MDR: Mehr als 2.000 Übergriffe auf Einsatzkräfte in 2018

(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Leipzig (ots) – Nach Recherchen der MDR-Sendung „Exakt“ werden Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr immer häufiger angegriffen. Trotz einer Reform der Straftatbestände seien viele Opfer von der juristischen Verfolgung der Angriffe enttäuscht.

Wie in der Sendung von vergangenem Mittwoch (14.08.2019) berichtet wird, seien im vergangenen Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur jeder fünfte Beschuldigte verurteilt worden. Der MDR wertete hierfür die staatsanwaltschaftliche Anzeigenstatistik aus. Insgesamt sei in den drei Ländern in 2018 gegen 2.042 Personen ermittelt worden, die Einsatzkräfte angegriffen oder Widerstand geleistet haben sollen. Da immer nur der schwerste Tatvorwurf statistisch erfasst wird, kann die tatsächliche Zahl der Delikte höher sein.

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Gegen knapp die Hälfte der Beschuldigten haben die Staatsanwaltschaften Anklage erhoben oder einen Strafbefehlsantrag gestellt (957). Jede vierte Ermittlung wurde eingestellt (542). Die übrigen Verfahren dauern an oder wurden an andere Staatsanwaltschaften übergeben (352). Von den Anklagen und Strafbefehlsanträgen endeten bislang 447 mit einem Urteil, am häufigsten waren Geldstrafen (342). 393 Fälle befinden sich nach Stand April 2019 noch im gerichtlichen Verfahren.

Um Polizeibeamten und Einsatzkräften besseren Schutz zu gewähren, hatte die Bundesregierung 2017 die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches (§§ 113 – 115 StGB) reformiert. Zudem wurde das Strafmaß verschärft. Deshalb sei ein Vergleich der Fallzahlen aus den Vorjahren nicht möglich, teilte der Sender mit.

Ob das neue Gesetz Wirkung zeigt, werde von mehreren Seiten bezweifelt. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) bemängelt eine Überlastung der Staatsanwaltschaften. „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung das Strafmaß erhöht hat, es bleibt aber aufgrund von fehlender Umsetzung in den Ländern leider ohne Wirkung“, sagte ein Sprecher.

Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag, hatte den Gesetzentwurf schon 2017 kritisiert. „Das Gesetz, das den Schutz von Rettungskräften und Vollstreckungsbeamten im Titel trägt, hat dieses Ziel in der Realität nicht erreicht, wie die Zahl der Fälle in 2018 zeigt.“

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Strengere Gesetze können Rettungsfachpersonal in akuten Bedrohungslagen nicht wirklich schützen – angemessene Selbstschutzmaßnahmen dagegen schon. Zielführende Maßnahmen sind in der kontinuierlichen Aus – Fort – und Weiterbildung zu sehen.

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