Neue Empfehlungen für Einsatzkleidung

Bremen (rd.de) – Die Einsatzkleidung für Mitarbeiter des Rettungsdienstes spielt für den Eigenschutz eine große Rolle. Sie muss nicht zuletzt eine ausreichende optische Warnwirkung bieten. Ende September 2013 wird mit der EN ISO 20471:2013 eine neue Norm in Kraft treten. Sie soll Warnkleidung noch effektiver machen und wird die bisherige EN 471 ersetzen.

Bestehende Bekleidung nach EN 471 darf nach Angaben des Unternehmens 3M allerdings weiter getragen werden. Rettungsdienste müssen sich also nicht bis Ende September mit neuer Einsatzkleidung eindecken.

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Wichtig wird die Änderung aber für künftige Neuanschaffungen. Dann sollte darauf geachtet werden, ob das zur Bekleidung gehörende Zertifikat noch gültig ist. So lange darf Kleidung auch nach der (alten) EN 471 noch in Verkehr gebracht werden. Danach allerdings nicht mehr. Hintergrund: Warnkleidung wird einer Baumusterprüfung unterzogen. Das daraufhin ausgestellte Zertifikat ist auf fünf Jahre befristet. Das Ablaufdatum geht aus dem Zertifikat hervor. Spätestens bei Ablauf des Zertifikats sollte der Hersteller also auf die neue ISO 20471 umgestellt haben.

Horizontale Reflexstreifen, fluoreszierendes Material

Hinsichtlich des Designs sollte die Kleidung künftig an allen Seiten aus auffälligem Material bestehen – im Sinne der 360-Grad-Sichtbarkeit, so 3M. Horizontale Reflexstreifen sowie fluoreszierendes Material sollen den Rumpf und die Hosenbeine sowie Ärmel umschließen. Die Mindestbreite des umlaufenden Materials muss auch bei dem fluoreszierenden Hintergrundmaterial mindestens 5 cm betragen.

Einige Hersteller von Rettungsdienstbekleidung wie zum Beispiel die Firma Geilenkothen befassen sich bereits seit geraumer Zeit mit der neuen Norm. Sie haben versucht, die vermutlichen Vorgaben der ISO 20471 schon jetzt auf ihre Produkte zu übertragen.

Aufgrund der neuen Norm wird auch die GUV-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“ (GUV-R 2106) überarbeitet. Voraussichtlich soll die neue Fassung bis Ende 2013 vorliegen. Zertifikate, in denen sowohl auf die neue ISO 20471 als auch auf die neue GUV verwiesen wird, sind erst zu erwarten, wenn die GUV verabschiedet ist. Rettungsdienste sollten gerade auch deswegen momentan nichts überstürzen und abwarten, bis die neue GUV veröffentlicht worden ist. Vermutlich wird diese dann auch eine etwas andere Bezeichnung bzw. Nummer erhalten.

(Symbolfoto: 3M)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. http://www.abendblatt.de/kultur-live/article118845315/25-Jahre-Schmidt-Frisch-fromm-froehlich-frivol.html

    Ich schlage dieses Jacket vor, dass Corny Littmann anlässlich des 25. Jubiläum des Schmidt Theaters trägt. Es blinkt sogar blau! Perfekt!!!

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  2. Sinnvoll! fehlt nur noch eine Stollenwerk Fahrtrage mit kompletter Reflexbeklebung! 😉

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  3. Die sollten das Gesicht der Mitarbeiter auch noch bekleben mit fluoreszierenden Material und das vom Gehalt bitte noch abziehen. Dann weiß gleich jeder “JETZT KOMMT DER RETTUNGSDIENST.”

    Haut rein Männer

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  4. “Alte-Leute-Erschrecker-Kleidung” !

    Die Industrie setzt immer neue Vorschriften durch, um den Verkauf zu fördern. Irgendwie wird die Dienstkleidung immer unbequemer, jedes Stück muss besonders gereinigt werden und geht dabei oft kaputt, Früher zog man eine Warnweste an, und es wurden genauso wenig Kollegen umgefahren, wie mit der neuen “Schockkleidung”.

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