116 117: bundesweit einheitliche Nummer für den Notdienst

Bremen (rd.de) – Nicht immer ist es notwendig die 112 zu wählen. Allerdings ist die Alternative, nämlich die bundesweite einheitliche und kostenlose Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht verbreitet genug. Notarzt und Notdienst sind nicht ein und dasselbe.

Es gibt Ereignisse, bei denen der Notruf an die 112 dringend geboten ist. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, Schlaganfälle und Herzinfarkte. Bei diesen lebensbedrohlichen Ereignissen haben eine schnelle Versorgung und der anschließende Transport ins Krankenhaus oberste Priorität.

Symbolbild Handy. Foto: Mario Gongolsky
Symbolbild Handy. Foto: Mario Gongolsky

Immer wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der eigentlich ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden würde, gilt es die 116 117 zu wählen, um sich an den kassenärztlichen Notdienst zu wenden. Hier besteht die Möglichkeit auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen Kontakt zu einem behandelnden Mediziner aufzunehmen.

Anzeige

Die Nummer gilt seit April 2012 in vielen Gebieten Deutschlands. Mit dem Anschluss von Baden-Württemberg Ende Mai 2015 ist die Nummer bundesweit einheitlich gültig. Der eingehende Anruf wird an den zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Dies kann je nach Organisation des Dienstes direkt ein diensthabender Arzt oder eine Bereitschaftsdienst-Leitstelle sein.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite: www.116117info.de

(26.06.2015)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich finde den Artikel gut aber jeder der diese Zeitschrift abonniert oder liest weiß das.
    Vielleicht sollte die Bevölkerung über öffentlich zugängliche Medien (Lokalpresse und TV) darüber verstärkt informiert werden, damit sich zukünftig etwas ändert. Aus eigener Erfahrung als Disponent teile ich die Erfahrung das ca. 50% der Anrufer in ihrem Anliegen bei der 112 über den Unterschied zwischen dem Notarzt und ärztlichen Notdienst aufgeklärt werden müssen. Es nervt und blockiert die wirklich lebensbedrohlichen Notfälle.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. @Dispatcher KR: Eigentlich haben Sie ja Recht, aber nur eigentlich. Jede Rettungsfachkraft sollte wissen, dass der bereits im Jahr 2009 in Brandenburg testweise eingeführte, für den Anrufenden kostenlose “Ärzteruf” 116 117 bereits seit Mitte April 2012 (mit Ausnahme Baden-Württembergs) bundesweit gilt. Und eigentlich sollten es insbesondere die Ärzteschaft bzw. deren Funktionäre wissen.

    Eigentlich deshalb, weil ich im “Ländle” zweimal habe erleben dürfen, dass dem nicht so ist.

    Erst kürzlich teilte ein regional aktiver KVBAWUE-Vertreter, der für die technische Einführung der Rufnummer 116 117 in Ostwürttemberg zuständig war, der Lokalpresse mit, dass er die Nummer 116 117 anfangs für zwei Notrufnummern (also 116 und 117, analog zu 110 und 112) hielt!

    Und schon im Jahr 2010 teilte mir der damalige Vorsitzende der KV BAWUE, Achim Hoffmann-Goldmayer auf eine Anfrage schriftlich mit, dass “seine” Organisation nicht beabsichtige, die Rufnummern 116 und 117 [!] einzuführen. Das bisherige System mit den je nach Region unterschiedlichen, bis zu 14-stelligen Rufnummern funktioniere doch einwandfrei…

    Muss man dazu noch was sagen? Eigentlich nicht!

    Sonnige Grüße aus dem Südwesten in den Südwesten

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Und so läuft es im Saarland ab:

    https://www.youtube.com/watch?v=GXyCriP548k

    Könnte überall so sein. Die Vorteile für alle Beteiligten, ganz voran die Patienten überwiegen eindeutig.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. @all: Der Föderalismus im bundesdeutschen Gesundheitswesen treibt immer buntere Blüten: In Bayern sind jetzt die ersten Hausärzte zu den alten Rufnummern zurückgekehrt, nachdem die Weiterleitung der 116117-Hilfeersuchen zu den Call-Centern der KV Bayern nicht funktionierte (vgl. http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Neuerung-beim-Bereitschaftsdienst-Wieder-direkt-zum-Arzt;art765,8841170 vom 24.07.2015), und in NRW ist das Duisburger Call-Center der KVen Nordrhein und Westfalen völlig überfordert (vgl. aktuell http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/arztrufzentrale-in-duisburg-steht-massiv-in-der-kritik-id10957650.html vom 05.08.2015).

    Die verantwortlichen KVen Nordrhein und Westfalen lehnen den Vorschlag des Duisburger ÄLRD Frank Marx, die 116117-Hilfeersuchen auf die (Integrierten) Rettungsleitstellen zu schalten, rundweg als “nicht machbar” ab.

    Dabei haben das Saarland und gerade erst Baden-Württemberg gezeigt, dass dies der (einzig) richtige Weg zu sein scheint. Denn der Anrufende ist doch völlig überfordert mit der künstlichen Trennung zwischen Notfallarztdienst (KV) und Notarztdienst (RD)!!!

    Sonnige Grüße aus dem Osten Westfalens

    PS: Übrigens kam mir gestern in Blomberg (Kreis Lippe/NRW) ein KTW des Roten Kreuzes aus dem niedersächsischen Hameln entgegen. Der Ford bewarb die 19 222 als KTP-Nummer. So weit zum Thema VerEINHEITlichung!

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Die 19222 ist doch die bundesweite einheitliche KTP Nr., oder?

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. @Hanseretter: Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass die im Mobilfunknetz ohne Vorwahl nicht anwählbare und zudem noch kostenpflichtige Rufnummer 19 222 DIE bundesweit einheitliche Krankentransportnummer sei?

    Im Saarland erreicht man darunter die Rettungsleitstelle des ZRF Saar, in Hamburg ist der KTP der HiOrgs unter der Rufnummer 19 223 zu erreichen – und in Reutlingen/BaWü erreicht man unter 19 222 die örtliche Rotkreuzgliederung? “Bundesweit einheitlich” sieht irgendwie anders aus! 🙂

    Sonnige Grüße aus OWL

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Zu Jörn
    Also in Hamburg ist es die 19222. Ganz sicher!
    Und sonst erreiche ich überall, wo mich eine Krankenbeförderung bisher hingeführt hat, mit der entsprechenden Vorwahl die dortige Leitstelle.
    Die Leitstelle Süd hat sogar 3 Vorwahlen und dann die 19222.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Dispatcher KR

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert