Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht
(Bild: FooTToo/Shutterstock)Stuttgart (IM BW) – Der Ministerrat Baden-Württembergs hat die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht. Demnächst wird sich nun der Landtag damit befassen.
Die neue Planungsfrist sorge für mehr Rechtssicherheit und Klarheit, teilte das Innenministerium des Landes mit. Die Planung wird künftig daran ausgerichtet, dass das erste Rettungsmittel am Notfallort in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten eintrifft. Die bisherige Hilfsfrist mit einer Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten wird hierdurch ersetzt.
„Der Gesetzesentwurf nimmt vor allem die Planung im Rettungsdienst in den Blick. Moderne Planungsinstrumente helfen uns, die Versorgung der Menschen im Land auch in Zukunft sicherzustellen und weiter zu verbessern“, erklärte Thomas Strobl, Innenminister Baden-Württembergs. Daher werde für bestimmte Notfälle auch die sogenannte Prähospitalzeit künftig bei der Planung berücksichtigt. Für mehr Rechtssicherheit sorge zudem die Vorabdelegation. Hierdurch können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bestimmte Maßnahmen eigenständig durchführen.
Neu eingeführt wird eine Experimentierklausel. Sie ermöglicht die Erprobung neuer Versorgungskonzepte. Auf Grundlage einer validen Faktenlage kann dann entschieden werden, ob Neuerungen landesweit eingeführt werden.
Das telenotärztliche System wird bei der Novellierung gesetzlich verankert.
Der erste Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes stieß auf große Resonanz. Rund 25 Stellungnahmen mit rund 350 einzelnen Punkten erhielt das Innenministerium von den fachlich betroffenen Stellen. Auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hätten sich zu Wort gemeldet. Über 90 Kommentierungen erfolgten im Beteiligungsportal des Landes.
Die Landesregierung wird nun den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten und ihn damit in das parlamentarische Verfahren übergeben.
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