Nachtflüge für Rettungshubschrauber

Bonn (rd.de) – Seit Jahren werden die Möglichkeiten von Nachtflügen für Rettungshubschrauber erörtert. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die Rettung aus der Luft auch bei Primäreinsätzen zum Zuge kommen kann.

In der Regel steht die Luftunterstützung für den Rettungsdienst am Einsatzort nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang zur Verfügung. Zwar gibt es immerhin elf Hubschrauberstationen in Deutschland, die auch in der Dunkelheit aufbrechen, aber ihr Dienst beschränkt sich auf Verlegungsflüge zwischen entsprechend ausgerüsteten Hubschrauberlandeplätzen.

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Das DRF-Magazin “Flugrettung” berichtet in der aktuellen Ausgabe über die Genehmigung zur DRF gehörenden HDM-Luftrettungs gGmbH, die als erstes ziviles Luftfahrtunternehmen nunmehr Piloten für Rettungflüge mit Restlichtverstärkerbrillen ausbilden darf. Auch wenn es aus Sicherheitsgründen unverändert dabei bleibt, dass die Hubschrauber im Dunkeln nur zwischen sicheren Hubschrauberlandeplätzen verkehren, so belegen Studien über die Möglichkeiten der Luftrettung bei Nacht, dass der unterstützende Einsatz von Hubschraubern bei Rettungseinsätzen trotz des erheblichen Mehraufwandes medizinisch sinnvoll sind.

Derzeit dürfen Hubschrauber von Typ EC145 mit speziellen Nachtsichtbrillen geflogen werden. Ob die Genehmigung für weitere Hubschraubertypen ausgeweitet wird, ist noch unklar. Doch, so argumentiert die DRF Flugrettung, zeigen die steigenden Nachteinsatzzahlen die Bedeutung der Hubschrauberunterstützung.

Der Entwicklung spielen vor allem die Umbrüche in der Krankenhauslandschaft und die langen Anfahrtswege zu Zentren der Maximalversorgung in die Hände. In ländlichen Gebieten könnte die Unterstützung des Rettungshubschraubers in der Nacht ein nicht zu unterschätzender Faktor sein.

Im Landtag Baden-Württembergs wurde im Dezember 2008 das Thema bereits erörtert. Anlass war eine Anfrage der FDP zur Nachtverfügbarkeit von Rettungshubschraubern im Bodenseegebiet. Von den vier in Frage kommenden deutschen Rettungshubschraubern kann nämlich keiner in der Nacht aufsteigen. Einzig die Schweizer Rega aus St. Gallen kann mit entsprechender Ausbildung und Ausrüstung für nächtliche Einsätze aufwarten.

Abseits der flugrechtlichen Genehmigungen stellt sich bei der nächtlichen Primärunterstützung allerdings die Frage nach den passenden und strategisch günstig gelegenen Hubschrauberlandeplätzen. So gesehen, fehlt der Nachtflugidee von Rettungshubschraubern derzeit vor allem ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hier im Bodenseegebiet muß für Nacheinsätze die REGA aus
    der Schweiz eintreten.
    Warum funktioniert in der Schweiz der Nachflug für Rettungshaubschrauber
    (und bei uns in der BRD nicht ?
    Au

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  2. Die Ausbildung mit den “night vision goggles” ist technisch kein Problem. Man muss jedoch den deutlich höheren Trainingsbedarf an Nachtflugzeit unter Übungsbedingungen für alles HEMS Personen bedenken. Eine einmalige (Grund-)Ausbildung bedarf stetiger Erneuerung dieser Qualifikation, wer soll das bezahlen? Nachtflugdtunden = Lärmbelästigung oder ??

    Zusätzlich gibt es dann noch das Gesetz über die sogenannte Flugdienst und Ruhezeit !! Wenn also ein RTH in der Nacht fliegt muss im Anschluss eine Mindestruhezeit ( ich glaube 9 Stunden ?? ) eingehalten werden. Heisst ergo eine 2. Besatzung in Rufbereitschaft ODER über Tag für den Ruhezeitraum KEINEN RTH !!

    Alles nicht so einfach und kostenneutral schon Mal garnicht.

    Hält denn die REGA ein 2. Team bereit ?? 2. RTH am Standort ??

    Mit kollegialen Grüßen:

    N. Heidergott
    ex LRettMstr SAR Rheine 76 alias “Christoph 24 “

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