Niedersachsen sortiert Rettungshundestaffeln aus

Hannover (rd.de) – Das Niedersächsische Innenministerium sortiert mit einem Runderlass alle Rettungshundestaffeln aus, die nicht dem ASB, DRK, den Maltesern oder Johannitern, dem THW oder BRH angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass nur gut ausgebildete Hunde und Hundeführer zu Einsätzen alarmiert werden.

Der Erlass regelt die Alarmierungen von Rettungshundestaffeln im Vermisstenfall. Die Hürde zur Gründung einer Rettungshundestaffeln waren offenbar zu niedrig. Dies führte dazu, dass Hundestaffeln gerufen wurden deren Qualifizierung zumindest zweifelhaft war.

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Der Erlass zieht aber nicht nur dubiose Anbieter aus dem Verkehr, sondern legt auch erfahrene und vielfach erprobte Rettungshunde an die Leine. Ehrenamtliche Hundestaffelführer sind geschockt: Die seit 1995 aktive Rettungshundestaffel Weser-Ems e.V. zum Beispiel hatte aus der Presse erfahren, dass sie nicht mehr in den Einsatz gerufen werden kann, obwohl ihre Hundeführer und Hunde durch den Bundesverband zertifizierter Rettungshundestaffeln geprüft wurden.

Ebenso betroffen sind die drei niedersächsischen Rettungshundestaffeln des Deutschen Rettungshundeverein e.V. (DRV). „Die Verordnung ist keinesfalls abwegig“, findet Imke Sindern, Pressesprecherin der ebenfalls vom Ausschluss betroffenen DRV Staffel Jade-Ems. „Es gibt bei den Rettungshundestaffeln viel Wildwuchs – nicht nur in Niedersachsen. Hier Qualitätskriterien einzufordern ist richtig.“ Das nun aber auch die DRV-Staffeln nicht in den Einsatz gehen können, zeuge davon, dass der Erlass eilig vom Zaun gebrochen wurde. „Unsere Prüfungsverordnung ist strenger als die der im Erlass gelisteten Organisationen“, so Sindern. Beim DRV Jade-Ems e.V. will man deshalb Ruhe bewahren und das Gespräch suchen.

Die BRH-Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland begrüßt in einer Stellungnahme die neue Regelung. Verständlich, denn vom Ausschluss ist der Bundesverband Rettungshunde (BRH) nicht betroffen. Die Qualifizierungsverfahren für BRH-angehörende Staffeln, Einsatzkräfte und Hunde entsprechen den Anforderungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), der KatS-Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz“, DV 100, sowie den in der DIN Norm 13050 definierten Anforderungen für rettungshundeführende Organisationen.

Doch es gibt eine Hintertür für all jene Vereine, die zunächst mal ausgeschlossen sind: Betroffene Staffeln können eine Eignungsprüfung über eine der gelisteten Organisationen ablegen, um wieder zur Alarmierung zugelassen zu werden.

(Foto: DRV Jade-Ems e.V./Imke Sindern)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. … als ob die HiOs immer automatisch für Qualität ständen ….

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  2. Das ist eine Frechheit!
    Interssant, wie sich einige Entscheidungträger einlullen lassen!

    Als wenn eine anderweitig betriebene Rettungshundestaffel automatisch schlecht sein muss.

    Warum gibt es keinen Anforderungskatalog, mach dem sich alle Anbieter zu richten haben?

    Aus dem Bereich des Rettungsdienstes sollte doch bekannt sein, dass private Anbieter einen genauso hohen Qualitätsstandard bieten wie die HIOS.
    Was soll diese sinnlose Bevorzugung?

    Wenn das mal keine Klagen gibt.

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  3. Das ist keine Frechheit, sonder lange überfällig. Wie es gut funktioniert mit dem Rettungshundewesen macht Hessen seit Jahren vor. In Niedersachsen musste nun die Notbremse gezogen werden, damit schwarze Schafe wie Privatleute mit schlecht ausgebildeten Mantrailern oder auch Hundeschulen sich nicht mehr der Polizei aufschwatzen können und so Einsatzerfolge gefährden.

    Das freie Staffeln erstmal das Nachsehen haben ist blöd. Aber einsatzbewährte Staffeln die seit Jahren gute Arbeit leisten werden einen Weg finden die Einsatzfähigkeit wieder zu erlangen. Sei es das sie Prüfungen nach GemPPO oder BRH ablegen, oder durch die Polizei überprüft werden (ist in Hessen gang und gebe).

