Muss mehr als 48-Stunden-Anwesenheit bezahlt werden?

Siegen (rd.de) – Das Arbeitsgericht in Siegen verhandelte die Frage, wie weit die Anwesenheit eines Rettungsassistenten auf seiner Wache über die 48-Stunden-Grenze hinaus ohne „Gegenleistung“ ausgedehnt werden kann. Das Gericht schlug einen Vergleich vor.

Ein Rettungsassistent klagte gegen die Praxis seines Arbeitgebers, die Zeit der Anwesenheit auf der Wache regelmäßig auf 54 und mehr Wochenstunden auszudehnen, ohne hierfür einen Ausgleich zu erhalten.

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Der Arbeitgeber, in diesem Falle das DRK, argumentierte gegen die Klage, dass aufgrund der geringen Einsatzfrequenz die Bereitschaftszeit nur zu 50 Prozent als Arbeitszeit gerechnet werden könnte, womit sich selbst bei 54 Wochenstunden nicht einmal eine Vollarbeitszeit von 39 Wochenstunden ergäbe.

Der Richter rechnete dem DRK vor, dass eine 39-Stunden-Woche ohne Einsätze erst mit einer Wochenbereitschaft von 78 Stunden abgegolten sei, und riet beiden Parteien zu einem Vergleich. Das Gericht schlug vor, die über 48 Stunden hinausgehende Anwesenheit sollte wie die 50-Prozent-Bereitschaft vergütet werden. Wer also 54 Stunden anwesend ist, bekommt von den sechs Überhangstunden drei Stunden ausbezahlt.

„Über die Auffassung, dass der TvÖD den Fall von mehr als 48-Stunden-Bereitschaftszeit nicht regelt, kann man geteilter Meinung sein“, findet der DRK-Kreisgeschäftsführer Ralf Henze. „Uns ging es in erster Linie darum, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.“

Unter der Voraussetzung, dass die Einigungsformel nur für den beklagten Zeitraum gilt, wurde der Vergleich geschlossen. Alles weitere soll eine zwischen DRK und Betriebsrat auszuhandelnde Rahmenvereinbarung bis zum 30. Juni 2010 regeln.

Die zu treffende Ausgleichsregelung für solche Überhangstunden ist dabei nicht an den Vorschlag der 50-Prozent-Auszahlung, die das Gericht dem klagenden Rettungsassistenten zugesprochen hat, gebunden. „Man wird sehen, wie man sich hier einigen kann“, erklärt Henze vom DRK. Seiner Ansicht nach wünschen sich die Rettungsdienstler auf den ländlichen Wachen mit geringer Einsatzdichte einen Fortbestand der 24-Stunden-Schichten. Das geht natürlich nur, wenn die 24-Stunden-Dienste bezahlbar bleiben.

(10.09.2009)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Schon interessant, wenn ein KGF “glaubt” zu wissen, dass die Angestellten weiterhin 24-Stunden-Schichten wollen…
    Vielleicht sollte er sich erst einmal mit den Angestellten zusammensetzen, um zu erfahren ob dem wirklich so ist, und sich zudem einmal informieren, ob 24-Stunden-Schichten überhaupt arbeitsrechtlich für Angestellte möglich sind. Warum sollten sich Belegschaften von Wachen mit geringer Einsatzfrequenz denn den Fortbestand solcher Schichten wünschen? Jeder RD´ler kennt aus eigener Erfahrung den Zustand, der in der einsatzfreien Zeit bei jedem vorherrscht: mit Sicherheit keine Entspannung, denn jederzeit kann der nächste Einsatz folgen…

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  2. Es gibt vielleicht auch KGF, die sich mit ihrer Belegschaft unterhalten. Ich würde sofort einer 24-Stundenschicht zustimmen. Und, lieber thomaswagner, mach mal kein Drama um den “jederzeit nächsten Einsatz”. Genau für diesen nächsten Einsatz haben wir doch unsere Ausbildung gemacht! Ich kann dazwischen durchaus entspannen.

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  3. Das mag ja durchaus sein, lieber Sahnetaeter, dass es solche KGF´s gibt. Nur wissen diese dann auch definitiv was die Belegschaft will und “glauben” es nicht zu wissen…
    Und weiterhin habe ich für meinen Teil meine Ausbildung nicht gemacht, um Menschenleben aufgrund “leerer Batterien” in einer 24-Stunden-Schicht zu gefährden. Ich weiss ja nicht wie das bei Dir ist… Abgesehen davon wird niemand jünger, und ich kann mich auch noch gut an Zeiten erinnern, als es 24-Stunden-Schichten noch gab. Als die dann abgeschafft wurden, war der deutlich überwiegende Teil der Belegschaft sehr froh darum! Oder willst Du mir ernstlich weismachen dass Du mit 40 oder 50 Jahren problemlos 24-Stunden-Schichten wegsteckst, mit 15 oder vielleicht noch mehr Einsätzen?

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  4. Hallo, ich habe mal eine Frage zur 48 Stunden Woche. Im Arbeitsvertrag steht bei mir die 40 h Woche und wir müssen 48 arbeiten bei gleichen Gehalt wie laut Arbeitsvertrag für 40 h ist das richtig ? Oder müssen die 8 pro Woche vergütet werden ? Bitte um Hilfe per Mail demonio@t-online.de Danke

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  5. @Sahnetäter:

    Ich habe bis 1993 24h Dienste mit 10-12 RTW Einsätzen absolviert.
    Dann kamen 12 h ( mal 2) Dienste mit 6-8 RTW Einsätzen pro Schicht , ab 1998 waren 8h (mal 3) Dienste mit 8 -10 RTW Einsätzen pro Sicht das Maß der Dinge.

    Im Jahr 2000 habe ich gekündigt, ich war 27 Jahre alt

    Denk mal über die Infornationen meines Beitrages nach …………..

    @jörg
    Organisiere Dich gewerkschaftlich, dort erhälst Du Rechtsberatung/Rechtsschutz für Deinen Gewerkschaftsbeitrag

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