Johanniter-Luftrettung lässt Genehmigung für Bochum ruhen

(Bild: Johanniter Luftrettung/Sebastian Drolshagen)Marl (JUH) – Der Intensivtransporthubschrauber „Akkon Bochum 89/1“ der Johanniter-Luftrettung hatte kürzlich sein vierjähriges Bestehen gefeiert. Jetzt wird der Flugbetrieb bis auf Weiteres eingestellt, teilte die Organisation am Montag (15.06.2020) mit. Als Gründe nannten die Johanniter ausstehende Forderungen an die Kostenträger sowie die Corona-Pandemie.

Als der Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Akkon Bochum 89/1“ am 1. April 2016 am Flugplatz Marl-Loemühle (Kreis Recklinghausen) an den Start ging, standen die Zeichen gut: Als Kooperationspartner des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikums Bergmannsheil führt die Johanniter-Luftrettung im Klinikverbund Verlegungsflüge intensivpflichtiger Patienten durch. Gleichzeitig ist der Hubschrauber so ausgestattet, dass ihn die Leitstelle zu Notfalleinsätzen alarmieren kann, wenn der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen ausgelastet ist.

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Die Einsatzzahlen von „Akkon Bochum 89/1“ hätten sich in den ersten beiden Jahren gut entwickelt, gingen dann jedoch zurück und sanken in diesem Jahr rapide, teilte die Johanniter-Luftrettung mit. „Den Einbruch 2020 kann man zumindest teilweise auf die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen zurückführen“, heißt es in einer Mitteilung der Organisation. „Auch die saisonale Grippe verbreitete sich erfreulicherweise deutlich schwächer als in anderen Jahren.“

Ausschlaggebend dafür, dass die Johanniter Luftrettung den Betrieb des Intensivtransporthubschraubers ab 1. Juli 2020 vorerst einstellen wird, seien ausbleibende Zahlungen der Krankenversicherungen für geleistete Einsätze. Offenbar haben sich ausstehende Rechnungen in nicht genannter Höhe seit Ende 2017 angesammelt.

Manche Krankenkassen würden die Kostenerstattung komplett verweigern, andere zahlten kleine Teilbeträge oder stellten Sockelbeträge in Aussicht, so die Johanniter. Dies sei jedoch weder akzeptabel noch ausreichend für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes.

Da sämtliche Gespräche bislang gescheitert seien, sah sich die Johanniter-Luftrettung im April 2019 dazu gezwungen, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Der Verhandlungstermin steht noch aus.

Erst kürzlich hatte die Bezirksregierung Münster die Genehmigung der Johanniter-Luftrettung zum Betrieb des „Akkon Bochum 89/1“ zum 1. Januar 2020 um drei weitere Jahre verlängert. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens werde der Betrieb des Intensivtransporthubschraubers vorerst ruhen, so die Johanniter.

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. wenn die Einsatzzahlen rückläufig sind, egal aus welchen Gründen, ist es dann sinnvoll den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten? Wenn die Krankenkassen die Kostenerstattung nur teilweise oder als Sockelbetrag überweisen, ist es vielleicht möglich das die IT nicht zwingend notwendig waren oder es eben Gründe gibt nicht zu bezahlen?
    Warum wurde so lange gewartet wenn doch schon seit Ende 2017 die Kostenerstattungen z.T. ausgeblieben sind. Und wie werden dann die dringenden Intesivverlegungen durchgeführt wenn der ITH am Boden bleibt.
    Fragen über Fragen.
    Ich bin gespannt wie das Sozialgericht urteilt.
    Jokl/Ma

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