    Aber der Einsatz von Rettungshunden ist zu kritisch, als das man da zu blind vertrauen könnte. Nichts ist schlimmer als eine überlaufende vermisste Person, die dann zu Tode kommt, weil der Hundeführer mangels Ausbildung meint, sein Suchgebiet hätte er gut abgesucht.

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  4. Hallo,
    Matthias, Du hast in Teilen recht. Wie in vielen Fällen der politischen Entscheidungen wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es sollten erst einmal für alle!!! verbindliche Anforderungen festgelegt werden und dann im Gespräch Regelungen erarbeitet werden. Sicher ist klar das bei einer Vielzahl von “Anbietern” eine Auswahl getroffen werden muss.
    Leider scheint es auch in diesem Bereich sehr viele verschiedene “Vereine” oder Verbände zu geben, was immer dazu führt das die Nachfrageseite Möglichkeiten findet dies für sich zu nutzen. Wir kennen doch alle die Situation im Rettungsdienst – wo mehrere “Anbieter” auftreten wird es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen. Wir sollten vielmehr intern versuchen soviel Gemeinsamkeit wie möglich herzustellen, z. B. im Rahmen von AGs im gesamten Rettungsdienst nicht nur in einezlnen Bereichen

    Gruss

    Klaus

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  5. Es tut mir Leid, aber hierbei geht es nicht rein um die Hundearbeit oder die Leistung, die gebracht wird.. Es geht um viel mehr..
    Einsatzstruktur z.B. der DRV darf nicht so wie die Hilfsorganisation den BOS-Funk benutzen.. was eine Kommunikation und Koordination im Einsatz völlig unmöglich macht!!!

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  6. Hallo alle zusammen.

    Ich hatte so einen schönen Text geschrieben und beim senden ist was schief gelaufen und nun ist der weg:-(

    Hallo Ela.

    Zum Punkt DRV kann ich dir nur sagen
    mach dir mal die Mühe und gehe auf die Seite des DRV!
    Und sehe dir dann einmal die Staffeln an. Du wirst Dich wundern was du da sieht!
    Denn im DRV sind nicht nur Freie Staffeln sondern auch Oga Staffeln die nach DRV ausbilden und Prüfen lassen und nicht nach der Ausbildung und Prüfungs Ordnung ihrer Orga!
    Und warun?
    Weil der DRV strenger Prüft.
    Und dann kannst du auch noch gleich mal nachschauen wo der DRV sitzt!
    Der ist in Bayern, und Bayern war eines der ersten die ihr Rettungsgesetz hinsichtlich RHS geändert haben.
    Und es ist wie so oft die meisten anderen Bundesländern orientieren sich danach und ändern es nur leicht ab. 😉

    Zum Thema Bos. Die DRV Staffelsind durchaus befabefähigt den Funk zu benutzen.
    In diesem Fall braucht es nur das Innenministerium denn DRV Staffel zu erlauben.
    BOS Schulungen können intern über den DRV laufen. 😉

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  7. Hallo Klaus, nun zu Dir.

    Als es noch kein BRH und DRV gab lud der ASB alle Oras ein um eine gemeinsame Ausbildungs und Prüfungs Ordnung zusammen zu Stellen für Rettunghundestaffeln (RHS).
    Bei dem Treffen waren natürlich ASB, JUH, MAD. Das DRK /BRK lehnte ab.
    So das diese drei Organisation eine gemeinsame A&P Ordnung haben die für alle gilt.
    Das DRK / BRK machte seine eigene für seine Staffel.
    Hätte sich das Rote Kreuz mit an denn
    Tisch gesetzt gäbe es nur A&P Ordnung.

    Und eines sei noch gesagt nicht jedes hundeteam beim Roten Kreuz wurde auch von denen Ausgebildet.
    😉

    Und nun noch was zu der Entscheidung.
    Das war aus der Not heraus ein Schnellschuss des Innenministeriums ohne Prüfung wer sind die Staffeln und wer steckt dahinter (siehe DRV)!
    Meiner Meinung nach gehört eine Einsatz Fähigkeiten Überprüfung aller in Deutschland befindlichen RHS gemacht.
    Und da würden auch Orga Staffel durchfallen!

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  8. Moin,
    Wie weit greift der Erlass noch? Wusste gar nichts davon.
    LG Nina

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