notfallfahzeug mit Sonderrechten. Das scheint mir das die JohanniterUnfallhilfe in Trier keine Hohheitsrechte hat. Ich habe mir schon mit diesem Fahrzeug 2 Fahrverbote eingehandelt.

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  2. Das meinst Du nicht ernst ein “Hausnotrufeinsatzfahrzeug” mit Sondersignalanlage auszustatten?! Jeder weiß genau warum Du Dir 2 Fahrverbote einkassierst hast… Und noch nicht mal nach dem ersten Fahrverbot schlauer geworden…. Aber jetzt zu dem wirklich wichtigen Artikel: Ich bin echt froh das das neue Notfallsanitätergesetz so positiv für den RD verabschiedet wurde… Niemand hätte es für möglich gehalten, dass der Bundestag dieses Gesetz in der jetzigen Fassung verabschiedet… Ein herzliches Dankeschön an allen Beteiligten die dazu beigetragen haben, diesen wichtigen Grundstein für den RD zu legen.

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  3. Hallo Kollege, bitte schlafe Dich aus uns schreibe Deinen Kommentar nochmals. Ich habe eine Ahnung, was Du uns mitteilen wolltest.

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  4. was hat das hier zu suchen ,was soll uns das sagen?
    Das sie es nicht aushalten ohne Sonder und Wegerechte fahren zu können.
    Wenn das ihr Hauptproblem ist, ist es vielleicht ganz gut das Sie nicht mehr im RD tätig sind

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