Liegemietwagen: Gefährliche Belastung mit MRSA-Keimen

Düsseldorf (ots) – Das wachsende Geschäft mit so genannten Liegemietwagen als billige Alternative zum Krankenwagen scheint für Patienten eine Gefahr in sich zu bergen. Das ergaben Recherchen des WDR Magazins „Westpol“.

Laut einer gemeinsamen Studie der Liebig-Universität Gießen, der Goethe-Universität Frankfurt und des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt/Main, seien Liegemietwagen häufig mit MRSA-Keimen belastet. Während sich in 70 untersuchten Krankenwagen keine Keime fanden, war von 74 untersuchten Liegemietwagen jeder vierte Wagen mit MRSA-Keimen belastet, hieß es in der „Westpol“-Sendung vom 1. Dezember 2013. Grund dafür seien die fehlende Desinfizierung der Fahrzeuge und nicht ausgebildetes Personal.

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Während im Krankenwagen ausgebildete Rettungsfachkräfte eingesetzt werden müssen, benötigen Liegemietwagenfahrer lediglich einen Taxischein. Da die Fahrzeuge außerdem nicht über eine medizinische Ausrüstung verfügen, sind sie offiziell nur für Patienten vorgesehen, die ohne fremde Hilfe ein- und aussteigen können. Tatsächlich würden aber zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen wiederholt Dialysepatienten, MRSA-Patienten und Patienten mit offenen Wunden transportiert. Dies ginge aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervor, die „Westpol“ ebenfalls vorlägen. Für die genannten Gruppen ist eine hohe Keimbelastung besonders gefährlich.

Die Entscheidung über einen Transport im Liegemietwagen fällt der behandelnde Arzt. Er haftet auch für eventuelle gesundheitliche Folgen. Der stellvertretende Präsident der Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Walter Popp, bezweifelt im Interview mit „Westpol“, dass die Ärzte bei der Wahl des Transportmittels ausschließlich medizinische Gründe berücksichtigen. Schließlich stünden sie unter dem Kostendruck der Kassen.

Laut IHK Südwestfalen gibt es in Nordrhein-Westfalen jährlich rund eine Million Krankentransporte im Liegemietwagen.

Die Klinik für Anästhesie und das Institut für Mikrobiologie der Universitätsklinik in Ulm hatte 2011 in einer Studie 86 Rettungswagen und 64 Krankenwagen im Südwesten Deutschlands auf multiresistente Keime untersucht. Demnach ist die Hygiene in den Transportfahrzeugen zwar grundsätzlich gewährleistet, die Gefahr einer Verschleppung multiresistenter Keime jedoch keinesfalls gebannt.

Das Landgericht Bielefeld hatte Anfang 2013 in einem Urteil festgestellt, dass nur die Notfallrettung bzw. der qualifizierte Krankentransport MRSA-Patienten befördern dürften.

Den „Westpol“-Beitrag können Sie hier anschauen.

(Textquelle: WDR „Westpol“, Sonntag, 01.12.2013, 19:30 Uhr)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Diese Fahrzeuge sind “NICHT” für den Straßenverkehr zulässig. Fahrtrage und Tragestuhl sind lediglich Ladegut und dürfen während der Fahrt nicht mit Fahrgästen belegt sein.
    Die liegende Beförderung in PKW ist verboten!!!
    Es besteht in Deutschland die Möglichkeit, Fahrzeuge mittels Einzelabnahme bei einer TÜV, DEKRA oder ähnlichen Stellen zuzulassen.
    Werden jedoch mehr Fahrzeuge eines Typs zugelassen, was bei den Liegemietwagen der Fall ist, so gibt es die Möglichkeit von Kleinserien bis maximal 70 Fahrzeugen. Hier und ab einer Zulassungszahl oberhalb von 70, wobei es sich dann um eine Serienzulassung handelt, ist zwingend die Abnahme durch das KBA erforderlich.
    Nach derzeitigem Stand der EU-Fahrzeugklassifizierung ist die Zulassung eines Fahrzeugs der Klasse M zur liegenden Beförderung nicht möglich.
    Ausnahme davon ist die Klasse M1 – Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung – Leichenwagen und Krankenwagen – hier darf liegend befördert werden.
    Dies ist in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen einfach nachzulasen, aber anscheinend gibt es bei den deutschen Behörden ziemlich viele Mitarbeiter, die eine umfangreiche Leseschwäche aufweisen (Pisa läßt grüßen).

