Kein Blaulicht für Hausnotruf-Dienste

Mannheim (rd.de) – Hausrufnot-Dienste sind nicht nach Paragraph 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 4 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit blauem Blinklicht berechtigt. Sie haben in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO. Dies stellte kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fest.

Der Kläger vertrat die Ansicht, dass ein Hausnotruf-Dienst mit First-Responder-Einheiten zum Beispiel von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen vergleichbar sei und die Fahrzeuge ähnlich wie Einsatz- oder Kommandowagen zu sehen seien. Das Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Der Rettungsdienst und First Responder kämen in lebensbedrohlichen Situationen zum Einsatz, was beim Hausnotruf-Dienst nur in Einzelfällen der Fall sei und daher für den Hausnotruf-Dienst nicht typisch sei.

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„Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von Sondersignalen (sind) restriktiv zu erteilen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Neben möglicher Unfallgefahren gehe es auch darum, „die öffentliche Akzeptanz von Sondersignalen zu erhalten und … keine Präzedenzfälle zu schaffen“. Es gelte der Grundsatz, die Zahl von Blaulichtfahrzeugen möglichst gering zu halten.

Das Urteil des VGH Baden-Württemberg kann hier gelesen werden.

(08.09.2014)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Macht Sinn. Und klärt dann auch endlich, dass nicht irgendwelche “Menschen” von HiOrgs mit KTW oder PKW mit Signalanlage zu jedem Hausnotruf fahren. Weil diese KFz die Signalanlage halt haben, und sie dann benutzt wird.
    Und wenn es “heiss” wird, kommt sowieso der RTW – mit richtiger Besatzung, richtigem Material – und dann auch “richtigem Sondersignal” 🙂

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  2. Endlich sagt da mal ein Gericht, was alle professionellen Retter immer schon denken.
    Es gibt da übrigens ein Vergleichszenario aus der Gefahrenabwehr: Sicherheitsdienste/ private Streifendienste und Polizei: Wenn eine Alarmanlage auslöst, fährt erstmal der Sicherheitsmann hin, ohne Blaulicht und ohne Waffe. Und im Ernstfall kommt entweder die olizei direkt dazu order wird nachgefordert.
    Und kein Nachtwächter fährt mit Sondersignal durch die Gegend oder fordert das!

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  3. was bedeutet den: mit richtiger besatzung??? ich fahre auch ab und an hausnotruf und bin RA.

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  4. also ein Hausnotruf mit “Blaulicht” kann schon Sinn machen, wenn es um die Zubringung des Schlüssels bei einem Notfall geht. Sprich aktiver Alarm mit Kontakt und Meldung, dass eine Verletzung oder Notfall vorliegt, aber die Tür nicht geöffnet werden kann. Sprich, es wird eine Rettungsmittel (RTW/NEF) geschickt. Sicher kann man hier auch die Feuerwehr rufen, damit diese die Wohnung “öffnet”. Wäre aber umgehbar und damit für den Betroffenen mit weniger Kosten und Umständen verbunden.

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  5. @Profiretter….ja ne is klar……..Retter was??! Naja….

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  6. Mansche Urteile muss man nicht verstehen. In Dresden fährt die Verkehrsunfallforschung durch die Stadt und sogar über Stadtgrenzen hinaus um Unfälle zu untersuchen und Verbesserungen an KfZ, … den Ingenieuren zu übermitteln. Dazu dürfen diesen mit Sonder- und Wegerecht fahren. Mit was für einer Begründung bitte?
    Hoheitliche Aufgaben erfüllen? Wohl eher nicht!
    Aber an Einsatzstellen teilweise eher da zu sein als Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst das schaffen sie.

    Und nun gibt es solche Gerichtsurteile wegen des Hausnotrufes. In den wenigstens Fällen wird dringende Hilfe benötigt. Aber was wenn doch und die Leute alarmieren den Hausnotruf anstatt den Rettungsdienst?
    Alles fraglich aber alles hat auch sein “Für und Wieder”.

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  7. Erstens ist es immer wieder schön, zu lesen, zu welch katastrophalen Kommentaren sich sogenannte “Profiretter” hinreissen lassen! Nicht nur, dass man direkt über den intelligenten schriftlichen Durchfall des Verfassers auf seine eigene geistige Verfassung schließen kann. Vielmehr noch erkennt der ahnungslose Leser sofort das dieser mensch auch als Profi nicht mit Sosi fahren sollte.

    Denn hierzu gehört Weitblick, welchen man bei derartigen Auswürfen durchaus als nicht vorhanden voraussetzten kann.

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  8. Meine Freundin und ich arbeiten beim Hausnotruf vom DRK in Ludwigshafen und sind der Meinung das der HNR nicht immer SoSi benötigt, aber wir sind auch der Meinung das wenigstens eine “kompakt Anlage” manchmal gar nicht so unsinnig wäre.

    Wer as Ludwigshafen am Rhein kommt oder hier ab und an mal unterwegs ist, weiß das ab 15:30 der Feierabendverkehr von der BASF beginnt und dann auch mal gut ne 3/4 bis Spitzenzeit von 1 1/2 Std anfahrtsdauer anfällt. Wir haben jetzt in den letzten 2 Wochen jeden Tag 4 Schüsselzubringer Einsätze gehabt, wo von Anfang an klar war RTW kommt mit Sonderrechten, wir standen zu dem Zeitpunkt mitten in dem Verkehr und kamen 50 Minuten nach Alamierung dort an, dort war dann die Feuerwehr und der Rettungsdienst. Die Feuerwehr öffnete die Tür und wir mussten uns bei der Leitung vom HNR rechtfertigen wieso wir so lange gebraucht haben.

    Ein weiteres Beispiel ist das wir jetzt schon mehrfach beim Eintreffen erfolglos reanimiert haben, da wir 30 Minuten brauchten für die Anfahrt zum Patienten, da wir nicht auf uns aufmerksam machen konnten.

    Also wir sind der Meinung das es ja nicht immer notwendig ist, aber es gibt die gewissen Ausnahmen und diese Ausnahmen darf man halt nicht außer acht lassen.

    Wir schließen uns der Aussage aber auch an, das es recht Sinnlos ist “irgendwelche” Leute hinter das Steuer zu setzen, die keinerlei Ahnung von Sondersignal fahrten haben, dies würde also bedeutet man müsste Leute einstellen, die “berechtigt” sind mit SoSi zu fahren, sprich Leute mit mindestens der Qualifikation zum Rettungshelfer.

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  9. Zu HNR – Ludwigshafen
    Es gibt keine Qualifikation, die Sonderrechte im Straßenverkehr beinhaltet. Das ergibt die Situation und jemand, der sie beurteilt. Bitte unbedingt fortbiliden!

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  10. Genau . Wenn der KTW den Schlüssel von der Wache mitnimmt , darf er ggf. mit Alarm fahren . Wenn der HNR-PKW dies tut , darf er nicht mit Alarm fahren …. total logisch .

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  11. Wenn “der Hausnotruf” nicht mit Blaulicht kommt, stehen evtl. andere alarmierte Retter vor verschlossener Tür. Klar kann auch die Feuerwehr “Tür aufmachen”, aber das dauert (und danach ist i.d.R. Tür oder Schloss kaputt) und es fahren noch ein paar Autos mit Blaulicht durch die Stadt.

    Jeder seriöse(!) Hausnotrufdienst wird nur dann mit Blaulicht anfahren, wenn er auf Grund der Alarmierung einen echten Notfall vermuten muss. “1x ins Bett heben” gehört nicht dazu.Wohl aber, wenn nach Alarmauslösung (“Drücken”) sich der Kunde nicht mehr meldet bzw. per Telefonrücksprache nicht mehr erreichbar ist. Zwar zeigt die Erfahrung, dass es sich dabei dann sehr oft um Versehen handelt (im Schlaf auf den “Drücker draufgekommen” etc.), aber es könnte ebenso ein mit letzter Kraft ausgesendeter Notruf sein, bevor der Alarmierer sein Bewusstsein verloren hat etc.

    Wenn ein solcher Notfall vermutet wird, muss in meinen Augen auch der Rettungsdienst mitalarmiert werden und der Hausnotruf liefert quasi nur den schnellen Zugang zum Objekt. Und zu “schnell” gehört eben auch Blaulicht, genauso wie es die Feuerwehr benutzen würde, wenn sie zum Einsatzstichwoort “Wohnungsöffnung” alarmiert wird.

