Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse

(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Oldenburg (OLG OL) – Ab wann muss eine Rettungsasse gebildet werden? Hierzu hat das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt entschieden.

Ein Autofahrer aus Gütersloh war auf der A 1 Richtung Osnabrück in Höhe Lohne unterwegs. Der Verkehr auf der dreispurigen Autobahn war ins Stocken geraten und teilweise zum Erliegen gekommen. Viele Fahrzeuge hatten bereits eine Rettungsgasse gebildet. Der Mann befuhr dagegen die mittlere Spur eher linksseitig, während die anderen Fahrzeuge sich möglichst rechts auf der Mittelspur hielten.

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Das Amtsgericht Vechta verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 230 Euro. Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts hat diese Entscheidung bestätigt: Eine Rettungsgasse müsse nach § 11 Abs. 2 StVO gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit führen oder zum Stillstand kämen. Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand müssten nicht erst über eine gewisse Zeit andauern. Die Rettungsgasse müsse vielmehr sofort gebildet werden. Einem Autofahrer stehe auch keine Überlegungsfrist zu. Eine solche sei dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dies gelte im Übrigen umso mehr, als der Fahrer im vorliegenden Falle – wie sicher meistens – wegen des Stop-and-Go-Verkehrs mit längeren Stillstandphasen habe rechnen müssen.

Der Mann muss jetzt die Geldbuße zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt, weil es zu keiner konkreten Behinderung eines Rettungsfahrzeugs gekommen war.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022 (Az. 2 Ss(Owi) 137/22)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Sehr gut. Das entspricht dem Vorsorge-Gedanken. Wenn man erst mal im Stau steht gibt es kaum noch Rangiermöglichkeiten. das sollte man wissen und bedenken.

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  2. Endlich mal ein sehr gutes Urteil. Leider wird da aber von der Polizei zu wenig getan. Wenn von den Autobahnbrücken Abstandsmessungen durchgeführt werden, sollte bei Stauungen nicht die Messung abgebrochen werden, vielmehr sollte dann die Kamera weiter laufen und die Fahrzeugführer, die keine Rettungsgasse bilden “zur Kasse gebeten werden”.

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  3. Das ist eine sehr gute Idee. Hoffentlich liest ein Entscheider mit und es wird umgesetzt.

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