Johanniter besiegeln Partnerschaft mit Kreisfeuerwehr

(Bild: JUH RV Südbrandenburg)Lübben (JUH) – Der Kreisfeuerwehrverband Dahme-Spreewald und die Johanniter in Südbrandenburg haben jetzt auch schriftlich ihre seit Jahren gelebte Partnerschaft besiegelt.

Vergangenen Montag (15.07.2019) unterzeichneten Peter Rublack, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Dahme-Spreewald e.V., und Andreas Berger-Winkler, Regionalvorstand des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Südbrandenburg, am Standort der Katastrophenschutzeinheit der Johanniter in Lübben eine Vereinbarung zur gegenseitigen Partnerschaft.

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KFV und Johanniter kommen darin überein, künftig zum gegenseitigen Nutzen mit hoher Effizienz, ergebnisorientiert und zukunftsweisend zu kooperieren. Dabei unterstützen sich beide Partner gegenseitig bei der Öffentlichkeitsarbeit. Bei allen Projekten, die eine Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen sinnvoll machen, werden sich die Verbände partnerschaftlich verständigen. Das schließt eine Zusammenarbeit bei möglichen geförderten Maßnahmen ein.

Seit vielen Jahren wird dies bereits in der Praxis gelebt, nun fixierten es beide Partner auch schriftlich. Einhergeht dies mit einer Fördermitgliedschaft der Johanniter im KFV.

Neben den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind im Landkreis Dahme-Spreewald ebenso die Johanniter im Katastrophenschutz ehrenamtlich und damit unentgeltlich für das Allgemeinwohl und die Sicherheit der Bürger tätig. Sie übernehmen Tag und Nacht sehr viel Verantwortung und sind damit Garant für ein flächendeckendes Gefahrenabwehrsystem im ganzen Landkreis und teilweise darüber hinaus.

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung erhalten die 35 ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes der Johanniter die „Partner-Card“ des KFV. Mit dieser Karte werden ihnen Vergünstigungen bzw. Sonderkonditionen unterschiedlichster Art in Geschäften, Freizeit- und Sporteinrichtungen, der Gastronomie und vielen weiteren Einrichtungen gewährt.

„Wir freue uns sehr, dass wir unsere Zusammenarbeit zum Nutzen unser ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte ausbauen können. Von gemeinsamen Netzwerken zu profitieren sowie gemeinsame Ausbildungen und Projekte zu organisieren, sind und werden auch in Zukunft die Schwerpunkte unserer Arbeit bilden“, so Johanniter-Regionalvorstand Andreas Berger-Winkler.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Zusammenarbeit mittels “Partnerschaft” besiegeln ?? !

    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn zwischen gemeinsam Mitwirkenden in irgendwelchen Vereinen, Organisationen und Zusammenkünften Partnerschaften vereinbart werden. Warum nicht ?

    Das es jedoch im Jahre 2019 noch zu Partnerschaften zwischen Hilfsorganisation und der Feuerwehr kommt (oder kommen muss) ist zumindest recht denkwürdig.

    Hilfsorganisationen (HIOs) und Feuerwehr (Fw) haben schon von ihren – wenn auch unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten – grundsätzlich zusammen zu arbeiten und dies ausschließlich partnerschaftlich, kollegial (oder auch kameradschaftlich) und stets zielführend, den Focus auf den immer erforderlichen Einsatzerfolg ausgerichtet.
    Nur so können Einsätze anforderungsgerecht abgewickelt werden; hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fw den HIOs rettungsdienstliche oder sanitätsdienstliche Unterstützung leistet oder ob umgekehrt die HIOs die Fw – gemäß ihres Leistungsspektrums – hilft. Die Aufgaben beider Institutionen sind – zielgerichtet auf den Einsatzerfolg – sehr unterschiedlich und das ist auch richtig so.
    Nur wer dies immer noch nicht erkannt hat, macht Fehler……schwere Fehler. Selbst im Jahre 2019 gibt es landauf-landab noch HIOs oder einzelne Mitarbeiter davon, die sich in der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr recht schwer tun; teils fallen Äußerungen wie “Konkurrenz” oder “Besserwisser” .
    Natürlich darf hierbei nicht unerwähnt bleiben, das solche Einzelfälle auch seitens der einen oder anderern Feuerwehr praktiziert werden. Leider ! und traurig !
    Immer wird die Feuerwehr der “helfende Bruder” sein, der speziell in Unterstützungseinsätzen für den Rettungs-und/oder Sanitätsdienst die Hilfe und Fachkompetenz mitbringt, über die die HIOs nicht verfügen.
    Dass es aus gesetzlichen Gründen in nunmehr allen Bundesländern geregelt ist, dass die Gesamteinsatzleitung in Not-und Gefahreneinsätzen der Feuerwehr obliegt, “gefällt” leider (und wie die Praxis aufzeigt) nicht immer jedem Angehörigen einer HIO, sei es der Leiter Rettungsdienst, der OrgL , der NA/LNA oder eine sonstige Führungskraft. Dies, obwohl die Fw sich niemals in rettungs-oder sanitätsdienstliche Tätigkeiten einmischen würde oder hierzu (unzulässige) Weisungen erteilen wollte.
    Kurz : die Absprache zwischen rettungs-oder sanitätsdienstlichem Einsatzleiter oder auch NA oder LNA und dem Einsatzleiter der Fw sind immer zielführend und erfolgreich………wenn ! sie denn auch praktiziert werden.
    Dass die Fw unter anderem ausbilderisch-und gemäß gesetzlichen Grundlagen ab und wann aus Sicht des Rettungs-oder Sanitätsdienstes “anders” vorgeht, als gewünscht, muss (ausgenommen von tatsächlichen Fehlern) respektiert werden.
    Dass Feuerwehrleute teilweise (z.B in Unfällen mit gefährlichen Stoffen) im Vollschutzanzug tätig werden und mit weitaus größerem Sicherheitsrespekt arbeiten ist einzig richtig ! Dass beim selben Einsatz nicht selten Rettungsdienst-oder Sanitätsdienstkräfte und auch Notärzte in “leichter Bekleidung” (teils ohne Sicherheitsschuhwerk oder gar hemdsärmelig) tätig werden und somit kläglich versagen, lässt sich anhand ungezählter Bilder und Fotos (auch Titelfotos und öffentliche Kurzfilme – auch youtube und sonst wo) beinahe täglich belegen.

    Um in jeder ! Hinsicht sinnvoll , einsatztaktisch richtig und immer den – gemeinsamen – Einsatzerfolg vor Augen tätig zu werden, bedarf es daher sicherlich keiner besonderen “Vereinbarung” oder “Partnerschaft” . Wenn sich letztere auf gemeinsame Ausbildung, gemeinsamen Interessenaustausch und gemeinsame, auch soziale Zusammenkünfte beschränkt, ist das sicherlich in Ordnung.
    Hinsichtlich der einsatztaktischen Zusammenarbeit jeder bedarf es – ohne !! hierbei jemanden auf die Füße treten zu wollen – keiner Partnerschaft, sondern nur ausreichenden Verstandes, gegenseitiger Akzeptanz und beiderseitigem Respekt .
    Verfasser :
    Alexander Becht

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