    Somit ist fest zu stellen, dass es die obige Thematik eigentlich nicht geben darf, weil es schlicht und einfach diese Fahrzeuge nicht gibt!!!

    Jetzt ist aber handeln angesagt bei den zuständigen Behörden.
    Gruß aus Bayern

    Sepp

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  2. Nicht überraschend aber Hausgemacht das Problem. Sowohl Krankenkassen als auch Standesdünkel vor allem der Hilfsorganisationen sind Treiber des derzeitigen Zustandes.
    Ich Arbeite in so einem Taxi/Mietwagen Gewerbe. Kenne beide Seiten als Rettungsassistent. Haben sowohl einen Notfallrucksack als auch einen AED mit an Bord. Nur mit Rettungsfachpersonal den KTW ( ja der ist so im Brief als Sonderfahrzeug eingetragen) besetzt.
    Aussage eines Krankenkassensachbearbeiters ; * Schön das unsere Firma ausgebildetes Personal einsetzt und dies Leute auch mehr als 5€ Stundenlohn bekommen, aber nicht das Problem der Krankenkasse. ( Sprich es gibt dafür nicht mehr Geld).
    Standesdünkel der Hilfsorganisationen ja keine Privaten Unternehmen in diesen Bereich als Mitbewerber zu zulassen.
    Die Behörden sagen das sie keine ausreichenden Handhabungen hätten, was spricht aber dagegen qualifizierte KTW zuzulassen? Dann muss der Unternehmer die Mindestanforderungen nach DIN erfüllen !
    Aber da geht es um Geld, die Krankenkassen müssen dann ja mehr als 7,80€ Grundgebühr für eine Dialysefahrt bezahlen !
    Oder mal ein anders Planspiel; wenn der Rettungsdienst alle Dialyse qualifiziert befördern müsste , wären ja Kreis min. 10 KTW nötig. Abgesehen das die meisten Rettungsdienstler gar keine sogenannten Dackelschichten machen wollen.
    Es geht ohne weiteres auch anders, es bedarf nur des Wollens .
    Ich weis das mansche Rettungswache wenig bis fast gar keine richtige Abschlussdesinfektion durchführen ( wenn sie zB. einen MRSA-Dialyse Patienten regelmäßig fahren ) . Und sowas wie Hände Desinfizieren vom Patienten belächeln.
    Wie gesagt ich kenne beide Seiten.
    Meiner Meinung nach muss man nur die Konsessionen im Krankentransport leichter vergeben und hat damit die im Rettungsdienst vorgeschriebenen Gesetzte . Damit Rechte und Pflichten festgelegt und Handhabungen bei Verstößen.
    Das hier nur mal als Anregung zum Nachdenken.

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  3. Kommt auch im RD vor, dieser Artikel ist so ein quatsch. Man müsste schon im I-Anzug privat rumlaufen um jeden Keim zu entgehen.
    ………Totaler Müll dieser Artikel

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  4. @ olaf: das sehe ich nun aber ganz anders, sicherlich kommt Verkeimunf auch im RD vor, hier gibt es aber gänzlich andere und vor allem greifende Hygienemaßnahmen und eine deutliche sensibilisierung des Rettungsdienstpersonals. Bei “Liegemietwagen” weiss der Fahre in der Regel nicht worauf er sich überhaupt einlässst und Hygienevorschriften gibt es in diesem Bereich m.W. gar keine.

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  5. Icherlich nicht unrecht, aber wie oft wird uns ein Keim verschwiegen und theoretisch müssten wir schon an der rd Wache in Unterwäsche rumlaufen weil wir nicht wissen was wir anfassen oder was bzw. der Pat. hatte. Oftmals stellen wir Pat. wo es dem Pflegepersonal in der Na gesagt wird das der Pat einen Keim hat mitten in den Flur….20 verschiedene Leute laufen daran vorbei….usw. Und es fängt theoretisch schon bei dem aus dem Haus gehen an…..Dennoch nicht unrecht…..

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