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  12. @Sani0815: verschlossene Tür kann es eigentlich nicht geben, da im Vertrag benannt ist, daß ein Schlüssel für die Einsatzkraft zur Verfügung gestellt werden muß.

    Ansonsten:
    Elegant gelöst wird es von gewissen Hilfsorganisationen. Es wird kein eigener Bereitschaftsdiesnt für hausnotruf vorgehalten. Kommt es also zu einem Alarm, informiert die HNR-Zentrale den Rettungsdienst und dieser fährt dann an – natürlich mit Sondersignal. Somit ist das Urteil doch eigentlich schon wieder ausgehebelt….

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  13. Da in ich über die Lösung bei uns (in Oberösterreich) sehr froh: “Hausnotruf” betreibt das Rote Kreuz. Dieses steht als blaulichtberechtigte Organisation im Gesetz. Damit Fall erledigt.
    Aufgrund der Nicht-Trennung von RD-KT, ect. fährt aber ohnehin immer Sanka an, je nach Einstufung der LSt blau oder nicht.

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  14. Ich habe fast 4 Jahre lang in einer HNR-Zentrale gearbeitet und entsprechende HNR-“Notrufe” bearbeitet. Erstens hat nicht jeder HNR-Kunde einen Schlüssel hinterlegt, es gibt durchaus Anbieter bzw. Verträge, die dies nicht anbieten. In diesem Fall haben Angehörige, Nachbarn und/oder Pflegedienste Schlüssel und werden angerufen und abgefragt, ob sie “nach dem Rechten sehen können” bzw. “dem (alarmierten) Rettungsdienst die Tür aufmachen können”. In einigen Regionen gab es durchaus HNR-Anbieter, deren HNR-Hintergrunddienst mit Fahrzeugen mit Sonderrechtsanlagen ausgestattet waren, diese fragten i. d. R. auch bei jedem Anruf, ob wir/ich SuW freigebe. Da dies nicht unsere Entscheidung war, habe ich immer an die zuständige ILS verwiesen (die Fzg. waren/sind auch mit BOS-Funk ausgestattet) – die ILS hat i. d. R. SuW freigegeben, wenn parallel der RD ausrückte. Aus meiner Sicht machen SuW für den HNR-Hintergrunddienst keinen Sinn, neben dem HGD gibt es ja i. d. R. noch weitere Kontaktpersonen, die in unmittelbarer Nähe wohnen und im Falle eines Falles zur Wohnungsöffnung alarmiert werden können.
    Ansonsten müssten ja auch HNR-Kontaktpersonen und Pflegedienste mit SuW ausgestattet werden, da sie ja im Notfall auch zur Türöffnung (für den RD) alarmiert werden könnten…

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  15. Und warum gibt es sonderechte in München, Essen, und noch vielen anderen Städten wo man auf diversen youtube Videos immer wieder neu entdecken kann. Selbst hier bei mir gibt es schon Unterschiede. Ich fahre bei den Johanniter geregelten Hausnotrufdienst für die Stadt und den Landkreis Trier Saarburg ein Dienstfahrzeug sehr gut ausgestattet sogar mit genormten Leutfarben signiert und der Kennung Hausnotruf Einsatz. Das deutsche Rote Kreuz von 2 Ortvereinen fährt den eigenen HNR mit 2 VW Bus KTW mit Sondersignal ausgerustet im Wechsel von den 2 6 km auseinanderliegenden RW je nach dem wo die gemeldet Einsatzfahrt von der HNR Zentrale hingeht mit Sondersignal immer an. Obwohl die beiden Fahrzeuge auch der Rettungsleitstelle Trier unterstellt sind wird dann von der HNR Zentrale keine juristische Alarmfahrt befohlen werden durfen.https://www.youtube.com/watch?v=cvYV7Hc56PY. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Wo kein Kläger auch kein Richter. Die einsetzbaren Fahrzeuge bei beiden Ortsvereinen haben einen sehr großen Einzugsbereich der jeweils bis zu 3 Verbandsgemeindegrößen ist. Mir als HNR Fahrer geht es aber sehr ähnlich weil ich auch in der gleichen Situation bin. Ich bin ein Erfahrener Mann und habe auch eine langjährige Erfahrung im Rettungsdienst. Die Ehrenamtliche Tätigkeit im HNR mache ich seit meiner Berentung. Vieleicht kann mich hier jemand aufklären. Auf das Vergleichsurteil für Baden Würtemberg brauche ich keine Hinweise weil ich das zur genüge durchgelesen habe. Mir geht es halt um die vielen anderen Bundesländer wo das HNR Fahrzeug mit Sondersignal aufgerüstet ist. Herzlichen Dank.

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  16. Infodienst Innenministerium Baden-Württemberg –Ausgabe 11/2018

    “Keine Nutzung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes für Hausnotrufdienstleistungen”

    “Im Rahmen einer Erhebung zu den Strukturen im Hausnotruf wurde festgestellt, dass durch die Integrierten Leitstellen (ILS) teilweise Fahrzeuge des Rettungsdienstes für Hausnotrufdienstleistungen eingesetzt werden……….Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes dürfen auch nicht zu Unterstützungsleistungen wie Aufrichtungs- und Tragehilfe, Abklärungen und Schlüsselzuführungen im Rahmen von Hausnotrufdienstleistungen hinzugezogen werden.”

    Da der Hausnotruf von “Kunden” privat bzw. ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen finanziert wird, wäre eine Zweckentfremdung des Rettungsdienstes für den Hausnotruf juristisch gesehen ein Betrug am Krankenkassenbeitragszahler. Denn der Rettungsdienst wird über die Krankenkasse finanziert.

    Wenn das Innenministerium Kenntnis von dieser Zweckentfremdung hat, müsste das Innenministerium bzw. müssten die Krankenkassen doch eigentlich Anzeige erstatten.
    Weiß jemand Bescheid, ob diesbezüglich Ermittlungen laufen?

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  17. Das checkt der Laie nicht.

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  18. Da muss ich leider widersprechen…

    Bürger ,,X” darf kein Fahrzeug fahren mit Sondersignal…!!

    Jemand der ein Feuerwehrfahrzeug führt hat die Mindestqualifikation ,,Feuerwehrmann-Anwärter”

    Jemand der im Rettungsdienst RTW/NEF fährt hat die Mindestqualifikation ,,Rettungshelfer”/,,Rettungssanitäter”

    Jemand der im Ortsverein beim DRK ein Fahrzeug führt hat die Mindestqualifikation ,,Sanitäter”

    Jemand der ein Polizeifahrzeug fährt hat die Mindestqualifikation ,,Polizeianwärter”

    Also bitte nochmal genauer Informieren…

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  19. Das sehe ich genauso.

    SoSi retten Leben… Auch im HND!

    Letzendlich kann der Disponent je nach “Gefahrenlage” darüber entscheiden, ob man mit SoSi fährt oder nicht.

    Bei Kundenkontakt mit der Aussage…
    “Mit geht es gut, bin nur aus dem Bett gekullert…” braucht man nicht immer SoSi.

    Aber bei Hilfeschreien im Hintergrund oder plötzliche Stille trotz vorherigem Gespräch ist das sicher angebracht.

    Und auch die Qualifikation für die Besetzung eines HND sollte strenger angestzt werden.

    Mind. Retthelfer…

    Denn wie soll ein Führerschein-Ersthelfer entscheiden, ob Omma Brömmelkamp jetzt nen RTW braucht oder nicht….
    Der darf ja nicht mal BZ messen… *augenroll*
    Das ist mir schon lange ein Dorn im Auge….

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  20. Und da muss ich wiedersprechen.

    Nicht die berufliche/einsatzrelevante Qualifikation ist ausschlaggebend für eine Fahrt mit SoSi.

    Ausschlaggebend ist eine Einweisung/Unterweisung nach den gesetzlichen Vorgaben zur Berechtigung einer Fahrt mit SoSi.

    Da diese Unterweisungen i.d.R. nur in entsprechenden Organisationen/Berufsfeldern erfolgt, ist die Kombination mit einer entsprechenden Qualifikation meist gegeben.

    Aber halt nicht zwingend.

    Z.B. kann ein sinfacher Helfer einer Hilfsorganisation mit entsprechendem Führerschein auch einen RTW fahrrn, solange dieser zusätzlich (in NRW) mit NFS und Rettsan besetzt ist….

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